Rechtsprechung zu § 10 BauGB
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BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03

Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.

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BVerwG, 26.04.2005 - 10 BN 1.04

Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.

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BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung; Abwägungsgebot; Abwägungsmangel; Beachtlichkeit; Kausalität; Luftreinhaltung; Immissionswertüberschreitung; Luftreinhalteplanung; sonstige Schutzmaßnahmen.

§ 17 UVPG 1993 unterwirft die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bebauungsplänen auch unter dem Blickwinkel der Umweltverträglichkeitsprüfung den Anforderungen, die sich aus dem Abwägungsgebot ergeben.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung schafft die methodischen Voraussetzungen dafür, die Umweltbelange vorab so herauszuarbeiten, dass sie in gebündelter Form in die Abwägung eingehen.

Ob Defizite im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung auf den Abwägungsvorgang im Übrigen durchschlagen, richtet sich nach dem für Abwägungsmängel maßgeblichen Fehlerfolgenregime (hier: § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB 1998).

Je größeres Gewicht den Belangen des Umweltschutzes in der Abwägung zukommt, desto eher ist davon auszugehen, dass sich methodische Unzulänglichkeiten bei der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG auf das Planungsergebnis ausgewirkt haben können.

Luftreinhaltepläne sind ein wesentliches, aber nicht das einzige Instrument, um die Einhaltung der in der 22. BImSchV festgesetzten Immissionswerte sicherzustellen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2004 - BVerwG 9 A 6. 03 - NVwZ 2004, 1237).

BauGB 1998 § 1 Abs. 6, § 1 a Abs. 2 Nr. 2, § 214 Abs. 3 Satz 2; UVPG 1993 § 2 Abs. 1 Satz 1 bis 3, § 17; BImSchG § 45 Abs. 1, § 47 Abs. 1; 22. BImSchV § 3 Abs. 4, § 9, § 10 Abs. 2

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BVerwG, 24.09.2003 - 9 A 69.02

Anhalter Bahn; Planfeststellung; Änderung eines Schienenwegs; Feintrassierung; Flächenbewirtschaftung; Freihaltebelang; Vorratsplanung; Variantenauswahl; Vorrang des aktiven Lärmschutzes; Verhältnismäßigkeitsprüfung; Lärmschutzkonzept; Schallschutzwand für Hochhäuser; Kosten-Nutzen-Analyse; Sprungkosten; Erschütterungsschutz; Berliner Baunutzungsplan; Bebauungsplan; Gebietsausweisung; Funktionslosigkeit; Mischgebiet; Abwägungsgebot; Problembewältigung; Entscheidungsvorbehalt.

1. Bei der Wiederertüchtigung der Anhalter Bahn in Berlin als Hauptverbindung im transeuropäischen Eisenbahnnetz ist der Bahn auf dem vorhandenen Bahndamm eine Flächenbewirtschaftung zuzugestehen, die dem im öffentlichen Interesse liegenden Ziel Rechnung trägt, das Streckennetz nach Bedarf zukünftigen Entwicklungen anzupassen.

2. Auch bei mit Schienenverkehrslärm vorbelasteten Hochhäusern darf nicht davon ausgegangen werden, dass der für die niedrigere Umgebungsbebauung angestrebte Schutzstandard ausreicht, um dem von § 41 Abs. 2 BImSchG geforderten Vorrang des aktiven Lärmschutzes Rechnung zu tragen. Das mit einer Hochhausbebauung einhergehende Lärmschutzproblem ist vielmehr auf der Grundlage einer differenzierten Kosten-Nutzen-Analyse einer ausgewogenen Lösung zuzuführen.

VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 2 Satz 1; BauGB § 173 Abs. 3; BImSchG § 41; 16. BImSchV § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 und 2; BauO Bln. 1958 § 7 Nr. 9

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BVerwG, 05.06.2003 - 4 BN 29.03

Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.

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BVerwG, 20.09.2007 - 4 BN 20.07

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BGH, 19.07.2007 - III ZR 305/06

An der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 141, 319; Urteil vom 11. Juli 2002 - III ZR 160/ 01 - NJW 2003, 63) zur verfassungskonformen Auslegung der § 95 Abs. 2 Nr. 7, § 42 Abs. 3 Satz 1, § 43 Abs. 3 Satz 2 BauGB bei einer "isolierten" eigentumsverdrängenden Planung wird festgehalten. Auch § 246a Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 BauGB a. F. schließt in einem solchen Fall die Entschädigung nach der zulässigen Nutzung eines im Beitrittsgebiet gelegenen Grundstücks für Planungen im zeitlichen Anwendungsbereich der Norm nicht aus.

BauGB § 95 Abs. 2 Nr. 7, § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 42 Abs. 3 Satz 1, § 43 Abs. 3 Satz 2; BauGB a. F. § 246a Abs. 1 Nr. 9 Satz 2; GG Art. 14 Abs. 1 Ea, Art. 100 Abs. 1

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BVerwG, 14.11.2005 - 4 BN 52.05

Gründe: Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

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BVerwG, 14.11.2005 - 4 BN 51.05

Änderungssatzung; Rechtswidrigkeitszusammenhang; Beiladung; Normenkontrollverfahren; Rechtskraft; Rückwirkung; rückwirkendes In-Kraft-Setzen; ergänzendes Verfahren; behebbarer Mangel.

Wenn ein Bebauungsplan oder eine Satzung zur Änderung eines Bebauungsplans unter Geltung des § 47 VwGO i. d. F. des BauROG rechtskräftig nicht nur für nicht wirksam, sondern für nichtig erklärt worden ist, darf die Gemeinde eine inhaltsgleiche Satzung nicht gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend in Kraft setzen.

BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1. § 214 Abs. 4; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 4, Abs. 5 Satz 2, § 65 Abs. 1

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BVerwG, 14.11.2005 - 4 BN 50.05

Gründe: Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

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