Rechtsprechung zu § 212a BauGB
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BGH, 26.07.2001 - III ZR 206/00

Legt der Bauherr gegen die auf § 15 BauGB gestützte Zurückstellung seines Baugesuchs Widerspruch ein, so hat die Bauaufsichtsbehörde mit Rücksicht auf dessen aufschiebende Wirkung die Amtspflicht, die Bearbeitung fortzusetzen, solange kein Sofortvollzug angeordnet wird.

BGB § 839 Fe; BauGB § 15

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