Rechtsprechung zu § 50 BVwVfG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
12
BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 24.02
Isoliertes Vorverfahren, erfolgreicher Widerspruch, Abhilfe, Rücknahme, Kostenentscheidung, Erledigung, Ermessen, faires Verfahren, Treu und Glauben, Einberufungsbescheid, fiktiver Zugang.
Die Entscheidung einer Wehrersatzbehörde, einen Einberufungsbescheid nach § 48 VwVfG aufzuheben, anstatt dem gegen ihn eingelegten Widerspruch nach § 72 VwGO unter Beifügung einer Kostenentscheidung abzuhelfen, ist nicht treuwidrig, wenn sie damit auf einen Kriegsdienstverweigerungsantrag reagiert, der zwischen Absendung und vermutetem Zugang (§ 4 Abs. 1 VwZG) des Einberufungsbescheides gestellt worden ist.
VwGO §§ 72, 73 Abs. 3 Satz 2; VwVfG §§ 43, 48, 50, 80 Abs. 1 Satz 1; VwZG § 4 Abs. 1; WPflG § 29 Abs. 1 Nr. 7, § 33; KDVG § 3 Abs. 2, 4, 5, 9; BGB §§ 162, 242
von
12
BGH, 24.04.2008 - III ZR 252/06
Zur Frage des Mitverschuldens eines Bauherrn, der im Vertrauen auf eine rechtswidrige Baugenehmigung das Bauvorhaben trotz eines Nachbarwiderspruchs in Angriff nimmt (Fortführung der in den Senatsurteilen BGHZ 149, 50 und vom 9. Oktober 2003 [III ZR 414/ 02, NVwZ 2004, 638] aufgestellten Grundsätze).
BGB § 839; § 254
von
12
BVerwG, 12.07.2006 - 8 B 14.06
Gründe: Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der Rechtssache kommt weder die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu, noch weicht die angefochtene Entscheidung von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ab (§
von
12
BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
Bauplanungsrecht
Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; Grenzbebauung
1. Ein Doppelhaus im Sinne des § 22 Abs. 2 BauNVO ist eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, daß zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden.
2. Das Erfordernis der baulichen Einheit ist nur erfüllt, wenn die beiden Gebäude in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinander gebaut werden. Insoweit ist die planerische Festsetzung von Doppelhäusern in der offenen Bauweise nachbarschützend.
3. Kein Doppelhaus entsteht, wenn ein Gebäude gegen das andere so stark versetzt wird, daß es den Rahmen einer wechselseitigen Grenzbebauung überschreitet, den Eindruck eines einseitigen Grenzanbaus vermittelt und dadurch einen neuen Bodennutzungskonflikt auslöst.
BauNVO § 22
von
12
BVerwG, 09.09.2008 - 3 B 37.08
Erledigung der Hauptsache; Hauptsacheerledigung; Konkurrentenklage; Feststellungsbescheid; Aufhebung eines Verwaltungsaktes; Rücknahme; Änderung; Änderungsbescheid; Krankenhausplanung; Krankenhausfinanzierung.
Ändert die Krankenhausplanungsbehörde ihren Feststellungsbescheid während des Drittanfechtungsprozesses und entspricht sie damit dem Begehren des Klägers, so erledigt sich die Klage. Diese Wirkung tritt sogleich ein, auch wenn der Änderungsbescheid von dem bislang Begünstigten angefochten wird (wie BVerwGE 129, 66).
War der ursprüngliche Verwaltungsakt unter Verletzung der Rechte eines Dritten rechtswidrig und wurde er deshalb von dem Dritten angefochten, so ist der Änderungsbescheid jedenfalls insoweit materiell rechtmäßig, als er diesen Verwaltungsakt noch vor Eintritt seiner Unanfechtbarkeit aufhebt, selbst wenn die neue Regelung wiederum rechtswidrig sein sollte.
von
12
BVerwG, 08.06.2005 - 8 B 42.05
"Weggeschwommene" Vermögenswerte; Vereinbarkeit mit Art. 14 GG.
Die fehlende Restitutionsfähigkeit von "weggeschwommenen" Vermögenswerten nach dem Vermögensgesetz, wie sie insbesondere für die Unternehmensresterestitution ihren Niederschlag in der Regelung des § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG gefunden hat, berührt den Schutzbereich des Art. 14 GG nicht.
VermG § 6 Abs. 6 a Satz 1
von
12
BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02
Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Auflage; Widerruf eines Zuwendungsbescheides; Rückforderung einer Subvention; Entreicherung; Ermessen bei Widerruf; verwaltungsrechtliche Sanktion; Anwendungsbereich des Markorganisationsgesetzes.
1. Regelungen hinsichtlich Marktorganisationswaren im Sinne von § 6 Abs. 1 MOG sind nur erzeugnis- oder produktbezogene Regelungen, nicht jedoch produktionsverfahrensbezogene Regelungen.
2. Eine Auflage, deren Nichterfüllung zum Widerruf eines Zuwendungsbescheides berechtigt, kann in der Weise mit dem Zuwendungsbescheid verbunden sein, dass sie als Leistungspflicht des Zuwendungsempfängers in einem öffentlich-rechtlichen Vertrage vereinbart wird, in welchem sich die Behörde im Gegenzug zum Erlass des Zuwendungsbescheides verpflichtet.
VO (EWG) Nr. 2078/ 92; VO (EG) Nr. 746/ 96; VO (EG, Euratom) Nr. 2988/ 95; MOG § 2, § 6 Abs. 1, §§ 10, 14, § 17 Abs. 2; VwVfG §§ 48, 49, § 49 a, §§ 54, 56, 59
von
12
BGH, 10.01.2002 - III ZR 13/01
Zu den Anforderungen an die Darlegung der Unmöglichkeit, anderweiten Ersatz zu erlangen, bei einer rechtswidrigen Baugenehmigung (hier: durch Inanspruchnahme der Baufirma wegen Planungsfehlers).
BGB § 839 E, Fe
von
12
BGH, 11.10.2001 - III ZR 63/00
Zur Abgrenzung von objektiver Reichweite des Vertrauensschutzes und mitwirkendem Verschulden des Bauherrn bei einer rechtswidrigen Baugenehmigung.
von
12
BVerwG, 15.12.1999 - 8 C 27.98
Recht der offenen Vermögensfragen
Unternehmensrückgabe; Erfüllung des Quorums durch Einbeziehung eines Umwandlungsantrags nach dem Unternehmensgesetz der DDR; Auslegung; Umdeutung
Der Antrag auf Umwandlung eines enteigneten Betriebs nach dem Unternehmensgesetz der DDR vom 7. März 1990 ist bei der Ermittlung des Quorums gemäß § 6 Abs. 1 a Sätze 2 und 3 VermG für einen Restitutionsantrag nach dem Vermögensgesetz nicht zu berücksichtigen, wenn derjenige, der die Umwandlung nach dem Unternehmensgesetz der DDR beantragt hatte, sich ausdrücklich gegen eine Rückübertragung auf der Grundlage des Vermögensgesetzes ausgesprochen hat.
Gesetz über die Gründung und die Tätigkeit privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligungen vom 7. März 1990 (GBl DDR I S. 141) §§ 17 ff.; VermG § 6 Abs. 1 und 1 a, § 6 Abs. 8, § 30 Abs. 1
