Rechtsprechung zu § 60 BVwVfG
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BVerwG, 10.07.2007 - 3 B 29.08

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BVerwG, 19.05.2005 - 3 A 3.04

Verwaltungsvertrag; Schriftform; Jugendstrafrecht; Strafvollstreckung; Maßregeln der Sicherung und Besserung; Kosten des Maßregelvollzuges; Maßregelvollzug; Amtshilfe; Rechtshilfe; Vollstreckungshilfe; Kostenerstattung.

Bei Verwaltungsvereinbarungen zwischen Ländern ist dem Schriftformerfordernis des § 57 VwVfG durch einen Briefwechsel genügt, wenn die Zusammengehörigkeit der beiderseitigen Erklärungen aus den Umständen zweifelsfrei ersichtlich ist. Es ist nicht darüber hinaus erforderlich, dass beide Vertragserklärungen in derselben Urkunde enthalten sind.

Zur Reichweite von § 164 GVG beim Maßregelvollzug im Jugendstrafrecht.

GVG § 164

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BVerwG, 09.12.2004 - 5 B 80.04

Gründe: Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die sinngemäß von der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob die ...

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BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 30/03

Die nach § 24 Abs. 1 Satz 1 ZwVerwVO in der Auslegung von BGHZ 152, 18 errechneten Grundbeträge sind für die Abrechnungszeiträume 2000 bis 2003 in der Regel um den Faktor 1, 5 zu steigern, es sei denn, dies hätte wegen geringer Degression im Einzelfall ein Mißverhältnis zwischen der Tätigkeit des Verwalters und der so gesteigerten Vergütung zur Folge.

Die Hundertsätze für die einzelnen vermieteten oder verpachteten Teile eines Grundstücks sind auch innerhalb eines Abrechnungszeitraums nicht für jedes Miet- oder Pachtverhältnis, sondern nur für jedes Miet- oder Pachtobjekt besonders zu berechnen.

ZwVerwVO § 24 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2

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BVerwG, 19.02.2004 - 3 A 2.03

Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung; Kostenübernahmeerklärung.

1. Erklärt sich der Bund bereit, die Kosten einer Kampfmittelräumung dem Grunde nach zu übernehmen, ist er hieran gebunden.

2. Die Verantwortlichkeit des Deutschen Reiches und damit des Bundes tritt bei Sprengungen von reichseigenen Kampfmitteln nicht ohne weiteres hinter die Verantwortlichkeit anderer Rechtsträger zurück. Es handelt sich bei solchen reichseigenen Kampfmitteln weiterhin um Gefahren, deren wichtigste und maßgebende Ursache der Zweite Weltkrieg war.

Art. 120 Abs. 1 Sätze 1 und 3 GG; AKG § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG

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BVerwG, 19.02.2003 - 9 B 86.02

Flughafen Düsseldorf; Angerland-Vergleich; vertragliche Bindung der Planungsbehörde; fachplanerisches Abwägungsgebot; Gemeinnützigkeit von Verkehrsflughäfen; Betriebspflicht; Ausbau eines Flughafens; Erweiterung des Betriebs; vertragliche Bindung des Flughafenbetreibers.

Das geltende Luftverkehrsrecht verbietet es einem Flughafenbetreiber nicht, vertragliche Bindungen einzugehen, die ihm auf Dauer eine bauseitige oder betriebliche Anpassung des Flughafens an ein steigendes Luftverkehrsaufkommen verwehren.

LuftVG §§ 6, 8; LuftVZO § 45 Abs. 1 Satz 1

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