Rechtsprechung zu § 29 BauGB
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BVerwG, 07.11.2002 - 4 B 64.02

Gründe: I. Der Kläger ist Eigentümer eines Gebäudes, in dem er seit 1989 eine Gaststätte und eine Sauna betreibt. Auf seinen 1993 gestellten Umbauantrag wurde ihm auch die Nutzung des Hausgartens als "Ruhezone und Luftbad" für Zwecke des Saunabetriebs genehmigt. Auf den Widerspruch der beigeladenen ...

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46
BVerwG, 21.09.2006 - 4 C 9.05

Anbauverbot; Anlage der Außenwerbung; Werbeanlage; Ortsdurchfahrt; Hochbauten; bauliche Anlage; Bebauungsplan.

1. Die für Ortsdurchfahrten geltenden Einschränkungen des fernstraßenrechtlichen Anbauverbots (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FStrG) beziehen sich nicht auf Bundesautobahnen.

2. § 9 Abs. 7 FStrG ist auf Anlagen der Außenwerbung nicht anwendbar.

FStrG § 1 Abs. 2, 3; § 5 Abs. 4; § 9 Abs. 1, 2, 6, 7, 8; BauGB § 25 Abs. 1

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46
BVerwG, 21.03.2006 - 10 B 2.06

Gründe: Die auf alle Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

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BVerwG, 21.03.2006 - 10 B 3.06

Gründe: Die auf alle Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

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BVerwG, 07.02.2005 - 4 BN 1.05

Ziele der Raumordnung; Anpassungspflicht; Bebauungsplan, planfeststellungsersetzender; Erforderlichkeit für raumordnerische Zielfestlegung.

Die Anpassungspflicht des § 1 Abs. 4 BauGB entfällt nicht deshalb, weil die durch den Bebauungsplan zugelassenen, einem Ziel der Raumordnung widersprechenden baulichen Nutzungen ohne größeren tatsächlichen Aufwand wieder beseitigt werden könnten.

Die Anpassungspflicht des § 1 Abs. 4 BauGB entfällt ferner nicht, wenn das Raumordnungsziel durch ein planfeststellungsbedürftiges Vorhaben im Sinne des § 38 Satz 1 BauGB verwirklicht werden kann und deshalb entgegenstehende Festsetzungen des Bebauungsplans im Planfeststellungsverfahren keine (unmittelbare) Anwendung finden würden.

Die Rechtsprechung, dass ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan für einen Verkehrsweg grundsätzlich nicht erforderlich ist, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren ausgeschlossen erscheint, ist auf die raumordnerische Zielfestlegung für Verkehrswege nicht übertragbar.

BauGB § 1 Abs. 4; § 38

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BVerwG, 10.08.2004 - 4 BN 29.04

Gründe: I. Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.

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BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für Verwaltungen; Wohngebiet; Post; Zustellstützpunkt.

1. Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO sind nicht zulässig, wenn die "Anlage für Verwaltungen" den Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets gefährdet und damit gebietsunverträglich ist. Das ist der Fall, wenn das Vorhaben - bezogen auf den Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets - aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt.

2. Die Gebietsunverträglichkeit beurteilt sich für § 4 BauNVO in erster Linie nach dem Kriterium der gebietsunüblichen Störung. Entscheidend ist dafür nicht, ob etwa die immissionsschutzrechtlichen Lärmwerte eingehalten werden.

BauGB § 31 Abs. 1; BauNVO (1962) § 4 Abs. 3 Nr. 3

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BFH, 26.02.2002 - X R 47/98

Ein Steuerpflichtiger kann die Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG und § 34f EStG auch für nach dem 31. Dezember 1990 erworbene, aber bereits vorher errichtete Wohnungen im Beitrittsgebiet geltend machen, wenn diese nach DDR-Recht formell und materiell baurechtmäßig waren, tatsächlich dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden durften und auch entsprechend genutzt wurden.

EStG § 10e Abs. 1, § 34f Abs. 2

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BGH, 07.12.2000 - III ZR 84/00

a) Hat die Behörde den Antrag des Eigentümers auf Erteilung der erforderlichen Genehmigung für die Verfüllung einer Steingrube rechtswidrig als abfallrechtlichen Genehmigungsantrag behandelt und abgelehnt, so setzt ein darauf gestützter Amtshaftungsanspruch voraus, daß die Behörde bei pflichtgemäßer Verfahrensweise eine nach anderen Vorschriften für das Vorhaben erforderliche Genehmigung (hier: gem. § 6 Abs. 4 LG NW) erteilt hätte oder hätte erteilen müssen.

b) Wenn allerdings die Prüfung des hypothetischen Kausalzusammenhangs ergibt, daß die nach anderen Vorschriften erforderliche Genehmigung zwar nicht erteilt worden wäre oder hätte erteilt werden müssen, die - hypothetische - Ablehnung aber ihrerseits einen Entschädigungsanspruch des Eigentümers gegen die Verwaltung ausgelöst hätte (hier: gem. § 7 Satz 1 LG NW a. F.), so ist der hypothetische Entschädigungsbetrag bei der Berechnung des auf der Amtspflichtverletzung der Behörde beruhenden Schadens mit einzubeziehen.

BGB § 839 D; NRWLandschG § 6 Abs. 4, § 7

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BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00

Baurecht; Schienenwegerecht; Recht des Verkehrswesens

Plangenehmigung für den Bau einer Funktsystem-Basisstation; Beeinträchtigung der Rechte anderer; Interesse der Gemeinde an der Gestaltung ihres Ortsbildes; Vorhaben von überörtlicher Bedeutung; erheblicher Abwägungsmangel


Der aus dem Selbstverwaltungsrecht einer Gemeinde folgende Anspruch darauf, dass ein Träger überörtlicher Fachplanung bei der Betätigung seines Planungsermessens das Interesse der Gemeinde an der Gestaltung ihres Ortsbildes nicht unberücksichtigt lässt, wird von dem sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG auch für die Plangenehmigung ergebenden Anspruch der Gemeinde auf gerechte Abwägung ihrer Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen uneingeschränkt umfasst.

Der Bau von Betriebsanlagen der Eisenbahn hat in der Regel überörtliche Bedeutung im Sinne des § 38 Satz 1 BauGB i. d. F. des Bau- und Raumordnungsgesetzes vom 18. August 1997 (BGBl I S. 2081).

AEG § 18 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 20 Abs. 7 Satz 1; BauGB § 36 Abs. 1 Satz 2, § 38 Satz 1

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