Rechtsprechung zu § 54 BVwVfG
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BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

Verwaltungsverfahrensrecht

Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich; Koppelungsverbot; Nichtigkeit des Vertrages; Erstattungsanspruch; Grundsatz von Treu und Glauben


1. Macht eine Gemeinde die Änderung eines Bebauungsplans (hier: Ausweisung eines Außenbereichsgrundstücks als Wohngebiet) in einem verwaltungsrechtlichen Vertrag davon abhängig, daß der bauwillige Eigentümer an Stelle eines nicht mehr festsetzbaren Erschließungsbeitrages an sie einen Geldbetrag für einen gemeinnützigen Zweck (hier: Unterhaltung städtischer Kinderspielplätze) leistet, so verletzt sie damit das sog. Koppelungsverbot; der Vertrag ist gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG nichtig.

2. Dem auf einem nichtigen verwaltungsrechtlichen Vertrag beruhenden Erstattungsanspruch eines Beteiligten steht der Grundsatz von Treu und Glauben nicht schon deshalb entgegen, weil eine Rückabwicklung der vom anderen Teil erbrachten Leistung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.

3. Zur Revisibilität des Grundsatzes von Treu und Glauben eines nach §§ 54 ff. VwVfG zu beurteilenden verwaltungsrechtlichen Vertrages.

VwVfG §§ 54, 56, 59 Abs. 2 Nr. 4; BauGB §§ 131, 133; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 2

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BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen; Koppelungsverbot; nicht revisible Vertragsauslegung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; öffentlich-rechtlicher Vertrag; revisible Grundsätze der Vertragsauslegung; Treu und Glauben; Übernahme in das Beamtenverhältnis; Zusage.

1. Eine Vereinbarung, durch die sich das Land von einem Angestellten eine monatliche Zahlung als Gegenleistung für die Zusage der späteren Ernennung des Angestellten zum Beamten versprechen lässt, ist nichtig.

2. Eine solche Vereinbarung ist auch dann öffentlich-rechtlicher Natur, wenn sie als Nebenabrede zu einem zivilrechtlichen Arbeitsvertrag getroffen worden ist.

GG Art. 33 Abs. 2; BGB §§ 133, 814; VwGO § 137 Abs. 2; VwVfG §§ 54, 56 Abs. 1, § 59 Abs. 2

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BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 94.04

Arbeitsvertrag; beamtenrechtliche Streitigkeit; Verwaltungsrechtsweg.

Für den Streit um die Rückzahlung eines Entgelts, das für die in einem Arbeitsvertrag enthaltene Zusicherung der Übernahme in ein Beamtenverhältnis und der Versorgung nach beamtenrechtlichen Regelungen gezahlt worden ist, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.

BRRG § 126; VwVfG §§ 38, 54 ff.; GKG § 52 Abs. 1

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BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Auflage; Widerruf eines Zuwendungsbescheides; Rückforderung einer Subvention; Entreicherung; Ermessen bei Widerruf; verwaltungsrechtliche Sanktion; Anwendungsbereich des Markorganisationsgesetzes.

1. Regelungen hinsichtlich Marktorganisationswaren im Sinne von § 6 Abs. 1 MOG sind nur erzeugnis- oder produktbezogene Regelungen, nicht jedoch produktionsverfahrensbezogene Regelungen.

2. Eine Auflage, deren Nichterfüllung zum Widerruf eines Zuwendungsbescheides berechtigt, kann in der Weise mit dem Zuwendungsbescheid verbunden sein, dass sie als Leistungspflicht des Zuwendungsempfängers in einem öffentlich-rechtlichen Vertrage vereinbart wird, in welchem sich die Behörde im Gegenzug zum Erlass des Zuwendungsbescheides verpflichtet.

VO (EWG) Nr. 2078/ 92; VO (EG) Nr. 746/ 96; VO (EG, Euratom) Nr. 2988/ 95; MOG § 2, § 6 Abs. 1, §§ 10, 14, § 17 Abs. 2; VwVfG §§ 48, 49, § 49 a, §§ 54, 56, 59

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BVerwG, 08.08.2008 - 9 B 31.08

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BVerwG, 30.04.2008 - 7 B 6.08

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BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 40.07

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BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 45.07

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BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 53.07

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BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 48.07

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