Rechtsprechung zu § 173 BauGB
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BVerwG, 24.09.2003 - 9 A 69.02

Anhalter Bahn; Planfeststellung; Änderung eines Schienenwegs; Feintrassierung; Flächenbewirtschaftung; Freihaltebelang; Vorratsplanung; Variantenauswahl; Vorrang des aktiven Lärmschutzes; Verhältnismäßigkeitsprüfung; Lärmschutzkonzept; Schallschutzwand für Hochhäuser; Kosten-Nutzen-Analyse; Sprungkosten; Erschütterungsschutz; Berliner Baunutzungsplan; Bebauungsplan; Gebietsausweisung; Funktionslosigkeit; Mischgebiet; Abwägungsgebot; Problembewältigung; Entscheidungsvorbehalt.

1. Bei der Wiederertüchtigung der Anhalter Bahn in Berlin als Hauptverbindung im transeuropäischen Eisenbahnnetz ist der Bahn auf dem vorhandenen Bahndamm eine Flächenbewirtschaftung zuzugestehen, die dem im öffentlichen Interesse liegenden Ziel Rechnung trägt, das Streckennetz nach Bedarf zukünftigen Entwicklungen anzupassen.

2. Auch bei mit Schienenverkehrslärm vorbelasteten Hochhäusern darf nicht davon ausgegangen werden, dass der für die niedrigere Umgebungsbebauung angestrebte Schutzstandard ausreicht, um dem von § 41 Abs. 2 BImSchG geforderten Vorrang des aktiven Lärmschutzes Rechnung zu tragen. Das mit einer Hochhausbebauung einhergehende Lärmschutzproblem ist vielmehr auf der Grundlage einer differenzierten Kosten-Nutzen-Analyse einer ausgewogenen Lösung zuzuführen.

VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 2 Satz 1; BauGB § 173 Abs. 3; BImSchG § 41; 16. BImSchV § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 und 2; BauO Bln. 1958 § 7 Nr. 9

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BVerwG, 03.12.2002 - 4 B 47.02

Erhaltungssatzung; Freihaltung von Flächen als Schutzzweck einer -; Verhältnis von § 172 BauGB zu den §§ 30 ff. BauGB.

§ 172 Abs. 3 Satz 2 BauGB enthält einen selbständigen materiellen Versagungsgrund für die Errichtung einer baulichen Anlage. Durch eine Erhaltungssatzung (-verordnung) kann die Errichtung eines nach § 34 Abs. 1 BauGB zulässigen Gebäudes verhindert werden.

BauGB § 34 Abs. 1, § 172 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 2

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