Rechtsprechung zu § 7 BauGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
6
BVerwG, 06.12.2000 - 4 B 4.00
Bauplanungsrecht
Bebauungsplan; Kerngebiet; Anlagen für soziale und/ oder gesundheitliche Zwecke; Wohnnutzung
Eine ambulante Einrichtung der Drogenhilfe ist als Anlage für soziale und (oder) gesundheitliche Zwecke im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO in einem Kerngebiet allgemein zulässig, auch wenn der Bebauungsplan Festsetzungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO über die allgemeine Zulässigkeit von Wohnungen in dem Gebiet (hier: mindestens 25 v. H. der Geschossfläche) trifft.
von
6
BVerwG, 22.07.2004 - 7 CN 1.04
Überschwemmungsgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren; Beteiligung der Eigentümer; Anhörung der Gemeinden; im Zusammenhang bebaute Ortsteile; Bauplangebiete; Eigentumsgarantie; Verhältnismäßigkeit; Beweisantrag; Sachverständigengutachten; eigene Sachkunde; Verfahrensrüge; Begründung.
Ein Überschwemmungsgebiet nach § 32 WHG kann auch für Flächen festgesetzt werden, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen.
GG Art. 14 Abs. 1; WHG § 32 Abs. 1; BauGB § 7, § 29 Abs. 2, § 34; RhPfWG § 88 Abs. 1, § 89 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1
von
6
BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03
Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche Anforderungen; Lärmschutzanforderungen; Abwägungsentscheidung; unzumutbarer Fluglärm; sonstige Fluglärmbelästigungen; Drittschutz; Schutzniveau.
Bei der Festlegung von Flugrouten auf der Grundlage des § 27 a Abs. 2 LuftVO hat das Luftfahrt-Bundesamt eine Abwägungsentscheidung zu treffen, die gerichtlich überprüfbar, aber nicht an den zum Abwägungsgebot im Fachplanungsrecht entwickelten Grundsätzen zu messen ist (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13. 99 - BVerwGE 111, 276 und vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6. 02 - DVBl 2004, 382).
Der Prüfungsmaßstab ist unterschiedlich, je nachdem, ob durch die Flugroutenbestimmung Fluglärm hervorgerufen wird, der oberhalb oder unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle liegt.
Der Begriff des unzumutbaren Lärms im § 29 b Abs. 2 LuftVG deckt sich mit dem immissionsschutzrechtlichen Begriff der erheblichen Lärmbelästigung.
Für eine Flugroute, die mit unzumutbarem Fluglärm verbunden ist, darf sich das Luftfahrt-Bundesamt nur entscheiden, wenn überwiegende Gründe zur sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs dies gebieten.
Eine Flugroute, durch die Lärmbelästigungen unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle hervorgerufen werden, ist zulässig, wenn sich für sie sachlich einleuchtende Gründe anführen lassen.
Die Lärmschutzvorschriften, denen das Luftfahrt-Bundesamt bei seiner Abwägungsentscheidung Rechnung zu tragen hat, sind - jedenfalls auch - dazu bestimmt, Drittschutzinteressen zu dienen.
LuftVG § 9 Abs. 2, § 29 Abs. 1, § 29 b Abs. 2; LuftVO §§ 6, 36, 27 a Abs. 2 Satz 1; BImSchG § 3 Abs. 1
von
6
BVerwG, 21.10.1999 - 4 C 1.99
Bauplanungsrecht; Landschaftsschutzrecht
Flächennutzungsplan, Genehmigungsfähigkeit, Gemeinde, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, förmlicher Naturschutz
Eine sonstige Rechtsvorschrift im Sinne des § 6 Abs. 2 BauGB ist auch eine Verordnung über die Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes.
Die Genehmigung eines Flächennutzungsplans ist zu versagen, soweit der Inhalt seiner Darstellungen (hier: von Wohnbauflächen) einer Verordnung über die Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes widerspricht. Nicht erheblich ist, ob der Gemeinde eine Änderung der Landschaftsschutzverordnung "verbindlich" in Aussicht gestellt wurde.
von
6
BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99
Straßenplanungsrecht
Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde; Planungshoheit
1. Eine Gemeinde kann eine fernstraßenrechtliche Planfeststellung im Hinblick auf deren enteignende Vorwirkung nicht mit der Begründung angreifen, öffentliche, sie nicht in ihrer Planungshoheit schützende Belange, wie solche des Umweltschutzes, seien nicht oder nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden (wie Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26. 94 - BVerwGE 100, 388). Das die Rechtsverhältnisse der Gemeinden regelnde bayerische Landesrecht führt zu keinem anderen Ergebnis.
2. Auch einer Gemeinde, deren Entwicklungsmöglichkeiten bereits durch andere Flächeninanspruchnahmen erheblich eingeschränkt sind, kann zugemutet werden, sich bei ihrer weiteren Planung auf eine wichtigen überörtlichen Belangen dienende Bundesautobahn einzustellen.
GG Art. 14 Abs. 1, Art. 28 Abs. 2; FStrG § 17 Abs. 1; BayVerf Art. 103
von
6
BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
Verwaltungsprozeßrecht; Bauplanungsrecht
Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; Aufhebungsurteil; Berufung der beigeladenen Gemeinde; materielle Beschwer; Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit
Gibt das Verwaltungsgericht einer Anfechtungsklage des Bauherrn gegen eine Beseitigungsanordnung der Bauaufsichtsbehörde mit der Begründung statt, das Vorhaben verstoße nicht gegen das Bauplanungsrecht, so kann die beigeladene Gemeinde unter Hinweis auf ihre Planungshoheit gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen.
