Rechtsprechung zu § 47 BVwVfG
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BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 34.06
Missbrauchsaufsicht; besondere Missbrauchsaufsicht; beträchtliche Marktmacht; Regulierung; Marktregulierung; Marktdefinitionsverfahren; Marktanalyseverfahren; Duldungsvereinbarung.
1. Die besondere Missbrauchsaufsicht nach § 42 TKG 2004 ist regelmäßig beschränkt auf Telekommunikationsmärkte, die die Bundesnetzagentur zuvor in einem Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahren gemäß §§ 10, 11 TKG 2004 als regulierungsbedürftig festgelegt hat (im Anschluss an Urteil vom 18. April 2007 BVerwG 6 C 21. 06 -).
2. Missbrauchsaufsichtliche Verfügungen aus der Zeit vor einer Marktregulierung nach neuem Recht gelten nach § 150 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 nur übergangsweise fort und sind nicht an § 42 TKG 2004 zu messen. Sie sind bei Regulierung des Marktes durch neue Verpflichtungen zu ersetzen.
TKG 1996 § 33 Abs. 1 und 2; TKG 2004 § 42 Abs. 1 und 4, § 150 Abs. 1
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BFH, 22.08.2007 - II R 44/05
Ein Erstbescheid, der in der unzutreffenden Annahme der Nichtigkeit eines vorangegangenen nach § 165 AO vorläufigen Bescheides ergeht, kann gemäß § 128 AO auch noch im Revisionsverfahren in einen Änderungsbescheid i. S. des § 165 Abs. 2 AO umgedeutet werden, sofern die das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen (§ 118 Abs. 2 FGO) ausreichen, den Beteiligten hierzu rechtliches Gehör gewährt worden ist und sie in ihrer Rechtsverteidigung hierdurch nicht beeinträchtigt sind.
AO § 119 Abs. 1, § 125 Abs. 1, § 128, § 157 Abs. 1 Satz 2, § 165 Abs. 1 Satz 1, § 165 Abs. 2; FGO § 118 Abs. 2
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BVerwG, 18.09.2006 - 1 DB 5.06
Früherer Postbeamter; Antrag der obersten Dienstbehörde auf rückwirkende Entziehung eines gemäß §§ 77, 110 Abs. 2 BDO bewilligten Unterhaltsbeitrags wegen Nichtvorliegens der Bewilligungsvoraussetzungen; Außerkrafttreten der BDO; Übergangsbestimmungen; Anspruch auf Schadensersatz; allgemeine Leistungsklage; keine Umdeutung des Antragsbegehrens.
Gründe: I Das Bundesdisziplinargericht hatte durch Urteil vom 12. Dezember 2000, rechtskräftig seit 6. Februar 2002, entschieden, dass der Beamte aus dem Dienst entfernt und ihm ein Unterhaltsbeitrag in Höhe von 75 v. H. seines erdienten Ruhegehalts auf die Dauer von sechs Monaten bewilligt wird. ...
BBG § 78; BDG § 79 Abs. 4 Satz 3 und 4, § 85 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 und Abs. 8; BDO § 77 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 2, § 110 Abs. 1 und 2; BeamtVG § 62; BGB § 823 Abs. 2 i. V. m. § 263, § 826; BRRG § 126 Abs. 1 und 2
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BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05
Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines Zuordnungsbescheides; Anspruch auf Rücknahme; Ermessensreduzierung auf Null; Vertrauensschutz zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung; öffentliches Interesse; Bestandkraft; Wiederaufgreifen; Sonderabfall; Sondermüll; Sondermülldeponie, Rekultivierungspflichten; Sanierungspflichten; Altlasten; Verwaltungsvermögen.
Ausschließlicher Maßstab für die nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zu treffende Entscheidung über die Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides ist das öffentliche Interesse. Dieses wird nicht nur durch den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bestimmt, sondern auch durch den Gesichtspunkt der Beständigkeit von Zuordnungsentscheidungen, dem § 2 Abs. 5 Satz 1 VZOG besonderes Gewicht verleiht.
VwVfG §§ 48, 49, 51; VZOG § 2 Abs. 5; EV Art. 21 Abs. 1 und 2
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BVerwG, 13.03.2006 - 1 D 3.06
Altfall nach BDO; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensmangel (unterbliebene Untersuchung); Disziplinarklageschrift; Anschuldigungsschrift; Umdeutung; Rückgabe der Anschuldigungsschrift zur Mängelbeseitigung.
Gründe: I. In dem durch Verfügung vom 5. Juni 2000 eingeleiteten, aber bis zur Beendigung anhängiger Strafverfahren ausgesetzten förmlichen Disziplinarverfahren gegen den Beamten hat die Einleitungsbehörde am 21. Juli 2004 Disziplinarklage erhoben mit dem Ziel, den Beamten gemäß § 10 BDG aus dem ...
BDG § 52 Abs. 1, § 85 Abs. 3, 4 und 7; BDO § 56 Abs. 1, §§ 64, 65, 67 Abs. 1 und 4, § 85 Abs. 1 Nr. 3
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BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04
Abwasserabgabe; Verrechnung, nachträgliche -; Verwaltungsakt, Wirksamkeit eines -, Auslegung eines -; Rechtsschutzbedürfnis; Abwasserbehandlungsanlage, Erweiterung einer -, Inbetriebnahme einer -; Schadstofffrachtreduzierung; Analyseverfahren, Vergleichbarkeit von -; Heraberklärung; Überwachungswert; Messergebnis; Zeitraum, maßgeblicher -.
1. Die Entscheidung über eine Verrechnung nach § 10 Abs. 3 AbwAG erfolgt durch Verwaltungsakt.
2. Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, im Rahmen von § 10 Abs. 3 AbwAG bei der Prüfung, ob eine Schadstofffrachtreduzierung von 20 % stattgefunden hat, als Vergleichswert eine Erklärung nach § 4 Abs. 5 AbwAG heranzuziehen. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein den Anforderungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 AbwAG entsprechender Überwachungswert fehlt.
3. Kommt es im Rahmen von § 10 Abs. 3 AbwAG bei der Prüfung, ob eine Schadstofffrachtreduzierung von 20 % eingetreten ist, als "Vorher" -Wert gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG auf das höchste Messergebnis der behördlichen Überwachung an, ist hierfür grundsätzlich ein Zeitraum von fünf Jahren vor Inbetriebnahme der erweiterten Abwasserbehandlungsmaßnahme maßgeblich.
AbwAG § 4 Abs. 1 und 5, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 3, Anlage (zu § 3); BGB §§ 133, 157; LVwG-SH § 112; VwVfG § 43
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BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwer - Revisionsbegründung - Rechtsmittelbelehrung
Tatbestand: Die Beteiligten streiten um die Höhe des der Klägerin zustehenden Krankengelds.
