Rechtsprechung zu § 29 BauGB
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BVerwG, 04.02.2000 - 4 B 106.99
Bebauungsrecht
Baugenehmigung; Abweichung von der Baugenehmigung; Nachtragsgenehmigung; Änderung einer baulichen Anlage; Gesamtvorhaben; Beeinträchtigung des Ortsbildes; Einvernehmen der Gemeinde
Im Fall der Änderung einer baulichen Anlage im Sinne des § 29 BauGB ist Gegenstand der bebauungsrechtlichen Prüfung das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 BVerwG 4 C 23. 95 NVwZ 1998, 58). Das bedeutet indes nicht, daß eine zuvor erteilte Baugenehmigung ohne weiteres gegenstandslos geworden sein muß, weil teilweise abweichend von ihr gebaut worden ist. Eine die Änderung gestattende Genehmigung muß sich deshalb nicht stets auf alle bebauungsrechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit des Gesamtvorhabens erstrecken.
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BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
Verwaltungsprozeßrecht; Bauplanungsrecht
Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; Aufhebungsurteil; Berufung der beigeladenen Gemeinde; materielle Beschwer; Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit
Gibt das Verwaltungsgericht einer Anfechtungsklage des Bauherrn gegen eine Beseitigungsanordnung der Bauaufsichtsbehörde mit der Begründung statt, das Vorhaben verstoße nicht gegen das Bauplanungsrecht, so kann die beigeladene Gemeinde unter Hinweis auf ihre Planungshoheit gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen.
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BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05
Einzelhandelsbetrieb, großflächiger -; Erweiterung; Änderung; Vorhaben; Verkaufsfläche; Geschossfläche; Regelvermutung; Vermutungsregel; Widerlegung; Gesamtvorhaben; Auswirkungen; Befreiung.
Es kommt weder für das Eingreifen der Regelvermutung nach § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO noch für deren Widerlegung darauf an, ob der Einzelhandelsbetrieb von vornherein in der nun zu beurteilenden Größe errichtet oder ob ein bestehender Betrieb nachträglich erweitert werden soll.
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BVerwG, 22.07.2004 - 7 CN 1.04
Überschwemmungsgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren; Beteiligung der Eigentümer; Anhörung der Gemeinden; im Zusammenhang bebaute Ortsteile; Bauplangebiete; Eigentumsgarantie; Verhältnismäßigkeit; Beweisantrag; Sachverständigengutachten; eigene Sachkunde; Verfahrensrüge; Begründung.
Ein Überschwemmungsgebiet nach § 32 WHG kann auch für Flächen festgesetzt werden, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen.
GG Art. 14 Abs. 1; WHG § 32 Abs. 1; BauGB § 7, § 29 Abs. 2, § 34; RhPfWG § 88 Abs. 1, § 89 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1
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BVerwG, 01.08.2007 - 4 BN 32.07
Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; erneute Bekanntmachung; Abschluss des Bebauungsplanverfahrens; Ausschluss sonstiger Nutzungen; Sicherung von Rohstoffvorkommen.
Hat die Gemeinde einen Bebauungsplan als Satzung beschlossen und ihn gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, ist das Verfahren im Sinne des § 244 Abs. 1 BauGB abgeschlossen, auch wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird.
BauGB § 244 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 20, §§ 29, 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. f
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BFH, 22.01.2004 - III R 39/02
Ein im Außenbereich als Behelfsheim errichtetes und zunächst als solches genutztes Gebäude, das später ohne bauaufsichtliche Genehmigung zum dauernden Wohnen genutzt wird, ist in seinem Bestand auch dann nicht geschützt, wenn die zuständige Baubehörde über einen längeren Zeitraum die baurechtswidrige Nutzung duldet. Für die Anschaffung eines solchen Gebäudes besteht daher regelmäßig kein Anspruch auf Eigenheimzulage.
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BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05
Gründe: Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
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BVerwG, 13.12.2006 - 4 B 73.06
Fachplanungsprivileg; Privilegierung; Fachplanung; luftverkehrsrechtliche Genehmigung; Planfeststellung; Plangenehmigung; Landeplatz; militärischer Flugplatz; Militärflugplatz; Gemeinde; Planungshoheit; Planungsentscheidung; Recht auf Beteiligung; Baugenehmigung; Konzentrationswirkung; Einvernehmen.
Das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung nach § 6 LuftVG, der keine Planfeststellung nachfolgt, ist ein sonstiges Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung im Sinne des § 38 Satz 1 BauGB.
BauGB § 36 Abs. 1, § 38 Satz 1; LuftVG § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 4 Satz 2, § 8 Abs. 1, Abs. 5, § 9 Abs. 1, § 30 Abs. 1 Satz 2
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BVerwG, 22.10.2002 - 9 VR 13.02
Gründe: I. Die Antragstellerinnen wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 31. Mai 2002, der den Plan für den vierstreifigen Ausbau der B 96 in Brandenburg von der Anschlussstelle Rangsdorf des Berliner Autobahnrings (BAB 10) bis zur südlichen Landesgrenze Berlins im ...
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BVerwG, 10.07.2000 - 4 B 39.00
Bebauungsrecht
Bauen im Außenbereich; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Bebauungszusammenhang; unbebautes Grundstück; Sportplatz
Ein Sportplatz stellt keinen Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB her, auch wenn auf ihm einzelne untergeordnete bauliche Nebenanlagen (hier: Kassenhäuschen, Flutlichtmasten) vorhanden sind.
