Rechtsprechung zu § 30 BauGB
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BVerwG, 22.07.2004 - 7 CN 1.04
Überschwemmungsgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren; Beteiligung der Eigentümer; Anhörung der Gemeinden; im Zusammenhang bebaute Ortsteile; Bauplangebiete; Eigentumsgarantie; Verhältnismäßigkeit; Beweisantrag; Sachverständigengutachten; eigene Sachkunde; Verfahrensrüge; Begründung.
Ein Überschwemmungsgebiet nach § 32 WHG kann auch für Flächen festgesetzt werden, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen.
GG Art. 14 Abs. 1; WHG § 32 Abs. 1; BauGB § 7, § 29 Abs. 2, § 34; RhPfWG § 88 Abs. 1, § 89 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1
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BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung eines "Postamts"; Privatisierung der Post; Infrastrukturverantwortung des Staates; Post-Universaldienst; planerische Abwägung.
1. Nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost können "Flächen für den Gemeinbedarf" nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB für die Grundversorgung mit Postdienstleistungen (Universaldienst im Sinne von §§ 11 ff. PostG) festgesetzt werden.
2. Die kommunale Bauleitplanung darf sich dem Strukturwandel im Postwesen nicht verschließen. Das Interesse der Deutschen Post AG an einer wirtschaftlichen Nutzung ihres Grundeigentums sowie die Rahmenbedingungen der privatwirtschaftlichen Erbringung von Postdienstleistungen sind bei der planerischen Abwägung zu berücksichtigen.
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5, § 1 Abs. 3 und 6; GG Art. 87f; PostG §§ 11 ff.
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BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03
Nutzungsänderung in Postgebäude; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung als "Postdienstgebäude"; Funktionslosigkeit der Festsetzung; Privatisierung der Post; Infrastrukturverantwortung des Staates; Post-Universaldienst; gewerbliche Nebennutzung; Verkauf von Papier- und Schreibwaren.
1. Eine nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BBauG getroffene Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für ein "Postdienstgebäude" der (ehemaligen) Deutschen Bundespost ist durch die Privatisierung der Post im Zuge der Postreform II nicht funktionslos geworden, soweit sie nunmehr der Erbringung von Post-Universaldienstleistungen im Sinne von §§ 11 ff. PostG dient.
2. Auf einer Gemeinbedarfsfläche, die nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/ BauGB für ein Postamt der (ehemaligen) Deutschen Bundespost oder nach Abschluss der Postreform für eine Postfiliale der Deutschen Post AG festgesetzt wurde, ist eine gewerbliche "Nebennutzung" (hier: postspezifisches Angebot von Papier- und Schreibwaren) zulässig, wenn sie in einem inneren Zusammenhang mit den Post-Universaldienstleistungen steht und im Verhältnis zu diesen von untergeordneter Bedeutung bleibt.
BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 5; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5, § 1 Abs. 6; GG Art. 87f; PostG §§ 11 ff.
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BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03
Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit; öffentliche Grünfläche; Halbteilungsgrundsatz.
Der für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen bei nur einseitig anbaubaren Straßen entwickelte "Halbteilungsgrundsatz" ist auch dann anwendbar, wenn in nahezu voller Ausdehnung der Straße die an einer Straßenseite gelegenen Grundstücke im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen sind, ohne beispielsweise aus topographischen Gründen einer späteren Bebaubarkeit auf Dauer schlechthin entzogen zu sein.
BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1
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BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03
Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.
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BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 24.02
Isoliertes Vorverfahren, erfolgreicher Widerspruch, Abhilfe, Rücknahme, Kostenentscheidung, Erledigung, Ermessen, faires Verfahren, Treu und Glauben, Einberufungsbescheid, fiktiver Zugang.
Die Entscheidung einer Wehrersatzbehörde, einen Einberufungsbescheid nach § 48 VwVfG aufzuheben, anstatt dem gegen ihn eingelegten Widerspruch nach § 72 VwGO unter Beifügung einer Kostenentscheidung abzuhelfen, ist nicht treuwidrig, wenn sie damit auf einen Kriegsdienstverweigerungsantrag reagiert, der zwischen Absendung und vermutetem Zugang (§ 4 Abs. 1 VwZG) des Einberufungsbescheides gestellt worden ist.
VwGO §§ 72, 73 Abs. 3 Satz 2; VwVfG §§ 43, 48, 50, 80 Abs. 1 Satz 1; VwZG § 4 Abs. 1; WPflG § 29 Abs. 1 Nr. 7, § 33; KDVG § 3 Abs. 2, 4, 5, 9; BGB §§ 162, 242
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BVerwG, 26.03.2003 - 9 C 5.02
Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Wertermittlung; Grundeigentum; Gebäudeeigentum; Verkehrswert; Bodenrichtwert; Bodenwert; Gebäudewert; Abfindungswert; Vergleichswertverfahren; Ermittlung von Vergleichsgrundstücken; gewöhnlicher Geschäftsverkehr; Bereinigungsfälle; Grundsatz der genügenden Anzahl der Verkaufsfälle; Teilungsmodell; Halbteilungsgrundsatz; Qualitätsstufen der Grundstücke; baureifes Land; Abzüge für Baureifmachung; Sperrgrundstücke; Gefälle.
1. Im Rahmen des Vergleichswertverfahrens sind im Bodenordnungsverfahren vorrangig unbebaute, aber baureife Grundstücke als Vergleichsgrundstücke auszuwählen. Es ist unzulässig, die Ermittlung von vornherein auf "Bereinigungsfälle" zu beschränken.
2. Wenn mangels geeigneter Vergleichsgrundstücke ausnahmsweise "Bereinigungsfälle" herangezogen werden dürfen, sind die erzielten Kaufpreise im Hinblick auf den sich in ihnen niederschlagenden Halbteilungsgrundsatz zu korrigieren.
3. Der Halbteilungsgrundsatz, der im Sachenrechtsbereinigungsgesetz Ausdruck gefunden hat, ist auch bei der Wertermittlung im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens anzuwenden. Dies betrifft auch die Abzüge für die Baureifmachung.
GG Art. 14 Abs. 1; LwAnpG § 63 Abs. 2; SachenRBerG § 19 Absätze 2, 3 u. 5, § 43 Abs. 1, § 68 Abs. 1; BauGB § 194, § 196 Abs. 1 Satz 1; WertV § 3 Abs. 3 Satz 1, §§ 4 f., § 7 Abs. 2, §§ 13 f.
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BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 25.02
Gründe: I. Mit Bescheid vom 1. November 1994 berief das Kreiswehrersatzamt D. den Kläger zum 2. Januar 1995 zur Ableistung des Grundwehrdienstes ein. Der Bescheid wurde am 9. November 1994 per Einschreiben abgesandt. Am 11. November 1994 stellte der Kläger durch seinen Prozessbevollmächtigten per ...
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BVerwG, 13.03.2003 - 4 BN 20.03
Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass die Revision wegen der behaupteten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache oder wegen eines ...
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BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01
Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; Flächennutzungsplan; Darstellung einer Konzentrationszone; Eignung der Fläche für den vorgesehenen Zweck; Verhinderungsplanung; Gebietsauswahl; Abwägungskriterien; Regelfall; Abweichung.
1. Eröffnet eine Gemeinde im Wege der Bauleitplanung auf Flächen, die im Geltungsbereich einer Landschaftsschutzverordnung einem naturschutzrechtlichen Bauverbot unterliegen, die Möglichkeit einer baulichen Nutzung, so scheitert die Planung weder an § 1 Abs. 3 BauGB noch an § 6 Abs. 2 BauGB, wenn eine Befreiung von dem Bauverbot in Betracht kommt.
2. Der Planvorbehalt des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ermöglicht es der Gemeinde, die in § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB genannten Vorhaben (hier: Windkraftanlage) durch Darstellung im Flächennutzungsplan auf bestimmte Standorte zu konzentrieren. Er erlaubt es ihr aber nicht, das gesamte Gemeindegebiet für diese Vorhaben zu sperren.
3. Der Gemeinde ist es verwehrt, durch die Darstellung von Flächen, die für die vorgesehene Nutzung objektiv ungeeignet sind oder sich in einer Alibifunktion erschöpfen, Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB (hier: Windkraftanlagen) unter dem Deckmantel der Steuerung in Wahrheit zu verhindern.
4. Die Gemeinde muss nicht sämtliche Flächen, die sich für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB (hier: Windkraftanlagen) eignen, gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in ihrem Flächennutzungsplan darstellen. Bei der Gebietsauswahl und dem Gebietszuschnitt braucht sie die durch § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB geschützten Interessen (hier: Windenergienutzung) in der Konkurrenz mit gegenläufigen Belangen nicht vorrangig zu fördern. Sie darf diese Interessen nach den zum Abwägungsgebot entwickelten Grundsätzen zurückstellen, wenn hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe dies rechtfertigen.
5. Außerhalb der Konzentrationsflächen können Abweichungen von der Regel des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nur zugelassen werden, wenn sie die planerische Konzeption der Gemeinde nicht in Frage stellen.
BauGB § 1 Absätze 3 und 6, § 6 Abs. 2, § 35 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 3 Satz 3
