Rechtsprechung zu § 35 BVwVfG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
54
BVerwG, 05.10.1999 - 8 B 184.99
Recht der offenen Vermögensfragen; Verwaltungsprozeßrecht
Klagebefugnis der Verfügungsberechtigten gegen die bloße Aufhebung eines ablehnenden Restitutionsbescheids; Rechtsverletzung des Verfügungsberechtigten
Die bloße Aufhebung eines ablehnenden Restitutionsbescheids durch das Vermögensamt während eines hiergegen anhängigen Klageverfahrens des Berechtigten verletzt den Verfügungsberechtigten nicht in schützenswerten Rechtspositionen. Dessen subjekte Rechte werden vielmehr erst durch eine abschließende Sachentscheidung über das Restitutionsbegehren berührt.
von
54
BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 23.98
Beamtenrecht
Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Vorteil bei Inanspruch- nahme von Personal des Dienstherrn; Nutzungsentgelt, Angemessenheit des eines Hochschullehrers; Rücknahme eines Verwaltungsakts, keine (früherer Heranziehungsbescheide) bei Nacherhebung von Nutzungsentgelt; Verfahrensmangel, Entscheidungserheblichkeit eines gerügten; Vertrauensschutz bezüglich abschließender Regelung durch einen Heranziehungsbescheid; Vorteil des Beamten bei Inanspruchnahme von Personal des Dienstherrn im Rahmen der Nebentätigkeit
1. Ist eine mit der Revision angegriffene Entscheidung im Ergebnis aus Gründen richtig, auf die sich die gerügten Verfahrensmängel nicht ausgewirkt haben können, so ist die Aufhebung des angefochtenen Urteils nicht gerechtfertigt.
2. Ein Bescheid über die Heranziehung eines Beamten zu einem Nutzungsentgelt ist grundsätzlich ein ausschließlich belastender Verwaltungsakt.
3. Ein Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme von Personal des Dienstherrn bei Ausübung einer Nebentätigkeit entfällt oder vermindert sich nicht, wenn der Beamte privat angestelltes Personal auch für dienstliche Aufgaben einsetzt.
HNtV NW §§ 10, 15, 17 Abs. 3, § 16 Abs. 2 F. 1981; LBG NW §§ 72, 75 Satz 2 Nr. 6, § 206 Abs. 3; VwVfG NW § 48; VwGO §§ 138, 144 Abs. 4
von
54
BVerwG, 01.09.1999 - 11 A 2.98
Eisenbahnrecht
Teilanfechtung; Auflage; Schutzvorkehrung; Planfeststellungspflicht; Planfeststellungsbedürftigkeit; Freistellungsentscheidung wegen unwesentlicher Bedeutung; Fahrstromspeiseleitung; Speiseleitung; elektromagnetische Einwirkung; Elektrosmog; Bekanntmachung; Anstoßwirkung; Vorbelastung, tatsächliche -, planungsrechtliche-
Schutzvorkehrungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG dürfen dem Träger eines planfeststellungsbedürftigen Vorhabens grundsätzlich nicht auferlegt werden, wenn von dem Vorhaben keine die tatsächliche Vorbelastung der Umgebung übersteigenden nachteiligen Wirkungen (hier: elektromagnetische Störung von Computermonitoren) ausgehen.
26. BImSchV § 6; AEG § 18 Abs. 1 und 3, § 20 Abs. 2; BBahnG § 36 Abs. 2; EMVG § 3; VwVfG § 74 Abs. 2 und 4
von
54
BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 9/96 R
Zuerkennung eines Übergangszuschlags ersetzt nicht Rentenbewilligungsbescheid - Kostenentscheidung bei unklarer Bescheidfassung
1. Bescheide des Versicherungsträgers über die Zuerkennung eines Rechts auf Übergangszuschlag nach § 319b SGB 6 ändern oder ersetzen nicht den Bescheid über die Bewilligung der SGB 6-Rente.
2. Zur Kostenentscheidung bei unklarer Fassung von Bescheiden.
