Rechtsprechung zu § 2 BauGB
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BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Planungserfordernis; Koordinationsbedarf; interkommunales Abstimmungsgebot; qualifizierter Abstimmungsbedarf; Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche; Planreife; Abschluss des Planaufstellungsverfahrens; Verzögerung.

1. Die Zulassung eines Außenbereichsvorhabens kann am öffentlichen Belang des Planungserfordernisses scheitern. Ein solches Erfordernis liegt vor, wenn das Vorhaben einen Koordinierungsbedarf auslöst, dem nicht das Konditionalprogramm des § 35 BauGB, sondern nur eine Abwägung im Rahmen einer förmlichen Planung angemessen Rechnung zu tragen vermag.

2. Besteht im Verhältnis benachbarter Gemeinden ein qualifizierter Abstimmungsbedarf i. S. des § 2 Abs. 2 BauGB, so ist dies ein starkes Anzeichen dafür, dass die in § 35 Abs. 3 BauGB aufgeführten Zulassungsschranken nicht ausreichen, um ohne Abwägung im Rahmen einer förmlichen Planung eine Entscheidung über die Zulässigkeit des beabsichtigten Vorhabens treffen zu können.

3. Von einem qualifizierten Abstimmungsbedarf ist dann auszugehen, wenn das Vorhaben die in § 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO bezeichneten Merkmale aufweist.

4. § 33 Abs. 1 BauGB ist nicht anwendbar, wenn der Planungsträger erklärt, alles zum Abschluss des Planaufstellungsverfahrens Erforderliche getan zu haben, aber den Bebauungsplan nicht durch öffentliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB in Kraft setzt.

GG Art. 28 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 2, § 33 Abs. 1, § 35 Abs. 2 und 3; BauNVO § 11 Abs. 3

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BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen von Vorhaben; Folgemaßnahme; Planungskonzept; gemeindliche Einwendung; verspätetes Vorbringen; Einwendungsausschluss; Präklusion; Abwägung; Planungsgrundsatz; interkommunales Abstimmungsgebot; Bauleitplanung; gemeindliches Selbstverwaltungsrecht; gemeindliches Selbstgestaltungsrecht; kommunale Einrichtung.

1. Die Verfahrenskonzentration des § 78 VwVfG erfasst nicht nur den "Überschneidungsbereich" der zusammentreffenden Vorhaben, sondern die Vorhaben in ihrer gesamten räumlichen Ausdehnung, mit der sie vom jeweiligen Vorhabenträger in das Verfahren eingebracht worden sind (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86. 95 - BVerwGE 101, 73 [80]).

2. § 50 Satz 1 BImSchG vermittelt den Gemeinden kein subjektives Recht auf Einhaltung des in dieser Vorschrift normierten Planungsgrundsatzes.

3. Das interkommunale Abstimmungsgebot nach § 2 Abs. 2 BauGB findet auf Fachplanungen von überörtlicher Bedeutung auch dann keine Anwendung, wenn Vorhabenträger eine Gemeinde ist.

GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; BauGB § 2 Abs. 2; BImSchG § 50 Satz 1; FStrG § 17 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 und 2, Abs. 6 c Satz 1; VwVfG § 73 Abs. 2, Abs. 4 Satz 1, § 75 Abs. 1 Satz 1, § 78; SächsStrG Fassung 1993 § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 39 Abs. 1 Satz 2

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BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel; interkommunales Abstimmungsgebot; Ziele der Raumordnung; Zentrale-Orte-System; Kommunalaufsicht.

1. § 1 Abs. 3 BauGB kann Rechtsgrundlage einer gemeindlichen Erstplanungspflicht im unbeplanten Innenbereich sein. Das Planungsermessen der Gemeinde verdichtet sich zur strikten Planungspflicht, wenn qualifizierte städtebauliche Gründe von besonderem Gewicht vorliegen. Das interkommunale Abstimmungsgebot kann einen qualifizierten städtebaulichen Handlungsbedarf begründen.

2. § 1 Abs. 4 BauGB begründet eine gemeindliche Erstplanungspflicht, wenn die Verwirklichung von Zielen der Raumordnung bei Fortschreiten einer "planlosen" städtebaulichen Entwicklung auf unüberwindbare tatsächliche oder rechtliche Hindernisse stoßen oder wesentlich erschwert würde.

3. Die eine Erstplanungspflicht auslösenden Tatbestände des § 1 Abs. 3 und 4 BauGB stehen infolge ihrer unterschiedlichen Zweckrichtung nicht in einem Rangverhältnis; sie können jeweils allein oder nebeneinander zur Anwendung kommen.

4. Die Durchsetzung einer gemeindlichen Planungspflicht aus § 1 Abs. 3 BauGB mit den Mitteln der Kommunalaufsicht ist mit Bundesrecht vereinbar.

BauGB § 1 Abs. 3 und 4, § 2 Abs. 2, § 34; BauNVO § 11 Abs. 3; ROG § 3 Nr. 2

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BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit; Rechtsschutzinteresse; Abwägungsmaterial; Planerhaltung; wesentlich; abwägungsbeachtlich; Abwägungsvorgang; Diskothek.

Von der Planung berührte, nicht zutreffend ermittelte oder bewertete Belange betreffen bereits dann "wesentliche Punkte" im Sinne der Planerhaltungsvorschrift des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wenn diese Punkte in der konkreten Planungssituation abwägungsbeachtlich waren.

VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 2; BauGB § 2 Abs. 3; § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; § 233 Abs. 2 Satz 1; BauNVO § 4a

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BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -; Anspruch auf Durchführung eines Verfahrens auf -; Änderung eines Bebauungsplans; Kosten für die -; Abwälzbarkeit der -; Angemessenheit; Kausalität; Verwaltungskosten; persönliche -; sachliche -; Nichtigkeit; Teilnichtigkeit; Gesamtnichtigkeit; Zinsen; Prozesszinsen; Rechtshängigkeit; Mahnbescheid; Verweisung.

In einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB darf vereinbart werden, dass der Vertragspartner auch die verwaltungsinternen Kosten (Personal- und Sachkosten) zu tragen hat, die der städtebaulichen Planung einer Gemeinde zurechenbar sind. Ausgenommen hiervon sind Kosten für Aufgaben, die die Gemeinde nicht durch Dritte erledigen lassen dürfte, sondern durch eigenes Personal wahrnehmen muss.

BauGB 1998 § 2 Abs. 3; § 2 Abs. 4; §§ 4b, 11 BauGB 2004 § 1 Abs. 3 Satz 2; § 1 Abs. 8; §§ 4b, 11 BGB § 291 GVG § 17b Abs. 1 Satz 2 VwVfG § 59 ZPO §§ 261, 696

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BVerwG, 28.12.2005 - 4 BN 40.05

Moderator, Moderationsverfahren; interkommunale Abstimmung, - Vereinbarung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Einkaufszentrum; Verkaufsfläche; Geschossfläche; Erweiterung; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschrift; Bestimmtheit; zentralörtliche Gliederung; Flächennutzungsplan; Nebenbestimmung; Willenserklärung; Auslegung; Kaufkraft; Marktanteil; Umsatzumverteilung.

1. § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB verbietet es der Gemeinde nicht nur gegenüber einem privaten Dritten, sondern auch gegenüber anderen Gebietskörperschaften, sich zur Aufstellung oder Nichtaufstellung eines Bebauungsplans zu verpflichten.

2. Zur Revisibilität der Frage, ob § 24 Abs. 3 LEPro NRW ein Ziel der Raumordnung enthält.

BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4, § 2 Abs. 2, §§ 4, 6, 214 Abs. 1; BauNVO §§ 7, 11 Abs. 3; ROG § 3 Nr. 2; VwGO §§ 11, 12 Abs. 1; BGB § 133; LEPro NRW § 24 Abs. 3

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BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines Grundstücks in Bebauungsplan.

Das Interesse, mit einem - bisher nicht bebaubaren - Grundstück in den Geltungsbereich eines Bebauungsplans einbezogen zu werden, ist für sich genommen kein abwägungserheblicher Belang, der dem Eigentümer die Antragsbefugnis für eine Normenkontrolle (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) vermitteln kann.

VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; BauGB § 1 Abs. 3 und 6, § 2 Abs. 1 Satz 1

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BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz; Straßenverkehrslärm; Orientierungswerte DIN 18005; Abwägungsgebot.

Weist ein Bebauungsplan ein neues Wohngebiet (WA) aus, das durch vorhandene Verkehrswege Lärmbelastungen ausgesetzt wird, die an den Gebietsrändern deutlich über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegen, ist es nicht von vornherein abwägungsfehlerhaft, auf aktiven Schallschutz durch Lärmschutzwälle oder -wände zu verzichten. Je nach den Umständen des Einzelfalls, z. B. in dicht besiedelten Räumen, kann es abwägungsfehlerfrei sein, eine Minderung der Immissionen durch eine Kombination von passivem Schallschutz, Stellung und Gestaltung von Gebäuden sowie Anordnung der Wohn- und Schlafräume zu erreichen.

BauGB § 1 Abs. 6, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 214; BImSchG § 50

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BVerwG, 23.10.2002 - 4 BN 53.02

Aufstellungsbeschluss; Bauleitplanung; frühzeitige Bürgerbeteiligung; Verfahrensmangel; Begründung; Heilung.

Ein Verstoß gegen die Regelung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung in § 3 Abs. 1 BauGB ist für die Wirksamkeit des Bebauungsplans unerheblich.

BauGB § 2 Abs. 1 Satz 2, § 3 Abs. 1, § 9 Abs. 8, § 214 Abs. 1

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BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; Konzentrationszone; Feinsteuerung; Bebauungsplan; Einvernehmen; Sicherungsbedürfnis; Konkretisierung; Planungsziel.

Durch die Erteilung ihres Einvernehmens zu einem Bauvorhaben wird die Gemeinde grundsätzlich nicht gehindert, eine dem Vorhaben widersprechende Bauleitplanung zu betreiben und sie durch eine Veränderungssperre zu sichern.

Eine Veränderungssperre, die der Gemeinde erst die Zeit für die Entwicklung eines bestimmten Planungskonzepts geben soll, ist mangels eines beachtlichen Sicherungsbedürfnisses unwirksam.

Ein Normenkontrollverfahren wegen einer Veränderungssperre erledigt sich nicht nach zwei Jahren durch Zeitablauf, wenn die Gemeinde zuvor die Geltungsdauer der Veränderungssperre verlängert hat.

BauGB § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 4, § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 14 Abs. 3, § 17 Abs. 1, § 35 Abs. 3 Satz 3, § 36 Abs. 2, § 245 b; EEG § 2 Abs. 1 Satz 1; VwGO § 47; § 142

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