Rechtsprechung zu § 59 BVwVfG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

11
von
21
BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvL 5/03

Gründe: I. Das Normenkontrollverfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG betrifft die Vereinbarkeit der Erhebung einer gegenüber der gesetzlichen Spielbankabgabe erhöhten Spielbankabgabe mit rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Volltext bei lexetius.com

12
von
21
BVerwG, 08.08.2008 - 9 B 31.08

Volltext bei lexetius.com

13
von
21
BVerwG, 14.03.2008 - 2 A 11.07

Volltext bei lexetius.com

14
von
21
BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage; technisches Ausbauprogramm; örtliche Ausbaugepflogenheiten; Stichtag; Rechtsstaatsprinzip; Bekanntmachung; Satzung; Zeitung; Auflagenstärke; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Begründungspflicht; Nachvollziehbarkeit; gerichtlicher Prüfungsmaßstab; Tatsachengrundlage.

1. Dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Gebot, dass es dem Rechtsbetroffenen möglich sein muss, sich vom Erlass und Inhalt einer Rechtsnorm verlässlich und ohne unzumutbare Erschwernis Kenntnis zu verschaffen, steht es grundsätzlich nicht entgegen, wenn die Zeitung, in der eine kommunale Satzung bekannt gemacht wird, nur käuflich zu erwerben ist.

2. Das Rechtsstaatsprinzip verlangt nicht, dass das Bekanntmachungsorgan in einer Auflagenstärke erscheinen muss, die der Zahl der potentiellen Rechtsbetroffenen (auch nur annäherungsweise) entspricht. Ausreichend ist eine Auflage, die sich an dem mutmaßlichen Bedarf und Erwerbsinteresse der Rechtsbetroffenen orientiert.

3. Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) und die Begründungspflicht (§ 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO) verpflichten das Gericht, in den Entscheidungsgründen für die Beteiligten und zur Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar darzulegen, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts nach Meinung des Gerichts dem Vortrag eines Beteiligten, jedenfalls soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht zu folgen ist.

4. Dazu gehört, dass das Gericht zum einen seinen rechtlichen Prüfungsmaßstab offen legt und zum anderen in tatsächlicher Hinsicht angibt, von welchem Sachverhalt es ausgeht und - sofern er den Tatsachenbehauptungen eines Beteiligten widerspricht - warum es dessen Vortrag nicht folgt und aufgrund welcher Erkenntnisse es eine ihm ungünstige Tatsachenlage als erwiesen ansieht (hier: zu den Voraussetzungen, unter denen eine Erschließungsstraße als bereits hergestellt i. S. v. § 242 Abs. 9 BauGB anzusehen ist).

BauGB §§ 127 ff., § 242 Abs. 9; GG Art. 20 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

15
von
21
BVerwG, 14.06.2006 - 3 A 6.05

Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung.

Einem Land entstehende Kosten einer Kampfmittelräumung gehören zu den vom Bund zu tragenden Aufwendungen gemäß Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG. Sie umfassen auch die Kosten von Vor- und Nebenarbeiten im Zusammenhang mit der Beräumung wie die Beseitigung von Bewuchs und Totholz in Trichter- und Grabenbereichen sowie das Einebnen von Grabungsstellen und das Umsetzen von Bodenmaterial zum Wiederherstellen des Geländes.

GG Art. 120 Abs. 1 Satz 1 und 3; AKG § 19 Abs. 2 Nr. 1

Volltext bei lexetius.com

16
von
21
BVerwG, 29.03.2006 - 4 B 1.06

Gründe: 1. Die Beschwerde der Kläger hat keinen Erfolg.

Volltext bei lexetius.com

17
von
21
BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 32.05

Gründe: Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Volltext bei lexetius.com

18
von
21
BVerwG, 19.02.2004 - 3 A 2.03

Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung; Kostenübernahmeerklärung.

1. Erklärt sich der Bund bereit, die Kosten einer Kampfmittelräumung dem Grunde nach zu übernehmen, ist er hieran gebunden.

2. Die Verantwortlichkeit des Deutschen Reiches und damit des Bundes tritt bei Sprengungen von reichseigenen Kampfmitteln nicht ohne weiteres hinter die Verantwortlichkeit anderer Rechtsträger zurück. Es handelt sich bei solchen reichseigenen Kampfmitteln weiterhin um Gefahren, deren wichtigste und maßgebende Ursache der Zweite Weltkrieg war.

Art. 120 Abs. 1 Sätze 1 und 3 GG; AKG § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG

Volltext bei lexetius.com

19
von
21
BVerwG, 19.08.2003 - 3 C 30.02

Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Bundeseisenbahnvermögen; Eigentumsübergang kraft Gesetzes; gesetzlicher Eigentumsübergang; bahnnotwendige Nutzung; ausschließlich bahnnotwendige Nutzung; unmittelbar bahnnotwendige Nutzung; Übertragungsverpflichtung des Bundeseisenbahnvermögens; Nicht-Nutzung (Leerstand); partielle anderweitige Nutzung; Nutzung, partielle anderweitige bzw. Nicht-Nutzung; Einigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG; Rechtsverletzung (im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO); Klagebefugnis wegen Vereitelung eines gesetzlichen Übertragungsanspruchs.

Durch die Zuordnung einer Liegenschaft an einen anderen Zuordnungsprätendenten wird die Deutsche Bahn AG in ihren Rechten nicht nur dann verletzt, wenn das Eigentum an der Liegenschaft gemäß Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV in Verbindung mit § 21 BENeuglG kraft Gesetzes auf sie übergegangen ist, sondern auch dann, wenn sie im Falle des Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV im Vermögenszuordnungsverfahren die Zuordnung der Liegenschaft nach den §§ 20 ff. BENeuglG beanspruchen kann oder sie einen Eigentumsverschaffungsanspruch gegen das Bundeseisenbahnvermögen hat (Fall des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV in Verbindung mit § 20 Abs. 2 BENeuglG).

Der "ausschließlichen Bahnnotwendigkeit" im Sinne des § 21 BENeuglG steht auch eine geringfügige Fremdnutzung der Liegenschaft durch Dritte entgegen.

ENeuOG Art. 1; BENeuglG §§ 1, 2, 20 Abs. 1 bis 3, §§ 21, 23 Abs. 1 Satz 4; EV Art. 26 Abs. 1 Sätze 1 und 2; VwGO § 42 Abs. 2, § 113 Abs. 1 Satz 1; VZOG § 2 Abs. 1 Satz 6

Volltext bei lexetius.com

20
von
21
BGH, 09.07.2002 - KZR 30/00 - Fernwärme für Börnsen

a) Verknüpft eine Gemeinde den Verkauf von Grundstücken in einem Neubaugebiet mit der Verpflichtung, den Heizenergiebedarf durch ein von einer gemeindeeigenen Gesellschaft betriebenes Blockheizkraftwerk zu decken, liegt darin weder unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs der öffentlichen Hand noch unter dem der Kopplung verschiedener Waren oder Leistungen ein Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG.

b) Bei einer solchen Verknüpfung handelt es sich um eine Kopplung in einem Austauschvertrag, die nicht von vornherein kartellrechtlichen Bedenken begegnet. Eine unbillige Behinderung der Anbieter anderer Energiequellen, die aufgrund der Kopplungsklausel vom Wettbewerb in dem fraglichen Neubaugebiet ausgeschlossen werden, liegt darin nicht.

UWG § 1; GWB § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 1 und 4

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht