Rechtsprechung zu § 51 BVwVfG
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BVerwG, 10.09.2002 - 1 B 26.02

Gründe: Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde der Klägerin hat keinen Erfolg.

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BVerfG, 09.08.2002 - 2 BvR 8/00

Gründe: Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor; die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. ...

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BVerwG, 31.07.2002 - 1 C 7.02

Aufhebung der Abschiebungsandrohung; Rechtskraftwirkung; Abschiebungsschutz; erneute Abschiebungsandrohung.

Die (Teil-) Rechtskraft eines Urteils, in dem das Verwaltungsgericht die Androhung der Abschiebung in den Heimatstaat (hier: Äthiopien) wegen der gleichzeitigen Verpflichtung zur Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 und § 53 AuslG aufgehoben hat, steht dem erneuten Erlass einer Abschiebungsandrohung ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn das Oberverwaltungsgericht der Berufung, die es nur zu § 51 Abs. 1 und § 53 AuslG zugelassen hat, stattgibt und die Klage insoweit abweist.

VwGO § 121; AsylVfG § 34; AuslG § 51 Abs. 1, § 53

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74
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BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99

Beamtenrecht

Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, Offensichtlichkeit des Mangels bei -, Billigkeitsentscheidung bei -; Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, maßgebliche Erkenntnislage für -; maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, weiteres Vorbringen des Empfängers nach Ergehen des Widerspruchsbescheids


Für einen Beamten des gehobenen Dienstes ist es offensichtlich, dass ihm Dienstbezüge nicht zustehen, die für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen rechtskräftiger Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe gezahlt worden sind.

Musste der Besoldungsempfänger mit derartigen Zahlungen rechnen, entfällt die grob fahrlässige Unkenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes nicht dadurch, dass der inhaftierte Besoldungsempfänger sich nicht um den Stand seines Gehaltskontos gekümmert und deshalb vom Eingang der Zahlungen nichts gewusst hat.

BBesG § 12 Abs. 2

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BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen durch den Bundesgerichtshof bestätigten Beschluss des Bundeskartellamts, mit dem es der Beschwerdeführerin - einem der führenden deutschen Arzneimittelgroßhandelsunternehmen - untersagt worden ist, sich zu weigern, die Produkte eines bestimmten ...

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BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

Asylverfahrensrecht; Verwaltungsrecht, allgemeines

Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; Änderung der Sachlage im Verfolgerland; neue Erkenntnisse; rechtswidriger Anerkennungsbescheid; keine abschließende Regelung der Rücknahme im Asylverfahrensrecht; ergänzende Anwendung der allgemeinen Rücknahmebestimmungen; Rücknahmeermessen; Jahresfrist


1. Der Widerruf einer - rechtmäßigen oder rechtswidrigen - Anerkennung als politisch Verfolgter (hier nach § 51 Abs. 1 AuslG) ist nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nur zulässig, wenn sich die für die Beurteilung der Verfolgungslage maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich geändert haben. Eine Änderung der Erkenntnislage oder deren abweichende Würdigung genügt nicht.

2. § 73 Abs. 2 AsylVfG regelt die Rücknahme einer rechtswidrigen Anerkennung nach Art. 16 a GG und § 51 Abs. 1 AuslG nicht abschließend, sondern lässt Raum für eine ergänzende Anwendung des § 48 VwVfG.

GG Art. 16 a; AsylVfG § 73; VwVfG §§ 48, 49; AuslG § 51 Abs. 1

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BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

Ausländerrecht; Asylverfahrensrecht

Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von Zielstaatsbezeichnung; ungeklärte Staatsangehörigkeit; Ermittlung eines Zielstaats; Sollvorschrift; Regelungscharakter; Hinweis; nachträgliche Konkretisierung des Zielstaats; effektiver Rechtsschutz


1. Die Androhung der Abschiebung in den noch ungeklärten "Herkunftsstaat" enthält keine ordnungsgemäße Zielstaatsbezeichnung im Sinne des § 50 Abs. 2 AuslG, sondern lediglich einen unverbindlichen Hinweis.

2. Ist der Herkunftsstaat ungeklärt, darf in der Abschiebungsandrohung von der Angabe eines Zielstaates nach § 50 Abs. 2 AuslG abgesehen werden.

3. Wird der Herkunftsstaat später geklärt, muss dieser dem Ausländer jedenfalls so rechtzeitig vor der Abschiebung mitgeteilt werden, dass er gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann.

AuslG § 50 Abs. 2; AsylVfG § 34

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BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft im Wesentlichen die Frage, welche Anforderungen an die Darlegung von Gründen zu stellen sind, auf die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Antrag auf Zulassung der Berufung gestützt werden kann.

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BVerwG, 02.06.2000 - 6 B 29.00

Wehrpflichtrecht

"Dritt-Brüder-Regelung"; Wehrdienst als Soldat auf Zeit in der NVA; Antritt des Zivildienstes nach DDR-Recht


Bei der "Dritt-Brüder-Regelung" in § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WPflG handelt es sich um eine abschließende Regelung, die auch mit Blick auf die deutsche Vereinigung und die Situation in den neuen Bundesländern keine im Wege der Analogie ausfüllungsbedürftige Lücke enthält und die mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist.

WPflG § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

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BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98

Hat der Berechtigte vermögensrechtliche Ansprüche angemeldet, so besteht, wenn der Verfügungsberechtigte das restitutionsbelastete Grundstück an einen Dritten veräußern will, die Pflicht der Genehmigungsbehörde, die nachgesuchte Grundstücksverkehrsgenehmigung für den abgeschlossenen Kaufvertrag nicht (sofort) zu erteilen, sondern das Genehmigungsverfahren bis zum bestandskräftigen Abschluß des Restitutionsverfahrens auszusetzen, auch dem Käufer gegenüber. Ein vom Schutzzweck der verletzten Amtspflicht erfaßter Schaden des Käufers entsteht jedoch nur, wenn der Erwerb oder die Weiterveräußerung des Grundstücks gerade wegen der nicht ausgeräumten "Restitutions-Risiken" erschwert oder vereitelt wird.

BGB § 839 Cb, Fe; DDR: GVVO §§ 1, 2; DDR: AnmeldeVO §§ 6, 7

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