Rechtsprechung zu § 201 BauGB
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BVerwG, 24.10.2002 - 3 B 91.02
Gründe: Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gestützte Beschwerde (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bleibt erfolglos.
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BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01
Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl; Geruchsbeeinträchtigungen; Erheblichkeitsschwelle; Vorsorgegrundsatz; Nutzungskontingente.
In einem auf der Grundlage des § 11 BauNVO festgesetzten Sondergebiet kann die Gemeinde die Art der baulichen Nutzung über die Möglichkeiten hinaus, die § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 9 BauNVO eröffnen, konkretisieren und zu diesem Zweck die Merkmale bestimmen, die ihr am besten geeignet erscheinen, um das von ihr verfolgte Planungsziel zu erreichen.
Die Art der Nutzung in einem "Sondergebiet für landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Tierzucht und Tierhaltung" darf unter Rückgriff auf die VDI-Richtlinie 3471 so festgesetzt werden, dass mit Hilfe der in dieser Richtlinie vorgesehenen Punktregelung und eines festen Abstandsmaßes die höchstzulässige Tierzahl bestimmt wird.
Wenn städtebauliche Gründe dies rechtfertigen, darf die Gemeinde im Wege der Bauleitplanung unterhalb der durch § 3 Abs. 1 BImSchG bestimmten Erheblichkeitsschwelle eigenständig gebietsbezogen das Maß hinnehmbarer (Geruchs-) Beeinträchtigungen nach den Maßstäben des Vorsorgegrundsatzes steuern.
BauGB § 1 Abs. 6, § 9 Abs. 1 Nr. 24; BImSchG § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 22 Abs. 1 Satz 1
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BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07
Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung; Einzelfalluntersuchung; Schwellenwert; UVP-Richtlinie; unmittelbare Anwendung; Änderung; Erweiterung; Neuvorhaben; kumulierende Vorhaben; Kumulierung; Nachholung; Legalisierung; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Gebot der Rücksichtnahme.
Eine UVP-Vorprüfung kann in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 und 2 VwVfG bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.
Wird die Feststellung, dass nach dem Ergebnis der Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, entgegen § 3a Satz 2 UVPG nicht bekannt gegeben, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Genehmigungsentscheidung.
VwVfG § 45 Abs. 1 und 2; UVPG § 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) und Nr. 2 Buchst. a), § 3a Satz 2 und 4, § 3b Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 und 3, § 3c Satz 1 und 5, § 12, Anl. 1 Nr. 7. 4, Anl. 2 Nr. 2; UVP-RL Art. 4 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4, Anh. II Nr. 1 Buchst. e); BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; BImSchG § 10, § 19; 4. BImSchV § 1 Abs. 5, Nr. 7. 1 Buchst. d) der Anlage; TA Luft 2002 Nr. 4. 4. 2, Nr. 4. 8
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BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04
Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Nachhaltigkeit; Dauerhaftigkeit; - des Betriebs; - der Betriebsgebäude; - "für Generationen"; Betriebsnachfolge; Wirtschaftlichkeit; Gewinnerzielung; Absicht der.
Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes i. S. d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB hängen nicht von dem tatsächlichen Aufwand ab, den eine Beseitigung der dem Betrieb dienenden baulichen Anlagen nach Einstellung der privilegierten Nutzung erfordern würde.
Beabsichtigt der Bauherr die Gründung einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle, kommt dem Merkmal der Gewinnerzielung als Indiz für die Dauerhaftigkeit des Betriebs ein stärkeres Gewicht zu als im Fall der Erweiterung einer bestehenden Nebenerwerbsstelle.
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
