Rechtsprechung zu § 35 BVwVfG
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BVerwG, 20.11.2003 - 3 C 29.02

Aufnahme bzw. Streichung aus sog. Traditionsliste; traditionelle Arzneimittel; Nachzulassungsverfahren; therapeutische Wirksamkeit eines Arzneimittels; Verfahrenshandlung; Verwaltungsakt - Regelung; Außenwirkung; bestimmbarer Personenkreis.

Die Aufnahme der Anwendungsgebiete für Stoffe oder Stoffkombinationen in die Aufstellung nach § 109 a Abs. 3 AMG (sog. Traditionsliste) ist ebenso wie die Streichung aus dieser Aufstellung ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt.

VwGO § 44 a; VwVfG § 35; AMG §§ 105, 109 a

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BVerwG, 01.11.2006 - 9 B 25.05

Verwaltungsakt; Allgemeinverfügung; Zustandsregelung; Schifffahrtszeichen; Sichtzeichen; Fahrwasser; Fahrwassertonne; Seeschifffahrtsstraße; Fischfangverbot; Bekanntmachung; Planfeststellungsbeschluss.

Sichtzeichen, die der Begrenzung des Fahrwassers einer Seeschifffahrtsstraße dienen, sind Verwaltungsakte in der Form der Allgemeinverfügung.

VwVfG §§ 35, 37 Abs. 3; SeeSchStrO § 2 Abs. 1 Nr. 1, §§ 5, 38, 60 Abs. 1, Anlage I Abschnitt I B. 11 und 13

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BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 49.04

Rindfleisch; Verkauf von Rindfleisch aus Interventionsbeständen; Verarbeitungssicherheit; Kaution; Verarbeitungskaution; Sicherungszweck; Freigabe; Verfall; Verwaltungsakt; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Widerklage.

Beim Verkauf von Rindfleisch aus Interventionsbeständen kommt durch Gebot und Zuschlag ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zustande.

Die behördliche Verfallerklärung einer Verarbeitungssicherheit durch bloße Lastschrift ist kein Verwaltungsakt. Dasselbe gilt für die Freigabe einer Sicherheit.

Die EWG-Sicherheiten-Verordnung bietet keine Ermächtigungsgrundlage für die Verfallerklärung einer Sicherheit durch Verwaltungsakt.

Hat die Behörde eine Sicherheit zu Unrecht freigegeben, so kann sie nur dann noch Zahlung des Sicherheitsbetrages verlangen, wenn sie berechtigt wäre, die Wiedergestellung der Sicherheit zu verlangen. Das setzt voraus, dass das Risiko, für das sie gestellt worden ist, noch fortbesteht.

Wird die Anfechtungsklage gegen einen Leistungsbescheid damit begründet, dass zwischen den Beteiligten ein Subordinationsverhältnis nicht bestehe, so hindert § 89 Abs. 2 VwGO die Behörde nicht, ihre Forderung - ggf. hilfsweise - durch Widerklage geltend zu machen.

VO (EWG) Nr. 2220/ 85 Art. 22, 29; EWG-Sicherheiten-Verordnung §§ 6, 7; VwVfG § 35; VwGO § 89 Abs. 2

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BGH, 29.04.2008 - KVR 28/07 - EDIFACT

a) Entscheidungen, in denen die Regulierungsbehörde durch Festlegungen zum Datenaustausch Bedingungen und Methoden für den Netzzugang festlegt, sind Allgemeinverfügungen.

b) Zur Erreichung der Ziele des § 1 Abs. 2 EnWG kann die Regulierungsbehörde auch Festlegungen zum Datenaustausch zwischen dem Netzbetreiber und einer im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG verbundenen Vertriebsorganisation treffen.

c) Sofern dies zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs für alle Energieversorger erforderlich und verhältnismäßig ist, ist die Regulierungsbehörde befugt, die Verwendung der bundeseinheitlich festgelegten Netzzugangsprozesse und -formate auch für den Datenaustausch innerhalb eines vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens vorzuschreiben.

EnWG § 29 Abs. 1; VwVfG § 35; StromNZV § 27 Abs. 1

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BGH, 14.06.2007 - I ZR 125/04

Zur Tatbestandswirkung eines Bescheids (hier: Schreiben des Vizepräsidenten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 30. Juni 2000 an die Deutsche Post AG), durch den auf Antrag mitgeteilt wurde, dass eine erteilte Genehmigung für genehmigungsbedürftige Briefpreisentgelte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt wirksam bleibt (hier: die der Deutschen Post AG erteilte Genehmigung vom 3. Juni 1997).

VwVfG § 35 Satz 1, § 44 Abs. 1; PostG § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 1, § 57 Abs. 2 Satz 2

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BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 50.04

Subvention; Gewährung eines zinslosen Darlehens; Zweistufentheorie; Rückforderung eines Darlehens durch Verwaltungsakt; Kostenentscheidung bei teilweise erledigtem Rechtsstreit.

1. Ist ein zinsloses Darlehen von der öffentlichen Hand zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft in Anwendung der Zweistufentheorie durch Verwaltungsakt bewilligt und sodann auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Darlehensvertrages ausgezahlt worden, so kann die Rückforderung und Verzinsung des Darlehensbetrages wegen Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides nicht nach § 49a VwVfG durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden.

2. Hat die Vorinstanz nach teilweiser Erledigung des Rechtsstreits hinsichtlich des erledigten und des streitig gebliebenen Teils formal und sachlich eine einheitliche Kostenentscheidung getroffen, so kann bei Anfechtung der Hauptsacheentscheidung die Kostenentscheidung auch hinsichtlich des erledigten Teils mit Rechtsmitteln angefochten werden.

VwVfG §§ 35, 49a Abs. 1 und 3; VwGO § 158

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BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines Emissionshandelssystems; Emissionsgenehmigung; Emissionsberechtigung; Emissionszertifikate; Anfechtungsklage; Verwaltungsakt; fingierter Verwaltungsakt; Feststellungsantrag; konkretes Rechtsverhältnis; Passivlegitimation; europäischer Grundrechtsschutz; Eigentumsrecht; Enteignung; Regelung zur Benutzung des Eigentums; Vertrauenstatbestand; Verhältnismäßigkeit; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Gestattungswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung; Zuteilungsregelungen für Emissionsberechtigungen; nationaler Zuteilungsplan; Verwaltungszuständigkeiten; verfassungswidrige Doppelzuständigkeit; Bundesoberbehörde.

Die Einführung eines Emissionshandelssystems für Treibhausgase durch die Richtlinie 2003/ 87/ EG ist mit den europarechtlich gewährleisteten Rechten auf Eigentum und freie Berufsausübung vereinbar.

Die im TEHG getroffenen Zuständigkeitsregeln verstoßen nicht gegen die Kompetenzbestimmungen des Grundgesetzes.

Richtlinie 2003/ 87/ EG Art. 6 Abs. 2, Art. 8 Satz 2, Art. 9, 10; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 87 Abs. 3 Satz 1; BImSchG § 5 Abs. 1, §§ 17, 20, 21; TEHG § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 5, §§ 4, 5, 6 Abs. 1, §§ 7, 17, 18, § 20 Abs. 1; VwGO § 42 Abs. 1, § 43; VwVfG § 35; ZuG 2007

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BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage"; "Adressatentheorie"; Verkehrszeichen als sofort vollziehbare Verwaltungsakte; Dauerverwaltungsakt (Verkehrszeichen); Allgemeinverfügung (Verkehrszeichen); Beschwer durch Verkehrsanordnung; (eigene) Betroffenheit durch Verkehrszeichen; Erledigung, keine durch Befolgen eines Verkehrszeichens; Rechtsmissbrauch und Klagebefugnis; (allgemeines) Rechtschutzbedürfnis im Zusammenhang mit Verkehrsregelungen; Bekanntmachung einer Regelung durch Verkehrszeichen.

Die Klagebefugnis eines Verkehrsteilnehmers gegen ein Verkehrszeichen, mit dem er bereits konfrontiert worden ist, setzt nicht voraus, dass er von dem Verkehrszeichen nach seinen persönlichen Lebensumständen in einer gewissen Regelmäßigkeit oder Nachhaltigkeit tatsächlich betroffen wird.

StVO § 2 Abs. 4 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 5 (Zeichen 237); VwVfG § 35 Satz 2; VwGO § 42 Abs. 2

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BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01

Rundfunkrechtliche Beanstandung; "pornographischer" Fernsehfilm; strafrechtlicher Pornographiebegriff; Strafbarkeit des Fernsehveranstalters; Verschlüsselung der Filme; Wahrnehmungshindernisse im Interesse des Jugendschutzes und Wegfall des Tatbestandes von § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

1. Die Unzulässigkeit einer Sendung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Rundfunkstaatsvertrages setzt voraus, dass durch ihre Ausstrahlung ein objektiver Tatbestand einer Bestimmung des Strafgesetzbuches vollständig erfüllt ist.

2. Das Verbot des Verbreitens pornographischer Darbietungen durch Rundfunk nach § 184 Abs. 2 StGB bezieht sich nur auf Live-Sendungen.

3. Ein Film ist "pornographisch" im Sinne von § 184 StGB, wenn sein Inhalt unter Hintansetzung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abzielt.

4. Die Annahme eines Verstoßes gegen § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB durch die Ausstrahlung eines pornographischen Fernsehfilmes scheidet nicht schon dann aus, wenn der Film in verschlüsselter Form gesendet wird. Anders liegt es, wenn über die allgemeine Verschlüsselung des Filmes hinaus weitere wirksame Vorkehrungen getroffen werden, die es im Sinne einer "effektiven Barriere" regelmäßig verhindern, dass Minderjährige den Film wahrnehmen.

EG-Fernsehrichtlinie Art. 22 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 und Abs. 2; Art. 12 Abs. 1 Satz 2; GjSM §§ 6 Nrn. 2 und 3; StGB § 184 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 7 und Abs. 2; VwVfG § 35 Abs. 1; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 144 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 4

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BVerwG, 16.01.2007 - 6 C 15.06

Allgemeine Beeidigung, allgemeine Verwaltungsvorschrift, Berufsregelung, Dolmetscher, Ermächtigung, Gesetzesvorbehalt, Justizverwaltungsakt, Übersetzer, Rücknahme.

Die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und die Ermächtigung von Übersetzern müssen durch Rechtsnorm geregelt werden; eine allgemeine Verwaltungsvorschrift genügt nicht.

EGGVG §§ 23 ff.; GG Art. 12 Abs. 1; GVG § 189 Abs. 2; VwVfG § 48; ZPO § 142 Abs. 3

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