Rechtsprechung zu § 28 BVwVfG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
29
BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02

Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft; Vereinsverbot; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Eine Religionsgemeinschaft kann nach dem seit dem 8. Dezember 2001 geänderten Vereinsgesetz verboten werden, wenn sie sich in kämpferisch-aggressiver Weise gegen die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat oder den in Art. 1 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz der Menschenwürde richtet.

GG Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 1 und 2, Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 79 Abs. 3, Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 2; VereinsG §§ 3, 14, 15; VwVfG §§ 28, 37

Volltext bei lexetius.com

2
von
29
BVerwG, 23.11.1999 - 1 C 12.98

Ausländerrecht

Asylantrag; Asylbewerber; Ausländer; Beförderungsunternehmen; Bestimmung des Zielortes; Betriebsrechte; Chicagoer Abkommen; Eigentumsgarantie; Ein- und Ausflug von Fluggästen; Einreisebestimmungen; Einreiseverweigerung; Flughafenverfahren; Handlungsfreiheit; luftverkehrsrechtliche Betriebsgenehmigung; Luftweg; Rückbeförderung; Transportverbot; ungültige Reisedokumente; unverzügliche Ausreise; Visumspflicht; Zurückweisung an der Grenze


Die Verpflichtung des Luftfahrtunternehmers, an der Grenze zurückgewiesene Fluggäste gemäß § 73 Abs. 1 und 3 AuslG unverzüglich außer Landes zu bringen (Rückbeförderungsverpflichtung), berührt nicht seine Betriebsrechte. Weder das Grundrecht auf Asyl noch die Genfer Flüchtlingskonvention erweitern diese Rechte.

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über den Luftverkehr vom 6. Mai 1976 Art. 2 Abs. 2 Buchst. c; AsylVfG § 18 a Abs. 3; AuslG § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, § 73 Abs. 1 und 3; Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 Art. 13; Genfer Flüchtlingskonvention Art. 33 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 16 a, 19 Abs. 3; LuftVG § 21 a Satz 1; VwVfG §§ 28, 46

Volltext bei lexetius.com

3
von
29
BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02

Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare Unterstützung von Gewalt durch finanzielle Zuwendungen; Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens "in der Regel"; Absehen von der Einziehung des Vermögens.

Ein Verein richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG i. V. m. Art. 9 Abs. 2 GG, wenn er durch finanzielle Zuwendungen über einen langen Zeitraum und in beträchtlichem Umfang eine Gruppierung unterstützt, die Gewalt in das Verhältnis von Völkern hineinträgt, und wenn die dadurch eintretende Beeinträchtigung des friedlichen Miteinanders der Völker von einem entsprechenden Willen des Vereins getragen ist.

GG Art. 9 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2; VereinsG § 3 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1 Satz 2, § 11 Abs. 4 Satz 1; BGB §§ 47 ff.; VwVfG § 28 Abs. 2 Nr. 1

Volltext bei lexetius.com

4
von
29
BFH, 24.08.2004 - VII R 50/02

1. "Beförderungspapier" i. S. des Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/ 87 ist nur eine über den den Transport der Ware betreffenden Frachtvertrag ausgestellte Urkunde, die den ganzen Transportweg abdeckt, nicht auch ein Dokument, aus dem lediglich hervorgeht, dass die Ware an einen Frachtführer übergeben worden ist. Eine lediglich von dem Frachtführer unterzeichnete Übernahmequittung auf dem CMR-Formular genügt als Nachweis der Beförderung der Erstattungsware zum Drittlandsempfänger deshalb nicht.

2. Es bleibt offen, ob eine etwaige Verletzung sich für das HZA aus § 25 VwVfG ergebender Verfahrenspflichten dazu führt, dass trotz Fehlens der gemeinschaftsrechtlich festgelegten Erstattungsvoraussetzungen Ausfuhrerstattung zu gewähren ist.

VO (EWG) Nr. 3665/ 87 Art. 16 Abs. 1, Art. 18 Abs. 3, Art. 23 Abs. 1, Art. 47 Abs. 2; CMR Art. 6; VwVfG §§ 25, 28, 45, 46; FGO § 100 Abs. 1, § 118 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

5
von
29
BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 31.01

Kommunalrecht, Verwaltungsverfahrensrecht

Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung; Widerruf eines Verwaltungsakts wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung; Leistung; nicht alsbaldige Verwendung einer -; Subvention, alsbaldige Verwendung einer -; Verwaltungsvorschrift, norminterpretierende; Bindung an Verwaltungsvorschriften; Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen an Gemeinden; Nebenbestimmungen, Allgemeine für Zuwendungen an Gemeinden; Ermessen bei der Erhebung von Zinsen; Ermessen beim Widerruf eines Verwaltungsakts (wie Urteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 30. 01 -).


Gründe: I. Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten, mit dem er Zinsen aufgrund nicht alsbaldiger Verwendung einer Subvention geltend macht.

VwVfG § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1, § 49 a Abs. 3 und 4

Volltext bei lexetius.com

6
von
29
BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01

Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung; Widerruf eines Verwaltungsakts wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung; Leistung, nicht alsbaldige Verwendung einer -; Subvention, alsbaldige Verwendung einer -; Verwaltungsvorschrift, norminterpretierende; Bindung an Verwaltungsvorschriften; Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen an Gemeinden; Ermessen bei der Erhebung von Zinsen; Ermessen beim Widerruf eines Verwaltungsakts; Erstattungszinsen.

Eine Leistung ist nicht im Sinne des § 49 a Abs. 4 VwVfG "alsbald" nach der Auszahlung verwendet worden, wenn dies nicht kurz danach geschehen ist; ein fehlendes Verschulden des Leistungsempfängers kann allein bei der Ausübung des Ermessens berücksichtigt werden.

VwVfG § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1, § 49 a Abs. 1, 3 und 4; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

7
von
29
BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 28.01

Kommunalrecht, Verwaltungsverfahrensrecht

Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung; Widerruf eines Verwaltungsakts wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung; Leistung; nicht alsbaldige Verwendung einer -; Subvention, alsbaldige Verwendung einer -; Verwaltungsvorschrift, norminterpretierende; Bindung an Verwaltungsvorschriften; Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen an Gemeinden; Nebenbestimmungen, Allgemeine für Zuwendungen an Gemeinden; Ermessen bei der Erhebung von Zinsen; Ermessen beim Widerruf eines Verwaltungsakts (wie Urteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 30. 01 -).


Gründe: I. Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten, mit dem er bewilligte, aber nicht für den Verwendungszweck benötigte Fördermittel zurückfordert sowie Erstattungszinsen und Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung der Subvention geltend macht. Gegenstand des ...

VwVfG § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1, § 49 a Abs. 3 und 4

Volltext bei lexetius.com

8
von
29
BVerwG, 23.05.2002 - 3 C 29.01

Weinüberwachung; Probenahme zur Weinüberwachung; Mitteilung des Untersuchungsergebnisses.

1. Informiert die für die Entnahme einer Probe nach Weinrecht zuständige Behörde die Entnahmestelle über die Beanstandung der Probe durch das Lebensmitteluntersuchungsamt, so ist sie nicht verpflichtet, dabei mitzuteilen, dass sie trotz des Befundes keine Maßnahmen zu ergreifen beabsichtigt.

2. Die Weinüberwachungsbehörden sind nicht verpflichtet, dem Hersteller und dem Vertreiber des Getränks Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, bevor sie das Ergebnis der Probenuntersuchung der Entnahmestelle mitteilen (wie Urteil vom 23. Mai 2002 - BVerwG 3 C 28. 01).

VwGO § 43; WeinG §§ 27, 29, 31; LMBG § 42; VwVfG §§ 13, 28

Volltext bei lexetius.com

9
von
29
BVerwG, 23.05.2002 - 3 C 28.01

Weinüberwachung; Probenahme zur Weinüberwachung; Mitteilung des Untersuchungsergebnisses.

1. Informiert die für die Entnahme einer Probe nach Weinrecht zuständige Behörde die Entnahmestelle über die Beanstandung der Probe durch das Lebensmitteluntersuchungsamt, so ist sie nicht verpflichtet, dabei mitzuteilen, dass sie trotz des Befundes keine Maßnahmen zu ergreifen beabsichtigt.

2. Die Weinüberwachungsbehörden sind nicht verpflichtet, dem Hersteller und dem Vertreiber des Getränks Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, bevor sie das Ergebnis der Probenuntersuchung der Entnahmestelle mitteilen.

VwGO § 43; WeinG §§ 27, 29, 31; LMBG § 42; VwVfG §§ 13, 28

Volltext bei lexetius.com

10
von
29
BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99

Beamtenrecht; Personalvertretungsrecht

Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche Antragsmöglichkeit; Dienstunfähigkeit, Entlassung des Beamten auf Lebenszeit wegen -; Entlassung des Beamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit; Mitwirkung der Personalvertretung bei der Entlassung eines Beamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit


1. Das Mitwirkungsrecht des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG umfaßt auch die Entlassung des Beamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit.

2. Der Informationspflicht nach § 78 Abs. 2 Satz 2 BPersVG genügt der Dienstherr, wenn der Beschäftigte klar erkennen kann, daß er die ihm anheimgestellte Entscheidung über sein personalvertretungsrechtliches Antragsrecht zu treffen hat (wie BVerwGE 68, 197 [201 f.]).

3. Die Aufhebung einer dienstlichen Maßnahme, die wegen eines Fehlers des personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens rechtswidrig ist, kann ausgeschlossen sein, wenn sich der Mangel nicht ausgewirkt hat.

BBG § 35 Satz 2, §§ 42 ff., § 152 Abs. 4 (a. F.); BeamtVG §§ 4, 88 Abs. 2; BPersVG § 78 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 Satz 2; VwVfG § 28

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht