Rechtsprechung zu § 157 BauGB
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BFH, 11.04.2002 - V R 65/00

1. Eine Leistung gegen Entgelt liegt regelmäßig auch dann vor, wenn ein Geschäftsführer gegen Aufwendungsersatz tätig wird.

2. Keine Leistung gegen Entgelt liegt regelmäßig vor, soweit ein Gesellschafter aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis begründet sind, die Verluste seiner Gesellschaft übernimmt, um ihr die weitere Tätigkeit zu ermöglichen.

UStG 1991/ 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10; BauGB §§ 157 ff.; BGB §§ 669, 670

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BFH, 26.10.2000 - V R 10/00

Zahlt eine Gemeinde dem Eigentümer eines bebauten Grundstücks in einem Sanierungsgebiet für den Abbruch des Gebäudes eine Gebäude-Restwertentschädigung, so ist diese Zahlung kein Entgelt für eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung des Grundstückseigentümers an die Gemeinde (Abgrenzung gegenüber Abschn. 1 Abs. 11 Satz 1 UStR).

UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1; Richtlinie 77/ 388/ EWG Art. 2 Nr. 1, Art. 6 Abs. 1; BauGB a. F. § 147 Abs. 2 (BauGB n. F. § 146 Abs. 3)

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