Rechtsprechung zu § 29 BauGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

21
von
46
BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 62.07

Volltext bei lexetius.com

22
von
46
BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter; Gebietsverträglichkeit; Störung des Gebietscharakters.

Die den Baugebieten der §§ 2 bis 9 BauNVO allgemein (regelhaft) zugewiesenen Nutzungsarten sind ebenso wie die Vorhaben, die ausnahmsweise zugelassen werden können, unzulässig, wenn sie den jeweiligen Gebietscharakter gefährden und deshalb gebietsunverträglich sind. Das gilt auch für "Anlagen für gesundheitliche Zwecke".

Ein Vorhaben (hier: Dialysezentrum mit 33 Behandlungsplätzen in einem allgemeinen Wohngebiet) ist insbesondere dann gebietsunverträglich, wenn es wegen seines räumlichen Umfangs und der Größe seines betrieblichen Einzugsbereichs, der Art der Betriebsvorgänge und der Intensität des Zu- und Abgangsverkehrs generell (typischerweise) geeignet ist, den Gebietscharakter zu stören (im Anschluss an Urteil vom 21. März 2002 BVerwG 4 C 1. 02 BVerwGE 116, 155).

BauNVO §§ 2 bis 9, § 4 Abs. 2 Nr. 3

Volltext bei lexetius.com

23
von
46
BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 61.07

Volltext bei lexetius.com

24
von
46
BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive Genehmigung/ Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Änderung; Vorprüfung; betriebsbedingte Umweltauswirkungen; ergänzendes Verfahren; Kausalität; Raumordnungsverfahren; Planrechtfertigung; Angebotsplanung; regionale Strukturhilfe; Widmung; Planungshoheit; Alternativenprüfung; Standortalternative; Erledigung; Vorbelastung, plangegebene -; Duldungspflicht; Lärmschutzbereich.

Ist die zivile Nutzung eines aus der militärischen Trägerschaft entlassenen ehemaligen Militärflugplatzes als regionaler Verkehrsflugplatz mit baulichen Änderungen und Erweiterungen verbunden, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung bereits dann erforderlich, wenn die betriebsbedingten nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 und 3 UVPG 2001 (§ 3c Satz 1 und 3 UVPG 2005) erheblich sein können; das gilt jedenfalls, wenn die zivile Nutzung als Verkehrsflughafen erst durch die baulichen Änderungen und Erweiterungen ermöglicht wird.

§ 8 Abs. 5 LuftVG gestattet nicht, bei der Bewertung der Erheblichkeit der betriebsbedingten Umweltauswirkungen diejenigen des zivilen Flugbetriebs mit denen des früheren militärischen Flugbetriebs zu saldieren.

Jedenfalls für Projekte, für die das Genehmigungsverfahren vor Ablauf der Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2003/ 35/ EG eingeleitet wurde, gebietet das Gemeinschaftsrecht nicht, eine luftverkehrsrechtliche Änderungsgenehmigung wegen des Unterlassens einer rechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung aufzuheben oder ihren Vollzug auszusetzen, wenn die Öffentlichkeit vor Erteilung der Genehmigung Gelegenheit hatte, sich zu dem Projekt zu äußern, die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt umfassend geprüft wurden und es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Behörde eine andere Entscheidung getroffen hätte, sofern eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt durchgeführt worden wäre (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

Erst durch die öffentlich bekannt gemachte Entlassung eines Militärflugplatzes aus der militärischen Trägerschaft wird das Flugplatzgelände in die Planungshoheit der Gemeinden zurückgeführt.

Wird das Änderungsgenehmigungsverfahren bereits vor der Entlassung des Flugplatzes aus der militärischen Trägerschaft durchgeführt, sind kommunale Planungen für diese Flächen mit der Pflicht zur Rücksichtnahme auf die geplante zivile Nutzung belastet.

Ist der ehemalige Militärflugplatz nicht auf der Ebene der Landesplanung zielförmig als Standort eines Verkehrsflughafens festgelegt worden, muss die Genehmigungsbehörde ernsthaft in Betracht kommende Standortalternativen im Zulassungsverfahren ermitteln, bewerten und untereinander abwägen.

Steht aufgrund neuer, nach der Beschlussfassung über die Genehmigung gewonnener Erkenntnisse fest, dass die Alternative, die auf der Grundlage des früheren Erkenntnisstandes in Betracht zu ziehen war, nicht realisierbar ist, haben sich die Alternativenprüfung und der auf das Unterlassen dieser Prüfung gestützte Anspruch auf Aufhebung der Genehmigung erledigt.

Wird auf einem aus der militärischen Trägerschaft entlassenen ehemaligen Militärflugplatz ein ziviler Verkehrsflughafen eingerichtet, darf den Anwohnern nicht mehr Lärm zugemutet werden als bei der Anlegung eines neuen oder der wesentlichen Änderung eines bestehenden Verkehrsflughafens.

LuftVG §§ 6, 8 Abs. 1 und 5, § 10 Abs. 8, § 28 Abs. 2, § 30 Abs. 1; FluglärmG 1971 § 4 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 9; UVPG § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 1 und 2, §§ 3c, 3e Abs. 1 Nr. 2, § 4 Satz 1, § 9 Abs. 1, Anl. 1 Ziff. 14. 12. 1; UVP-RL Art. 2, Art. 3, Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 10a, Anh. I Nr. 7a, Anh. IV Nr. 1 und 4; BayVwVfG Art. 46, Art. 74 Abs. 2; UmwRBehG § 4 Abs. 1, § 5; ROG § 15 Abs. 1 Satz 4, § 17 Abs. 2; RoV § 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 12; BNatSchG § 34 Abs. 2 und 3; BauGB § 38; ZPO § 295

Volltext bei lexetius.com

25
von
46
BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde; Bescheidungswiderspruchsbescheid; Baugenehmigung; Erteilung; Verpflichtung; maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Sach- und Rechtslage; nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage; gemeindliche Planungshoheit.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei der Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid, mit dem sie zur Erteilung einer von ihr versagten Baugenehmigung verpflichtet wird, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.

VwGO § 73 Abs. 1 Satz 1; BauGB § 14 Abs. 3

Volltext bei lexetius.com

26
von
46
BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06

Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des Landschaftsbildes; Bauordnungsrecht; Bodenrecht.

Eine landesrechtliche Vorschrift (hier: § 13 Abs. 3 Satz 1 BauO NRW), die aus Gründen der Verunstaltungsabwehr Anlagen der Außenwerbung außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile grundsätzlich für unzulässig erklärt, ist dem Bauordnungsrecht zuzuordnen. Sie greift nicht in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für das Bodenrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG) über.

BauO NRW § 13 Abs. 3; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 18; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5

Volltext bei lexetius.com

27
von
46
BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

Volltext bei lexetius.com

28
von
46
BVerwG, 15.12.2006 - 4 B 60.06

Gründe: Die Beschwerden bleiben ohne Erfolg. Weder der Beklagte noch die Beigeladene können Gründe für eine Zulassung der Revision vorbringen.

Volltext bei lexetius.com

29
von
46
BVerwG, 24.05.2006 - 4 C 9.04

Besonderes Städtebaurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung; Mietobergrenzen; Verdrängungsschutz; Sanierungsziele; Erhaltungssatzung; Sozialplan; Härteausgleich.

Die sanierungsrechtliche Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen darf nicht von der Einhaltung von Mietobergrenzen abhängig gemacht werden.

BauGB §§ 136, 140 Nr. 3, §§ 144, 145 Abs. 2, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §§ 180, 181; BGB § 559; GG Art. 14 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

30
von
46
BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 32.05

Gründe: Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4 5
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht