Rechtsprechung zu § 74 BVwVfG
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109
BVerwG, 11.02.2003 - 9 B 49.02

Gründe: Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Die zu ihrer Begründung angeführten Gesichtspunkte rechtfertigen die Zulassung der Revision nicht.

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102
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109
BVerwG, 11.12.2002 - 4 A 40.01

Gründe: I. Die Kläger sind im innerörtlichen Bereich der beigeladenen Stadt Z. Eigentümer des Flurstücks Nr. …, auf dem in früheren Zeiten eine Kittfabrik betrieben wurde. Auf dem Grundstück befinden sich ein unterkellertes Gebäude in Ziegelbauweise und ein Schuppen. Die Räumlichkeiten sind seit ...

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103
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109
BVerwG, 25.09.2002 - 9 A 5.02

Gründe: I. 1. Die Kläger wenden sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Beklagten für den vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße 101 Marienfelder Allee zwischen der Landesgrenze Berlin/ Brandenburg und dem Diedersdorfer Weg.

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104
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109
BVerwG, 25.09.2002 - 9 A 10.02

Gründe: I. Die Klägerin wendet sich gegen die Planfeststellung für den Neubau der B 101 n (Ortsumgehung Jüterbog).

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105
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109
BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter" Satzungsbeschluss; Normsetzungsverfahren; Ausgleichsmaßnahme; Ersatzmaßnahme; naturschutzrechtliche Eingriffslage; Lärmschutz.

1. Bundesrecht steht nicht entgegen, wenn ein Gemeindeorgan, das für die Beschlussfassung über einen Bebauungsplan zuständig ist, die Prüfung einer näher umschriebenen Feststellung einem anderen Gemeindeorgan überträgt und von dem Ergebnis dieser Prüfung die Bekanntmachung des beschlossenen Bebauungsplanes abhängig macht. Das gilt nicht, wenn die Prüfung und die Bewertung des Prüfungsergebnisses nur im Rahmen der planerischen Abwägung sachgerecht stattfinden kann.

2. § 1 Abs. 3 BauGB schließt einen Bebauungsplan nicht grundsätzlich aus, der durch eine isolierte Straßenplanung die Erschließung für eine zunächst nur im Flächennutzungsplan dargestellte Vorbehaltsfläche ermöglichen soll.

3. Eine Abschnittsbildung bei einer isolierten Straßenplanung nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB ist zulässig, wenn hinreichend gesichert ist, dass die Planung nur im Zusammenhang mit der angestrebten Gesamtplanung verwirklicht werden wird.

4. Eine "sonstige geeignete Maßnahme" im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 3 BauGB ist eine naturschutzrechtliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme jedenfalls dann, wenn die planende Gemeinde Eigentümerin der dafür vorgesehenen Grundstücksfläche ist, sie die Maßnahmen im Verfahren der Planaufstellung näher beschrieben, sich zur Durchführung der Maßnahme selbst verpflichtet hat und die Fläche Gegenstand der (überörtlichen) Regionalplanung ist.

BauGB § 1 Abs. 3, § 1 a Abs. 3, § 9 Abs. 1 Nr. 11, § 10, § 214 Abs. 3; VwGO § 12

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106
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109
BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Antragsbefugnis; potentielles FFH-Gebiet; prioritärer Lebensraumtyp; FFH-Schutzregime; Vorwirkungen; Verträglichkeitsprüfung; Alternativlösung; Projektziele; rechtliches Hindernis; FFH-interner Variantenvergleich; FFH-externe Bewertungsfaktoren; Verhältnismäßigkeitsprüfung; Lärmschutzerwägungen; Kostengesichtspunkte.

1. Eine Alternativlösung i. S. d. Art. 6 Abs. 4 FFH-RL ist nur dann gegeben, wenn sich das Planungsziel trotz ggf. hinnehmbarer Abstriche auch mit ihr erreichen lässt.

2. Der Vorhabenträger braucht sich auf eine technisch mögliche Alternativlösung nicht verweisen zu lassen, wenn sich Art. 6 Abs. 4 FFH-RL am Alternativstandort als ebenso wirksame Zulassungssperre erweist wie an dem von ihm gewählten Standort.

3. Der Vorhabenträger darf von einer Alternativlösung Abstand nehmen, die technisch an sich machbar und rechtlich zulässig ist, ihm aber Opfer abverlangt, die außer Verhältnis zu dem mit ihr erreichbaren Gewinn für Natur und Umwelt stehen.

4. Eine Alternativlösung darf ggf. auch aus naturschutzexternen Gründen als unverhältnismäßiges Mittel verworfen werden.

5. Wieweit das Anliegen, das Verkehrslärmniveau im innerörtlichen Bereich zu senken, oder das Interesse, die Projektkosten in Grenzen zu halten, bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung durchschlägt, hängt von dem Gewicht ab, das ihm im konkreten Fall zukommt.

BNatSchG n. F. § 61 Abs. 2 und 3, § 69 Abs. 5; FStrG § 17 Abs. 1, 4 und 6 c; FFH-RL Art. 4 Abs. 1 bis 3, Art. 6 Abs. 3 und 4

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107
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109
BVerwG, 11.04.2002 - 4 A 22.01

Planfeststellung; Bundesstraße; Straßenbestandteile; Entnahmestelle; enteignungsrechtliche Vorwirkungen, Seitenentnahme.

Der Planfeststellungsvorbehalt des § 17 Abs. 1 Satz 1 FStrG und die enteignungsrechtlichen Vorwirkungen des § 19 Abs. 1 FStrG erstrecken sich auch auf Bodenentnahmen aus Entnahmestellen i. S. d. § 1 Abs. 4 Nr. 4 FStrG, die in einem technisch-funktionalen Zusammenhang mit dem Straßenbauvorhaben stehen.

FStrG § 1 Abs. 4 Nr. 4, § 17 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1

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108
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109
BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Beteiligungsrecht; Beteiligungsmangel; Unbeachtlichkeit; Verbandsklage; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; IBA-Verzeichnis 2000; potentielles FFH-Gebiet; Gebietsauswahl; Auswahlkriterien; Lebensraumtypen; Tierarten; fachplanerische Abwägung; Alternativenprüfung; Kostengesichtspunkte; naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Vermeidungsgebot; Ausgleichsgebot; naturschutzrechtliche Abwägung.

1. Die in einem Planfeststellungsverfahren eingeholte Stellungnahme der EU-Kommission zu Fragen der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie kann die Merkmale eines "einschlägigen Sachverständigengutachtens" i. S. des § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG aufweisen.

2. Eröffnet das Landesrecht anerkannten Naturschutzvereinen die Möglichkeit einer Verbandsklage, die eine materiellrechtliche Prüfung eines Planfeststellungsbeschlusses einschließt, so bleibt eine Verletzung des § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG im Regelfall folgenlos, wenn der Beteiligungsmangel die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst haben kann.

3. Als faktisches Vogelschutzgebiet ist ein Gebiet nur dann zu qualifizieren, wenn es aus ornithologischer Sicht für die Erhaltung der im Anhang I der VRL aufgeführten Vogelarten oder der in Art. 4 Abs. 2 VRL genannten Zugvogelarten von so hervorragender Bedeutung ist, dass es in dem Mitgliedstaat zu den zahlen- und flächenmäßig geeignetsten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL gehört.

4. Zum Kreis der potentiellen FFH-Gebiete im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. BVerwG Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9. 97 - BVerwGE 107, 1 und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18. 99 - BVerwGE 112, 140) zählt ein Gebiet u. a. dann, wenn die in ihm vorhandenen Lebensraumtypen im Sinne des Anhangs I oder Arten im Sinne des Anhangs II der FFH-Richtlinie eindeutig den im Anhang III (Phase 1) genannten Merkmalen entsprechen. Eine Gebietsmeldung kann unterbleiben, wenn dies gemessen an den Kriterien des Anhangs III (Phase 1), die so formuliert sind, dass sie unterschiedliche Wertungen nicht ausschließen, fachwissenschaftlich vertretbar ist.

5. Gesichtspunkte der Kostenhöhe einer Maßnahme haben bei der fachplanerischen Abwägung ein höheres Gewicht als im Rahmen des Art. 6 Abs. 4 Satz 3 FFH-RL (in Ergänzung zu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2. 99 - BVerwGE 110, 302).

6. § 8 Abs. 3 BNatschG nimmt selbst schwere Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Kauf, wenn den für den Eingriff sprechenden Gründen größeres Gewicht zukommt. Ein weitergehender Schutz von Natur und Landschaft lässt sich nur über Schutzgebietsausweisungen im Sinne der §§ 12 ff. BNatschG erreichen.

FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2; VwVfG § 46; BNatSchG § 8 Abs. 2 und 3, § 29 Abs. 1 Satz 1; S-H LNatSchG § 7 a Abs. 3 Satz 2, § 8 Abs. 1 und 2, § 51 c Abs. 1; VRL Art. 4 Abs. 1 Satz 1, 2 und 4, Abs. 2, Abs. 4 Satz 2; FFH-RL Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 4, Art. 10

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109
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109
BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 24.98

Schienenwegerecht; Recht des Verkehrswesens; Immissionsschutzrecht

Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Variantenauswahl; Entwidmung - Teilentwidmung; Funktionslosigkeit; Wiederinbetriebnahme teilungsbedingt unterbrochener Schienenwege; Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebes; Schall- und Erschütterungsauswirkungen; Eigentums- und Gesundheitsbeeinträchtigungen


Gründe: I. Die Kläger führen einen landwirtschaftlichen Betrieb im Ortsteil Niendorf II der Gemeinde Wrestedt im Landkreis Uelzen/ Niedersachsen. Die Klägerin zu 1 ist Eigentümerin der Hofstelle und aller bewirtschafteten Flächen. Der landwirtschaftliche Betrieb ist an die Klägerin zu 3 verpachtet, ...

GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 14 Abs. 1; BImSchG §§ 41, 42; 16. BImSchV § 1 Abs. 2; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 6 und Abs. 7 Satz 1; VerkPBG § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 3; FernVbV § 1 Nr. 3; VwGO § 87 b Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1

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