Rechtsprechung zu § 135a BauGB
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BVerwG, 26.04.2006 - 4 B 7.06

Flächennutzungsplan; Windenergieanlage; Konzentrationszone; Eingriff in Natur und Landschaft; Eingriffsregelung; Ausgleich; Abwägung.

Weist ein Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aus, ist es im Allgemeinen mit dem Gebot gerechter Abwägung vereinbar, die Regelung des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft dem Verfahren der Vorhabengenehmigung und, wenn die Bereitstellung der für den Ausgleich erforderlichen Flächen nicht auf andere Weise gesichert ist, der Aufstellung eines Bebauungsplans vorzubehalten.

BauGB § 1a Abs. 3, § 5 Abs. 2a, § 8 Abs. 2 Satz 1, § 9 Abs. 1a, § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Satz 3, § 135a Abs. 1 und 2; BNatSchG 1993 §§ 8, 8a Abs. 1 und 7; BNatSchG 1998 §§ 8, 8a Abs. 1, Abs. 2 Satz 1; BNatSchG 2002 § 19 Abs. 2 Satz 1, § 20 Abs. 2 Satz 2, § 21 Abs. 1

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BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter" Satzungsbeschluss; Normsetzungsverfahren; Ausgleichsmaßnahme; Ersatzmaßnahme; naturschutzrechtliche Eingriffslage; Lärmschutz.

1. Bundesrecht steht nicht entgegen, wenn ein Gemeindeorgan, das für die Beschlussfassung über einen Bebauungsplan zuständig ist, die Prüfung einer näher umschriebenen Feststellung einem anderen Gemeindeorgan überträgt und von dem Ergebnis dieser Prüfung die Bekanntmachung des beschlossenen Bebauungsplanes abhängig macht. Das gilt nicht, wenn die Prüfung und die Bewertung des Prüfungsergebnisses nur im Rahmen der planerischen Abwägung sachgerecht stattfinden kann.

2. § 1 Abs. 3 BauGB schließt einen Bebauungsplan nicht grundsätzlich aus, der durch eine isolierte Straßenplanung die Erschließung für eine zunächst nur im Flächennutzungsplan dargestellte Vorbehaltsfläche ermöglichen soll.

3. Eine Abschnittsbildung bei einer isolierten Straßenplanung nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB ist zulässig, wenn hinreichend gesichert ist, dass die Planung nur im Zusammenhang mit der angestrebten Gesamtplanung verwirklicht werden wird.

4. Eine "sonstige geeignete Maßnahme" im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 3 BauGB ist eine naturschutzrechtliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme jedenfalls dann, wenn die planende Gemeinde Eigentümerin der dafür vorgesehenen Grundstücksfläche ist, sie die Maßnahmen im Verfahren der Planaufstellung näher beschrieben, sich zur Durchführung der Maßnahme selbst verpflichtet hat und die Fläche Gegenstand der (überörtlichen) Regionalplanung ist.

BauGB § 1 Abs. 3, § 1 a Abs. 3, § 9 Abs. 1 Nr. 11, § 10, § 214 Abs. 3; VwGO § 12

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BVerwG, 10.01.2007 - 4 BN 34.06

Gründe: Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst.

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BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen; Eingriffsflächen; Bebauungszusammenhang; gerichtliche Kontrolldichte; "ungefragte" Fehlersuche.

Ob die Voraussetzungen des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB gegeben sind, unterliegt uneingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle.

Die Mahnung, die Tatsachengerichte sollten nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche gehen, stellt keinen Rechtssatz dar, sondern umschreibt eine Maxime richterlichen Handelns, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht in Frage stellt (im Anschluss an Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1. 01 - BVerwGE 116, 188 [196 f.]).

BauGB § 1a Abs. 3 Satz 5, § 34 Abs. 1; VwGO §§ 47, 86 Abs. 1

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BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 27.06

Gründe: Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.

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BVerwG, 18.07.2003 - 4 BN 37.03

Ausgleichsmaßnahme; Sicherung; Nutzungskonzept; Dauerkleingarten; Ausfertigung; Dienstsiegel.

1. § 1 a Abs. 3 Satz 3 BauGB setzt bei der Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen ein Mindestmaß an rechtlicher Bindung der Gemeinde voraus.

2. Die Gemeinde darf unter Beachtung des Abwägungsgebots Ausgleichsmaßnahmen räumlich vom Eingriffsort trennen.

3. Zur Verwirklichung von Ausgleichsmaßnahmen darf die Gemeinde auf ein bereits beschlossenes, aber noch nicht verwirklichtes Nutzungskonzept zurückgreifen.

BauGB § 1 a Abs. 3, § 10

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