Rechtsprechung zu § 30 BauGB
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BGH, 26.10.1999 - LwZR 9/99

Als Mindestwert eines im Entwicklungszustand des Rohbaulandes befindlichen Grundstücks ist nicht generell der Rohbaulandpreis für Innenbereichsgrundstücke zu verstehen. Für Grundstücke im Außenbereich, bebaut mit landwirtschaftlichen Gebäuden, ist vielmehr deren spezieller Verkehrswert als Bauland für landwirtschafltiche Nutzung ohne gesicherte Erschließung maßgebend. Dieser läßt sich am besten mit der Vergleichswertmethode ermitteln.

SachenRBerG § 19 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2; WertV § 4 Abs. 3

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BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 29.98

Gründe: I. Die Klägerin wendet sich gegen die Festlegung des Aufstellortes für die Behältnisse, die ihr zum Zweck der Überlassung von Abfällen von dem beklagten Zweckverband als dem öffentlich-recht-lichen Entsorgungsträger zur Verfügung gestellt werden. Sie ist Eigentümerin des mit einem Wohnhaus ...

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BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 28.98

Gründe: I. Die Klägerin wendet sich gegen die Festlegung des Aufstellortes für die Behältnisse, die ihr zum Zweck der Überlassung von Abfällen von dem beklagten Zweckverband als dem öffentlich-recht-lichen Entsorgungsträger zur Verfügung gestellt werden. Sie ist Eigentümerin des mit einem Wohnhaus ...

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BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 27.98

Abfallrecht

Überlassung von Abfällen; Einsammeln; Befördern; Aufstellort eines Abfallbehältnisses; Wohngrundstück im Außenbereich


Zu den Voraussetzungen, unter denen der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger von einem gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/ AbfG überlassungspflichtigen Abfallbesitzer verlangen kann, die Abfälle zu einem mehrere hundert Meter entfernten Müllgroßbehälter zu bringen, wenn das im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelegene Grundstück nicht von Müll-Lastkraftwagen angefahren werden kann.

BauGB § 35; KrW-/ AbfG § 7 Abs. 1 Nr. 3; § 12 Abs. 1 Nr. 2; § 13 Abs. 1 Satz 1; § 15 Abs. 1 Satz 1; LAbfWAG Rheinland-Pfalz § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

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BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 26.98

Gründe: I. Die Kläger wenden sich gegen die Festlegung des Aufstellortes für die Behältnisse, die ihnen zum Zweck der Überlassung von Abfällen von dem beklagten Zweckverband als dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Verfügung gestellt werden. Sie sind Eigentümer des mit einem Wohnhaus ...

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BVerwG, 12.03.1999 - 4 BN 6.99

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans gehört das Interesse des Eigentümers eines außerhalb des Planbereichs gelegenen Grundstücks, bei der späteren Realisierung des Bebauungsplans nicht von den Auswirkungen (hier: Lärm und Staub) einer ebenfalls außerhalb des Planbereichs gelegenen Baustelleneinrichtung (hier: Baulogistikzentrum Potsdamer Platz) nicht beeinträchtigt zu werden, grundsätzlich nicht zu den Belangen, die in der Abwägung berücksichtigt werden müssen. Ein auf Nichtberücksichtigung dieses Belangs gestützter Normenkontrollantrag ist mangels Antragsbefugnis unzulässig.

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