Rechtsprechung zu § 62 BVwVfG
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EuG, 22.05.2007 - T-500/04

"Schiedsklausel - Zuständigkeit des Gerichts - Rückzahlung eines Vorschusses, den die Gemeinschaft für von ihr finanzierte Vorhaben im Bereich der transeuropäischen Telekommunikationsnetze gezahlt hat - Verwirkung - Erstattungsfähigkeit der angeblich entstandenen Kosten"

1. Die IIC Informations-Industrie Consulting GmbH wird verurteilt, 179 337 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 4 % jährlich ab dem 1. November 1998 bis zur vollständigen Begleichung des geschuldeten Betrags an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Der Antrag der IIC Informations-Industrie Consulting GmbH auf Vollstreckungsschutz gegen das vorliegende Urteil wird zurückgewiesen.

4. Die IIC Informations-Industrie Consulting GmbH trägt die Kosten.

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BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 7/07 R

Tatbestand: Die Beteiligten streiten um die Vergütung für den Einsatz eines Rettungswagens in Höhe von 979, 90 DM (501, 01 Euro).

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BVerwG, 18.01.2008 - 8 B 89.07

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BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R

Krankenversicherung - Krankenhaus - Ersetzung des Verzugsschadens bei verspäteter Bezahlung - Nichtberücksichtigung von Rechtsanwaltsgebühren für die vorgerichtliche Geltendmachung

Tatbestand: Streitig ist die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren für die vorgerichtliche Geltendmachung einer Krankenhausvergütung.

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BVerwG, 29.03.2006 - 4 B 1.06

Gründe: 1. Die Beschwerde der Kläger hat keinen Erfolg.

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BVerwG, 19.05.2005 - 3 A 3.04

Verwaltungsvertrag; Schriftform; Jugendstrafrecht; Strafvollstreckung; Maßregeln der Sicherung und Besserung; Kosten des Maßregelvollzuges; Maßregelvollzug; Amtshilfe; Rechtshilfe; Vollstreckungshilfe; Kostenerstattung.

Bei Verwaltungsvereinbarungen zwischen Ländern ist dem Schriftformerfordernis des § 57 VwVfG durch einen Briefwechsel genügt, wenn die Zusammengehörigkeit der beiderseitigen Erklärungen aus den Umständen zweifelsfrei ersichtlich ist. Es ist nicht darüber hinaus erforderlich, dass beide Vertragserklärungen in derselben Urkunde enthalten sind.

Zur Reichweite von § 164 GVG beim Maßregelvollzug im Jugendstrafrecht.

GVG § 164

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BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 8.04

Zinsanspruch; Verjährung; Bestimmtheit; Nebenbestimmungen; Bekanntgabe; Verwendung.

Das Bestimmtheitsgebot erfordert nicht, dass in einem Bescheid Allgemeine oder Zusätzliche Nebenbestimmungen unmittelbar aufgeführt werden. Es reicht eine ausdrückliche Bezugnahme aus.

VwVfG § 49 a Abs. 4; § 53; VwGO § 137 Abs. 1

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BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 5.04

Zinsanspruch: Verzögerungs-; Entstehung -; Fälligkeit -; Verjährung eines Zinsanspruchs; Revisibilität landesrechtlicher Verjährungsvorschriften; - des BGB.

1. Der Verzögerungszinsanspruch nach § 49 a Abs. 4 VwVfG entsteht in dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung nicht "alsbald" nach Auszahlung bestimmungsgemäß verwendet worden ist, und wird mit Erlass des Feststellungsbescheides (oder dem darin genannten Zeitpunkt) fällig.

2. Die auf diesen Zinsanspruch als Landesrecht angewandten Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Verjährung (§§ 194 ff.) stellen kein revisibles Recht dar.

VwVfG § 49 a Abs. 4; § 53; VwGO § 137 Abs. 1

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BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02

a) Ein Berufungsurteil beruht auf der Verletzung rechtlichen Gehörs, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte.

b) Eine Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht führt nicht zur Zulassung der Revision, wenn sich nach einer rechtlichen Überprüfung in dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren das Berufungsurteil aus anderen Gründen als richtig darstellt.

c) Ist die Revision wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO zugelassen, so ist die Überprüfung des Berufungsurteils in dem Revisionsverfahren, als das das Beschwerdeverfahren gemäß § 544 Abs. 6 Satz 1 ZPO fortgesetzt wird, nicht auf die Gesichtspunkte beschränkt, die für die Zulassung der Revision maßgebend waren.

ZPO (2002) §§ 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2, 544 Abs. 6 Satz 1

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BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 25.03

Gründe: Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Berufungsentscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten ...

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