Rechtsprechung zu § 37 BauGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
20
BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05
Gründe: Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
von
20
BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04
Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände; luftverkehrsrechtliche Genehmigung; Bauschutzbereich; Entschädigung; Priorität.
Die allgemeinen baurechtlichen Vorschriften, zu denen auch das Gebot gehört, mit Vorhaben im Außenbereich auf den luftverkehrsrechtlich genehmigten Betrieb eines Segelfluggeländes Rücksicht zu nehmen, werden nicht durch vorrangige Regelungen des Luftverkehrsgesetzes verdrängt.
BauGB - § 35 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3; LuftVG - §§ 12, 17, 19 Abs. 1 und 5
von
20
BVerwG, 22.07.2004 - 7 CN 1.04
Überschwemmungsgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren; Beteiligung der Eigentümer; Anhörung der Gemeinden; im Zusammenhang bebaute Ortsteile; Bauplangebiete; Eigentumsgarantie; Verhältnismäßigkeit; Beweisantrag; Sachverständigengutachten; eigene Sachkunde; Verfahrensrüge; Begründung.
Ein Überschwemmungsgebiet nach § 32 WHG kann auch für Flächen festgesetzt werden, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen.
GG Art. 14 Abs. 1; WHG § 32 Abs. 1; BauGB § 7, § 29 Abs. 2, § 34; RhPfWG § 88 Abs. 1, § 89 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1
von
20
BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 32.02
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen; gerichtliche Kontrolldichte; gemeindlicher Bewertungsspielraum; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Abwägung.
Zur gerichtlichen Kontrolldichte bei der Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs (§ 165 BauGB) gegeben sind.
von
20
BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01
Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung; städtebaulicher Entwicklungsbereich; Verkehrswert, Entwicklungsstufe; Kaufpreisvereinbarung; Anfangswert; entwicklungsunbeeinflusster Bodenwert; unbeplanter Innenbereich; Bebauungszusammenhang; Bestandsschutz; tatsächlich vorhandene Bebauung; Konversionsfläche; militärisch genutztes Gelände.
1. Eine Vorauszahlung auf den Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB kann bereits verlangt werden, wenn für ein entwicklungskonformes Vorhaben, dessen planungsrechtliche Zulässigkeit zweifelhaft ist, eine baurechtliche Genehmigung erteilt worden ist.
2. Bei der Ermittlung des Anfangswertes für den Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Entwicklungsbereich ist im Regelfall nach den Grundsätzen der WertV zu verfahren; ein Abstellen auf den gezahlten Kaufpreis ist grundsätzlich unzulässig.
3. Der Käufer eines Grundstücks im Entwicklungsbereich handelt nicht treuwidrig, wenn er der Gemeinde gegenüber geltend macht, der Anfangswert sei höher als im Genehmigungsverfahren nach § 145 BauGB angenommen.
4. Der Wertermittlungsspielraum der Gemeinde erstreckt sich nicht auf die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der Bewertung. Das Verwaltungsgericht muss deshalb bei seiner Überprüfung der Wertermittlung insbesondere die bauplanungsrechtliche Einordnung des Grundstücks klären.
5. Auch ein Gebäude, das wegen der Aufgabe der militärischen Nutzung seinen Bestandsschutz verloren hat, kann für die Beurteilung, ob ein Grundstück zum unbeplanten Innenbereich gehört, berücksichtigt werden müssen.
BauGB §§ 33, 34, 145 Abs. 2, 154 Abs. 6, 166 Abs. 3, 194; BauNVO § 6; WertV §§ 4, 28
von
20
BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02
Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für Verwaltungen; Wohngebiet; Post; Zustellstützpunkt.
1. Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO sind nicht zulässig, wenn die "Anlage für Verwaltungen" den Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets gefährdet und damit gebietsunverträglich ist. Das ist der Fall, wenn das Vorhaben - bezogen auf den Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets - aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt.
2. Die Gebietsunverträglichkeit beurteilt sich für § 4 BauNVO in erster Linie nach dem Kriterium der gebietsunüblichen Störung. Entscheidend ist dafür nicht, ob etwa die immissionsschutzrechtlichen Lärmwerte eingehalten werden.
von
20
BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99
Recht der deutschen Einheit; Verfassungsrecht; Verteidigungswesen
Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung durch sowjetische Streitkräfte; Wiedervereinigung; Übergang des Eigentums auf den Bund; Weiternutzung des Geländes durch die Bundeswehr; verteidigungspolitische Erwägungen; neues militärfachliches Konzept; Berücksichtigung der Belange betroffener Gemeinden; Anhörungspflicht
Liegenschaften, die auf der Grundlage des Verteidigungsgesetzes der DDR in Anspruch genommen und den sowjetischen Streitkräften für militärische Zwecke zur Verfügung gestellt wurden, sind in aller Regel als Teil des Verwaltungsvermögens nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV Eigentum des Bundes geworden.
Sie dürfen von der Bundeswehr nach Maßgabe des materiellen Rechts der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich weiter militärisch genutzt werden, ohne dass ein Verfahren nach § 1 Abs. 3 LBG durchgeführt zu werden braucht.
Entwickelt der Bund aufgrund einer veränderten Bedarfslage ein neues Konzept für die Nutzung vorhandener Truppenübungsplätze, so hat er die betroffenen Gemeinden anzuhören und die gemeindlichen Belange in seine Entscheidung einzustellen.
GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; EV Art. 19, 21 Abs. 1; GzDSTrV Art. 2; LBG § 1 Abs. 2 und 3
von
20
BVerwG, 09.11.2000 - 4 A 51.98
Straßenplanungsrecht
Planungsalternativen; Überführung - Unterführung; Sicherheitsstandard; Kostengesichtspunkte
1. Der Träger der Straßenbaulast hat bei der Errichtung von Bauten in Konkretisierung des § 4 FStrG eigenverantwortlich zu bestimmen, welcher Sicherheitsstandard angemessen ist, um im Einzelfall Sicherheitsrisiken auszuschließen.
2. Das Interesse, den finanziellen Aufwand für den Straßenbau gering zu halten, gehört zu den öffentlichen Belangen, denen in der planerischen Abwägung Rechnung zu tragen ist.
von
20
BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00
Baurecht; Schienenwegerecht; Recht des Verkehrswesens
Plangenehmigung für den Bau einer Funktsystem-Basisstation; Beeinträchtigung der Rechte anderer; Interesse der Gemeinde an der Gestaltung ihres Ortsbildes; Vorhaben von überörtlicher Bedeutung; erheblicher Abwägungsmangel
Der aus dem Selbstverwaltungsrecht einer Gemeinde folgende Anspruch darauf, dass ein Träger überörtlicher Fachplanung bei der Betätigung seines Planungsermessens das Interesse der Gemeinde an der Gestaltung ihres Ortsbildes nicht unberücksichtigt lässt, wird von dem sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG auch für die Plangenehmigung ergebenden Anspruch der Gemeinde auf gerechte Abwägung ihrer Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen uneingeschränkt umfasst.
Der Bau von Betriebsanlagen der Eisenbahn hat in der Regel überörtliche Bedeutung im Sinne des § 38 Satz 1 BauGB i. d. F. des Bau- und Raumordnungsgesetzes vom 18. August 1997 (BGBl I S. 2081).
AEG § 18 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 20 Abs. 7 Satz 1; BauGB § 36 Abs. 1 Satz 2, § 38 Satz 1
von
20
BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87
Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO
Ein "Einkaufszentrum" im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO 1977 setzt im Regelfall einen von vornherein einheitlich geplanten, finanzierten, gebauten und verwalteten Gebäudekomplex mit mehreren Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe - zumeist verbunden mit verschiedenartigen Dienstleistungsbetrieben - voraus. Sollen mehrere Betriebe ohne eine solche Planung ein Einkaufszentrum im Rechtssinne darstellen, so ist hierfür außer ihrer engen räumlichen Konzentration ein Mindestmaß an äußerlich in Erscheinung tretender gemeinsamer Organisation und Kooperation erforderlich, welche die Ansammlung mehrerer Betriebe zu einem planvoll gewachsenen und aufeinander bezogenen Ganzen werden läßt.
