Rechtsprechung zu § 147 BauGB
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BFH, 26.10.2000 - V R 10/00

Zahlt eine Gemeinde dem Eigentümer eines bebauten Grundstücks in einem Sanierungsgebiet für den Abbruch des Gebäudes eine Gebäude-Restwertentschädigung, so ist diese Zahlung kein Entgelt für eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung des Grundstückseigentümers an die Gemeinde (Abgrenzung gegenüber Abschn. 1 Abs. 11 Satz 1 UStR).

UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1; Richtlinie 77/ 388/ EWG Art. 2 Nr. 1, Art. 6 Abs. 1; BauGB a. F. § 147 Abs. 2 (BauGB n. F. § 146 Abs. 3)

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BVerwG, 13.07.2006 - 4 C 5.05

Sanierungsmaßnahme; Ausgleichsbetrag, sanierungsrechtlicher; Erlass; öffentliches Interesse; Ziele und Zwecke der Sanierung.

Ein öffentliches Interesse am Erlass eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags besteht, wenn der Erlass geeignet ist, die Ziele und Zwecke der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen zu fördern.

BauGB § 135 Abs. 5; §§ 154, 155 Abs. 4 Satz 1

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