Rechtsprechung zu § 154 BauGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
8
BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01

Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung; städtebaulicher Entwicklungsbereich; Verkehrswert, Entwicklungsstufe; Kaufpreisvereinbarung; Anfangswert; entwicklungsunbeeinflusster Bodenwert; unbeplanter Innenbereich; Bebauungszusammenhang; Bestandsschutz; tatsächlich vorhandene Bebauung; Konversionsfläche; militärisch genutztes Gelände.

1. Eine Vorauszahlung auf den Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB kann bereits verlangt werden, wenn für ein entwicklungskonformes Vorhaben, dessen planungsrechtliche Zulässigkeit zweifelhaft ist, eine baurechtliche Genehmigung erteilt worden ist.

2. Bei der Ermittlung des Anfangswertes für den Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Entwicklungsbereich ist im Regelfall nach den Grundsätzen der WertV zu verfahren; ein Abstellen auf den gezahlten Kaufpreis ist grundsätzlich unzulässig.

3. Der Käufer eines Grundstücks im Entwicklungsbereich handelt nicht treuwidrig, wenn er der Gemeinde gegenüber geltend macht, der Anfangswert sei höher als im Genehmigungsverfahren nach § 145 BauGB angenommen.

4. Der Wertermittlungsspielraum der Gemeinde erstreckt sich nicht auf die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der Bewertung. Das Verwaltungsgericht muss deshalb bei seiner Überprüfung der Wertermittlung insbesondere die bauplanungsrechtliche Einordnung des Grundstücks klären.

5. Auch ein Gebäude, das wegen der Aufgabe der militärischen Nutzung seinen Bestandsschutz verloren hat, kann für die Beurteilung, ob ein Grundstück zum unbeplanten Innenbereich gehört, berücksichtigt werden müssen.

BauGB §§ 33, 34, 145 Abs. 2, 154 Abs. 6, 166 Abs. 3, 194; BauNVO § 6; WertV §§ 4, 28

Volltext bei lexetius.com

2
von
8
BVerwG, 21.01.2005 - 4 B 1.05

Gründe: Die auf die § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

Volltext bei lexetius.com

3
von
8
BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04

Gründe: Die Beschwerde ist unbegründet. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich kein Grund für die Zulassung der Revision.

Volltext bei lexetius.com

4
von
8
BVerwG, 27.05.2004 - 4 BN 7.04

Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Antragstellerin beimisst.

Volltext bei lexetius.com

5
von
8
BVerwG, 13.07.2006 - 4 C 5.05

Sanierungsmaßnahme; Ausgleichsbetrag, sanierungsrechtlicher; Erlass; öffentliches Interesse; Ziele und Zwecke der Sanierung.

Ein öffentliches Interesse am Erlass eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags besteht, wenn der Erlass geeignet ist, die Ziele und Zwecke der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen zu fördern.

BauGB § 135 Abs. 5; §§ 154, 155 Abs. 4 Satz 1

Volltext bei lexetius.com

6
von
8
BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

Zu Beginn des Sanierungsverfahrens sind noch keine hohen Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele zu stellen.

Die Zweckmäßigkeit der Begrenzung des Sanierungsgebiets unterliegt der Abwägung (§ 1 Abs. 4 Satz 2 StBauFG, § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB). Fehler der Abwägung sind nach Maßgabe von § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (und § 244 Abs. 2 BauGB [1986]) unbeachtlich.

Volltext bei lexetius.com

7
von
8
BVerwG, 27.01.2006 - 5 B 98.05

Gründe: Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist erfolglos. Das Beschwerdevorbringen kann eine Revisionszulassung nicht rechtfertigen.

Volltext bei lexetius.com

8
von
8
BVerwG, 21.05.2003 - 9 A 40.02

Lehrter Bahnhof; Verkürzung des Bahnsteigdachs; Planfeststellung; Plangenehmigung; Änderung eines Planfeststellungsbeschlusses vor Fertigstellung des Vorhabens; konkurrierende Bauleitplanung; Lärmschutz im Städtebau; kommunale Planungshoheit; Änderung eines Schienenwegs; Auflagenschwelle; Rechtsbeeinträchtigung; Planbefolgungsanspruch; Plangewährleistungsanspruch; Verbundplanung; Abwägungsgebot; Prioritätsgrundsatz.

Haben in einem Detail einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung (hier: Länge einer Bahnsteigüberdachung), die vor der räumlich konkurrierenden Bauleitplanung Planreife erlangt hatte, gemeinsame planerische Vorstellungen beider Planungsträger Ausdruck gefunden, rechtfertigt dies nicht die Annahme eines Planbefolgungs- oder Plangewährleistungsanspruchs, den die Gemeinde einer Plangenehmigung entgegenhalten kann, mit der nachträglich eine Änderung dieses Details zugelassen wird.

GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2, § 75 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 76; AEG § 18 Abs. 1 und 2; BauGB § 36 Abs. 1 Satz 1; BImSchG § 41 Abs. 1; 16. BImSchV § 1 Abs. 1 und 2

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht