Rechtsprechung zu § 209 BauGB
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BVerwG, 27.01.2004 - 9 C 9.03
Gründe: Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO i. V. m. §
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BVerwG, 27.01.2004 - 9 C 8.03
Gründe: Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO i. V. m. §
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BVerwG, 27.01.2004 - 9 C 7.03
Vorarbeiten; Betretensrecht; Grundstücke Dritter; fremde Grundstücke; Duldungsverpflichtung; luftverkehrsrechtliche Genehmigung; privater Vorhabenträger; Auflage; Inhaltsbestimmung des Eigentums.
§ 7 Abs. 1 LuftVG ermächtigt auch zur Gestattung von Vorarbeiten auf fremden Grundstücken und begründet eine entsprechende Duldungsverpflichtung der Grundstückseigentümer.
GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1; LuftVG § 6, § 7 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4
