Rechtsprechung zu § 51 BVwVfG
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BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung - richtige Rechtsanwendung - Verwaltungsakt - Bindungswirkung - gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Lösung vom Betrieb - Leistungsabfall - Alkoholeinfluss

Tatbestand: Der Kläger begehrt von der beklagten Berufsgenossenschaft (BG) im Rahmen eines Antrags gemäß § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall und die Gewährung von Entschädigungsleistungen.

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BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95

Gründe: A. Das Verfassungsbeschwerde-Verfahren betrifft die Frage, unter welchen Voraussetzungen einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren zu gewähren ist, nachdem das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens abgelehnt hat, ohne ...

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BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 33.06

Gründe: I Die Klägerin bietet Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit an. Für die Erteilung einer Telekommunikationslizenz der Klasse 3 wurde sie durch Bescheid der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post der Beklagten (Regulierungsbehörde) vom 14. Juni 2000 zu einer ...

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BVerwG, 13.09.2006 - 1 B 113.06

Gründe: Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dar.

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BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung von Rücknahmeanträgen - Benachrichtigung der Witwe von der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens - Rücknahmeantrag der geschiedenen Ehefrau bzgl eines ablehnenden Bescheides - Geschiedenenwitwenrente - Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen - Abänderbarkeit eines Unterhaltstitels - Unterbringung im Pflegeheim - Wegfall der Unterhaltsfähigkeit

1. Der Rentenversicherungsträger hat die Witwe eines Versicherten, der er das Recht auf eine Witwenrente zuerkannt hat, nicht von einem eingeleiteten Verwaltungsverfahren zu benachrichtigen, in dem die frühere Ehefrau des Versicherten die Rücknahme der bindenden Ablehnung einer sogenannten Geschiedenenwitwenrente und Zuerkennung dieser Rente begehrt, sofern er den Rücknahmeanspruch verneint.

2. Ist ein Unterhaltspflichtiger auf Kosten eines öffentlich-rechtlichen Trägers in einem Pflegeheim untergebracht, hat sich der ihm zu belassende sogenannte Selbstbehalt am sozialhilferechtlichen "Barbetrag zur freien Verfügung" zu orientieren.

3. Ein bloß denkbares Recht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung eines Trägers darüber, ob einem Unterhaltspflichtigen, der in einem Pflegeheim untergebracht worden ist, ein Geldbetrag unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze belassen bleiben soll oder kann, verschafft diesem noch keine präsenten Mittel, die seine Leistungsfähigkeit erhöhen. Der Unterhaltspflichtige ist unterhaltsrechtlich nicht verpflichtet eine solche Entscheidung des Trägers herbeizuführen (Anschluß an BGH vom 2. 5. 1990 - XII ZR 72/ 89 = BGHZ 111, 194; Abgrenzung zu BSG vom 30. 1. 1996 - 8 RKn 9/ 93 = BSGE 77, 273).

4. Zur Prüfung von Rücknahmeanträgen nach § 44 SGB 10.

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BVerwG, 04.05.2007 - 1 B 8.07

Gründe: Den Klägern kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil ihre Beschwerde, wie sich aus den nachstehenden Ausführungen ergibt, keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO i. V. m. §

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BVerwG, 08.09.2003 - 2 DW 3.03

Gründe: I. Das Bundesamt … hatte mit Bescheiden vom 6. Juni 2001, 24. Juli 2001, 17. August 2001 und 14. Dezember 2001 wegen schuldhaft unerlaubten Fernbleibens vom Dienst in verschiedenen Zeiträumen den Verlust der Dienstbezüge des Beamten festgestellt. Das Bundesdisziplinargericht erhielt die ...

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BVerfG, 14.05.2003 - 2 BvR 134/01

Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Feststellung politischer Verfolgung und die Beurteilung von Misshandlungen durch Sicherheitskräfte des Heimatlandes als dem Staat nicht zurechenbare "Exzesstaten".

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BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) durch ausreichende Bemessung richterlich gesetzter Äußerungsfristen im asylrechtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

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BVerwG, 13.07.2002 - 3 B 100.02

Gründe: Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Aus ihrer Begründung ergibt sich nicht, dass der Rechtssache wie behauptet grundsätzliche Bedeutung zukommt.

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