Rechtsprechung zu § 43 BVwVfG
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BVerwG, 27.07.2005 - 6 B 37.05
Gründe: Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) noch wegen Divergenz (2.) oder wegen Unrichtigkeit des angefochtenen Urteils (3.) zuzulassen.
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BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 1.04
Grundstücksverkehrsgenehmigung; Form der; Restitutionsausschluss.
Die Wirksamkeit einer Grundstücksverkehrsgenehmigung hing nach der GVVO nicht von einer bestimmten Form ab.
VermG § 3 Abs. 4 Satz 3; GVO § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1; GVVO §§ 1 ff.
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BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 62/03
Rechtsstatus eines Vertretungsprofessors
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger zum beklagten Freistaat in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit den Aufgaben eines nach der Besoldungsgruppe C 4 BBesO C vergüteten Professors steht.
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BGH, 25.07.2003 - V ZR 192/02
a) Dem Verfügungsberechtigten ist die Rückübertragung des Vermögenswertes infolge seiner Veräußerung auch dann nicht möglich, wenn das Unvermögen erst durch die Weiterveräußerung an einen Dritten eingetreten ist.
b) Stichtag für die Ermittlung des Verkehrswertes ist in dem Falle, daß der Vermögenswert bereits vor Vollziehbarkeit des Investitionsvorrangbescheids unumkehrbar aus dem Vermögen des Verfügungsberechtigten ausgeschieden ist, der Zeitpunkt, in dem das Ausscheiden erfolgt war.
c) Investitionen, die der Erwerber zugunsten des Vermögenswertes vorgenommen hat, sind bei der Wertermittlung auch dann außer Betracht zu lassen, wenn die Veräußerung vor der Vollziehbarkeit des Investitionsvorrangbescheids erfolgt ist (im Anschluß an Senat BGHZ 142, 221).
InVorG § 16; VermG a. F. § 3a
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BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01
Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot; Entwicklungsgebot; Flächennutzungsplan; Landschaftsschutzverordnung; naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.
1. Ein Bebauungsplan, der einem Ziel der Regionalplanung widerspricht, verletzt das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB auch dann, wenn er aus den Darstellungen eines Flächennutzungsplans entwickelt worden ist.
2. Der Regionalplanung ist es verwehrt, im Gewande überörtlicher Gesamtplanung Regelungen einer Natur- oder Landschaftsschutzverordnung durch eigene Zielfestlegung zu ersetzen.
3. Eine Straßenplanung durch Bebauungsplan verletzt das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB, wenn die planerische Gesamtkonzeption einem Ziel der Regionalplanung (hier: Regionaler Grünzug) widerspricht. Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können ein geeignetes Mittel sein, um die Zielkonformität zu sichern.
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BSG, 11.09.2001 - B 2 U 32/00 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - DDR-Bescheid - Aufhebung - Rücknahme - Bestandskraft
Eine Überprüfung bindender Bescheide der DDR über die Ablehnung der Anerkennung von Folgen von Arbeitsunfällen nach Überleitung bundesdeutschen Rechts auf das Beitrittsgebiet ist nur unter den Voraussetzungen des Art 19 S 2 EinigVtr möglich und somit in der Regel ausgeschlossen (Fortführung von BSG vom 11. 5. 1995 - 2 RU 24/ 94 = BSGE 76, 124 = SozR 3-8100 Art 19 Nr. 1, von BSG vom 18. 3. 1997 - 2 RU 19/ 96 = BSGE 80, 119 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 61 und von BSG vom 23. 3. 1999 - B 2 U 8/ 98 R = BSGE 84, 22 = SozR 3-8100 Art 19 Nr. 5).
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BVerwG, 10.08.2000 - 4 A 11.99
Straßenrechtliche Planfeststellung; Verwaltungsverfahrensrecht
Außenwohnbereich; Schallschutz; Verwirkung; Präklusion; ortsübliche Bekanntmachung; Prognose; Verkehrsmenge
1. Das Klagerecht unterliegt - auch bei einer gescheiterten Zustellung - der Verwirkung. Die prozessuale Verwirkung beruht auf der unredlichen, Treu und Glauben zuwider laufenden Verzögerung der Klageerhebung.
2. Zu den Voraussetzungen der Verwirkung des Klagerechts im Planfeststellungsverfahren.
3. Das Bundesverwaltungsgericht ist als erstinstanzliches Gericht nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 i. V. m. § 1 VerkPBG nicht zuständig, über auf § 75 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 VwVfG gestützte Ansprüche zu entscheiden (ebenso BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 2000 - BVerwG 11 A 6. 99).
FStrG § 17 Abs. 4; ZPO § 418; VwVfG § 74 Abs. 4 Satz 2, § 75 Abs. 2; BImSchG § 41
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BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98
Vermögenszuordnungsrecht
Vermögen, öffentliches - der DDR; Vermögen der DDR; zuordnungsfähiges Vermögen der DDR; Volkseigentum; Eigentum des Volkes; sozialistisches Eigentum; Eigentum, sozialistisches; LPG-Eigentum, genossenschaftliches; genossenschaftliches Eigentum; Bodenreformland; Bodenfonds; Neubauer; Besitzwechselverordnung (1951); Musterstatut (1952); LPG-Musterstatut; Verwaltungsakt (Art. 19 EV); Rechtsstaatswidrigkeit (Art. 19 Satz 2 EV); Nichtigkeit eines DDR-Verwaltungsakts; Verwaltungsakt der DDR, nichtiger
1. Auf einen Verwaltungsakt i. S. des Art. 19 EV, der nach Maßgabe des DDR-Rechts zum Zeitpunkt seines Erlasses nichtig war und dessen Nichtigkeit nicht geheilt worden ist, kann sich der Begünstigte bzw. dessen Rechtsnachfolger nicht berufen; die Nichtigkeit erfordert einen erkennbar schwerwiegenden Mangel.
2. Die 1958 durch den Rat des Kreises erfolgte Zuteilung des Eigentums an einem Bodenreformgrundstück an eine LPG war keine nichtige Entscheidung i. S. des Art. 19 EV. Derartiges Eigentum ist kein zuordnungsfähiges Vermögen der DDR i. S. des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV.
3. DVO/ TreuhG; BGB §§ 891, 900; EV Art. 19 Sätze 1, 2 und 3, Art. 21 Abs. 1 Satz 1
