Rechtsprechung zu § 35 BVwVfG
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BAG, 18.07.2007 - 5 AZR 854/06

Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

Tatbestand: Die Parteien streiten insbesondere darüber, ob der Kläger zu dem beklagten Land in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht.

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BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 133.06

Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Klagebefugnis; subjektive Rechte; Rücknahme eines Verwaltungsakts.

Die bloße Aufhebung eines den Zuordnungsanspruch eines anderen Prätendenten verneinenden Bescheids verletzt den Inhaber von Rechten an diesem Vermögenswert nicht in seinen Rechten (§ 42 Abs. 2 VwGO). Diese werden vielmehr erst durch eine abschließende Sachentscheidung über das Zuordnungsbegehren berührt (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 1999 BVerwG 8 B 184. 99 Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 24).

KVG § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 2 Satz 1; VwGO § 42 Abs. 2, § 113 Abs. 1

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BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06 - Auskunftsverlangen

1. a) In Verwaltungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz findet die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nur gegen in der Hauptsache ergangene Beschlüsse der Oberlandesgerichte statt.

b) Ein selbständiges Auskunftsverlangen nach § 112a Abs. 1 Satz 3 EnWG ist in der Hauptsache ergangen.

2. Erteilt der Adressat eines Auskunftsverlangens nach § 59 GWB oder § 69 EnWG freiwillig oder im Rahmen der Vollstreckung die begehrte Auskunft, tritt damit keine Erledigung ein, wenn das Auskunftsverlangen - etwa als Rechtsgrund für eine Speicherung und Verwertung der erlangten Daten - weiterhin Wirkung entfaltet.

3. a) Ein Auskunftsverlangen der Bundesnetzagentur nach § 69 Abs. 7 EnWG muss den Beteiligten nach § 73 Abs. 1 EnWG zugestellt werden.

b) Macht eine Behörde einen Verwaltungsakt in der irrigen Annahme, es handele sich um eine Allgemeinverfügung, nach § 41 Abs. 3 Satz 2 VwVfG öffentlich bekannt, statt ihn den Adressaten förmlich zuzustellen, kommt eine Heilung des darin liegenden Zustellungsmangels gegenüber Adressaten, die den Verwaltungsakt nachweislich zur Kenntnis genommen haben, in Betracht, wenn kein Zweifel darüber besteht, dass die Behörde mit der öffentlichen Bekanntgabe die mit einer Zustellung verbundenen Rechtswirkungen auslösen wollte.

4. Im Rahmen der Vorbereitung des Berichts zur Einführung der Anreizregulierung (§ 112a Abs. 1 EnWG) ist die Bundesnetzagentur berechtigt, von Betreibern von Gasversorgungsnetzen die Daten zu erheben, die aus der Ex-ante-Sicht zur Aufgabenerfüllung beitragen können, soweit damit für das betroffene Unternehmen kein unzumutbarer Aufwand verbunden ist.

EnWG § 69 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 7, § 73 Abs. 1 Satz 1, § 86 Abs. 1, § 112a Abs. 1 Satz 3; GWB § 59; VwZG a. F. § 9 (VwZG n. F. § 8)

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BVerwG, 04.05.2007 - 2 B 24.07

Gründe: Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.

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BSG, 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R

Tatbestand: Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erfüllung ihrer monatlichen Einzelansprüche aus ihrem Recht auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ab 1. April 2004 auch in Höhe von weiteren 0, 85 vH des jeweiligen Geldwerts des Stammrechts, anfänglich eines Betrags von monatlich 3, 40 EUR, sowie ...

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BSG, 05.09.2006 - B 4 R 71/06 R

Einbehaltung von Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung aus der Rente durch den Rentenversicherungsträger - formeller Verwaltungsakt - sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungsklage

Tatbestand: Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erfüllung seiner monatlichen Einzelansprüche aus seinem Recht auf Altersrente ab 1. April 2004 auch in Höhe von weiteren 0, 85 vH des jeweiligen Geldwerts des Stammrechts, anfänglich eines Betrages von monatlich 13, 66 EUR, sowie die Aufhebung ...

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BGH, 24.07.2006 - NotZ 9/06

Zur Rechtswegzuständigkeit des Oberlandesgerichts (Notarsenat), wenn sich baden-württembergische Notare im Landesdienst gegen die Einrichtung und Ausschreibung von freien Notarstellen in ihrem Amtsbezirk durch die Landesjustizverwaltung wenden.

BNotO § 111

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BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 05.05

Melderecht; Melderegister; Melderegisterauskunft; einfache Auskunft; Auskunftssperre; Werbung; Direktwerbung; Robinson-Liste; schutzwürdige Interessen.

Die Meldebehörde darf eine einfache Melderegisterauskunft (§ 21 Abs. 1 MRRG) nicht erteilen, wenn diese erkennbar für Zwecke der Direktwerbung begehrt wird und der Betroffene einer Weitergabe seiner Daten für solche Zwecke zuvor ausdrücklich widersprochen hat.

MRRG §§ 6, 21; BDSG § 28; HmbMG §§ 6, 34

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BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von Verwaltungsakten durch Revisionsgericht; Aufwendungshilfen im sozialen Wohnungsbau (Berlin); E: Eigentumsschutz, kein - für Option auf Subventionierung; H: Haushaltsmittel, Sperrung von -; S: Subventionierung, Einstellung von -; sozialer Wohnungsbau, Förderung von -; Stichtag, Festlegung von - in Verwaltungsvorschrift; V: Verwaltungsakt, Auslegung durch Revisionsgericht; Vertrauensschutz, kein - in Fortbestand von Subvention; Verwaltungsvorschriften, Grundlage für Subventionierung.

1. Ein durch Verwaltungsvorschriften festgelegtes Förderprogramm kann ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus sachlichen Gründen jederzeit geändert werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 BVerwG 3 C 6. 95 BVerwGE 104, 220 [223]). Ein Subventionsempfänger muss grundsätzlich damit rechnen, dass bei Eintritt grundlegender Änderungen der allgemeinen Rahmenbedingungen die Subventionen gekürzt oder eingestellt werden (im Anschluss an BVerwG, a. a. O. S. 227); gerade auch im Bereich der staatlichen Wohnungsbauförderung kann der Einzelne nur eingeschränkt auf das unveränderte Fortbestehen einer ihm günstigen Rechtslage vertrauen (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 1 BvL 44, 48/ 92 BVerfGE 95, 64 [91 f.] m. w. N.).

2. Im Rahmen seiner Freiheit, Subventionen zu gewähren, aber auch wieder einzustellen, ist dem Staat ein weites Gestaltungsermessen eingeräumt (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990 1 BvL 20, 26, 184 und 4/ 86 BVerfGE 82, 60 [80] m. w. N.).

3. Ungleichheiten, die durch Stichtagsregelungen entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines Stichtages notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 8. April 1987 1 BvR 564, 684, 877, 886, 1134, 1636, 1711/ 84 BVerfGE 75, 78 [106]). Hierbei steht der Verwaltung ein Einschätzungsspielraum im Rahmen der unter Berücksichtigung aller Umstände geltenden Grenze der Zumutbarkeit zu, deren Einhaltung von einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe abhängt (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 a. a. O. S. 89 zu gesetzlich festgelegten Stichtagen sowie Beschluss vom 8. Juni 1988 2 BvL 9/ 85 und 3/ 86 BVerfGE 78, 249 [285]).

4. Wenn eine Subventionierung Ermessenssache ist, entsprechende Haushaltsmittel aber nicht (mehr) zur Verfügung stehen, darf sie selbst dann zu einem im Übrigen sachgerecht gewählten Stichtag eingestellt werden, wenn davon bereits anhängige, nach bisheriger Subventionspraxis begründete Subventionsanträge betroffen sind.

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1; II. WoBauG §§ 43, 46

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BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform; Uniformpflicht; äußeres Erscheinungsbild uniformierter Polizeibeamter (Haarlänge); allgemeines Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 GG; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; dienstliche Anordnung; Verwaltungsakt.

Eine Regelung der obersten Dienstbehörde, die uniformierten Polizeibeamten vorschreibt, die Haare in Hemdkragenlänge zu tragen, verstößt gegen Art. 2 Abs. 1 GG.

GG Art. 2 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1; LBG RP § 64 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 65 Satz 2, § 84

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