Rechtsprechung zu § 35 BVwVfG
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BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04
Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb Anlage; Wiederaufnahme Anlagenbetrieb; Erlöschen Genehmigung; Verlängerung Frist; Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Nichtigkeit; Unverzüglichkeit Antragstellung.
Die Vorschrift des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BlmSchG, nach der die Genehmigung erlischt, wenn eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist, ist auf eine genehmigungsersetzende Anzeige gemäß § 67 a BlmSchG entsprechend anwendbar.
Maßgebend für den Beginn der Frist des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BlmSchG ist der Zeitpunkt, zu dem der Betrieb tatsächlich eingestellt worden ist. Bei der Feststellung dieses Zeitpunkts kommt einer entsprechenden Erklärung des Betreibers Indizwirkung zu.
Eine Fristverlängerung, die zwar keinen kalendermäßig bestimmten Endzeitpunkt festlegt, deren Regelungsgehalt aber nach dem Empfängerhorizont und den Begleitumständen erkennbar ist, ist nicht wegen eines schwerwiegenden und offensichtlichen Fehlers nichtig.
BlmSchG § 16 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3; § 67 a Abs. 1; VwVfG § 31 Abs. 1, § 37 Abs. 1, § 44 Abs. 1
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BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 435/04
Status eines Vertretungsprofessors
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger zur Beklagten in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit den Aufgaben eines Universitätsprofessors steht.
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BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02 - Atemtest
1. a) Eine nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unlautere Zuwiderhandlung gegen eine Marktverhaltensregelung setzt allein ein objektiv rechtswidriges Verhalten voraus.
b) Das Inverkehrbringen und Bewerben von Arzneimitteln ohne Zulassung stellt ein nach § 4 Nr. 11 UWG unlauteres Marktverhalten dar, das, da insoweit die Gesundheit der Verbraucher auf dem Spiel steht, auch gemäß § 3 UWG erheblich ist.
2. a) Ein Arzneimittel ist kein Rezepturarzneimittel, sondern ein Fertigarzneimittel, wenn es in keiner Weise mehr von der dem Apotheker angelieferten Bulkware abweicht und sich dessen Tätigkeit daher auf das bloße Neuverteilen der seiner Einwirkung im übrigen nicht mehr unterliegenden Arznei beschränkt.
b) Hinsichtlich der Zulassungspflichtigkeit eines Arzneimittels verbleibende Zweifel gehen zu Lasten desjenigen, der die Zulassungsfreiheit geltend macht.
3. Der Wettbewerbsrichter hat sich jedenfalls dann sachverständiger Hilfe zu bedienen, wenn er von der Beurteilung einer Fachfrage durch die für die Arzneimittelüberwachung zuständige Behörde abweichen will.
UWG §§ 3, 4 Nr. 11; AMG §§ 2, 4 Abs. 1 und Abs. 14, § 21 Abs. 1; ZPO § 286
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BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 8.04
Zinsanspruch; Verjährung; Bestimmtheit; Nebenbestimmungen; Bekanntgabe; Verwendung.
Das Bestimmtheitsgebot erfordert nicht, dass in einem Bescheid Allgemeine oder Zusätzliche Nebenbestimmungen unmittelbar aufgeführt werden. Es reicht eine ausdrückliche Bezugnahme aus.
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BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 5.04
Zinsanspruch: Verzögerungs-; Entstehung -; Fälligkeit -; Verjährung eines Zinsanspruchs; Revisibilität landesrechtlicher Verjährungsvorschriften; - des BGB.
1. Der Verzögerungszinsanspruch nach § 49 a Abs. 4 VwVfG entsteht in dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung nicht "alsbald" nach Auszahlung bestimmungsgemäß verwendet worden ist, und wird mit Erlass des Feststellungsbescheides (oder dem darin genannten Zeitpunkt) fällig.
2. Die auf diesen Zinsanspruch als Landesrecht angewandten Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Verjährung (§§ 194 ff.) stellen kein revisibles Recht dar.
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BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04
Schädliche Bodenveränderung; Gefährdungsabschätzung; Untersuchungsanordnung; nichtförmliches Verwaltungshandeln; Kooperationsprinzip; Kostenerstattung; Analogie; richterliche Rechtsfortbildung; Gutachtenkosten; Rechtsanwaltskosten.
Die Kosten einer ohne Untersuchungsanordnung vom Grundstückseigentümer durchgeführten Bodenuntersuchung, die den durch vorangegangene Erkundungsmaßnahmen begründeten und nicht vom Eigentümer zu vertretenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast nicht bestätigt hat, sind in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG erstattungsfähig, wenn die zuständige Behörde die Untersuchung veranlasst und das Untersuchungskonzept gebilligt hat.
Die im Zusammenhang mit einer Bodenuntersuchung aufgewendeten Rechtsanwaltskosten gehören nicht zu den Kosten, die in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG erstattungsfähig sind.
BBodSchG § 9 Abs. 2 Satz 1; § 24 Abs. 1 Satz 2; VwVfG § 80 Abs. 1 Satz 1
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BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 62/03
Rechtsstatus eines Vertretungsprofessors
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger zum beklagten Freistaat in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit den Aufgaben eines nach der Besoldungsgruppe C 4 BBesO C vergüteten Professors steht.
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BVerwG, 19.02.2004 - 3 A 2.03
Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung; Kostenübernahmeerklärung.
1. Erklärt sich der Bund bereit, die Kosten einer Kampfmittelräumung dem Grunde nach zu übernehmen, ist er hieran gebunden.
2. Die Verantwortlichkeit des Deutschen Reiches und damit des Bundes tritt bei Sprengungen von reichseigenen Kampfmitteln nicht ohne weiteres hinter die Verantwortlichkeit anderer Rechtsträger zurück. Es handelt sich bei solchen reichseigenen Kampfmitteln weiterhin um Gefahren, deren wichtigste und maßgebende Ursache der Zweite Weltkrieg war.
Art. 120 Abs. 1 Sätze 1 und 3 GG; AKG § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG
