Rechtsprechung zu § 8 BauGB
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BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

Die Verkehrsimmissionen, die durch die Erweiterung eines reinen Wohnbebiets um bis zu 32 Wohnungen für ein Wohngrundstück zu erwarten sind, an dessen Gartenseite die festgesetzte Erschließungsstraße entlang führt, kann ein abwägungserheblicher Belang sein, dessen Nichtberücksichtigung eine Antragsbefugnis für eine Normenkontrollklage gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO begründen kann.

Die Frage, ob ein Bebauungsplan im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, beurteilt sich nach der planerischen Konzeption für den - engeren - Bereich des Bebauungsplans. Für die Frage hingegen, ob durch den nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungsplan im Sinne des § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende geordnete städtbauliche Entwicklung beeinträchtigt wird, ist die planerische Konzeption des Flächennutzungsplans für den größeren Raum, in der Regel das gesamte Gemeindegebiet, maßgebend.

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BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot; Entwicklungsgebot; Flächennutzungsplan; Landschaftsschutzverordnung; naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.

1. Ein Bebauungsplan, der einem Ziel der Regionalplanung widerspricht, verletzt das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB auch dann, wenn er aus den Darstellungen eines Flächennutzungsplans entwickelt worden ist.

2. Der Regionalplanung ist es verwehrt, im Gewande überörtlicher Gesamtplanung Regelungen einer Natur- oder Landschaftsschutzverordnung durch eigene Zielfestlegung zu ersetzen.

3. Eine Straßenplanung durch Bebauungsplan verletzt das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB, wenn die planerische Gesamtkonzeption einem Ziel der Regionalplanung (hier: Regionaler Grünzug) widerspricht. Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können ein geeignetes Mittel sein, um die Zielkonformität zu sichern.

BauGB § 1 Abs. 4, § 1 a Abs. 2 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Satz 1

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BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte; Bestimmtheitsgrad; gesamträumliches Entwicklungskonzept; Entwicklungsgebot; Bebauungsplan; Außenbereich; Landwirtschaft; öffentliche Belange; nachvollziehende Abwägung; planerische Abwägung; Summenpegel.

Der Flächennutzungsplan darf bei der Darstellung der Art der Bodennutzung nicht über Grundzüge hinausgehen.

Welche Darstellungen zu den Grundzügen der Art der Bodennutzung gehören, hängt nicht von dem Grad ihrer Bestimmtheit, sondern davon ab, ob sie den Bezug zur jeweiligen städtebaulichen Konzeption "für das ganze Gemeindegebiet" (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB) wahren. Unter dieser Voraussetzung können auch Grenzwerte für Geruchsimmissionen festgelegt werden.

Will die Gemeinde die städtebauliche Entwicklung im Außenbereich mittels Bauleitplanung steuern, darf sie sich grundsätzlich auf den Flächennutzungsplan beschränken.

Der Flächennutzungsplan darf für den Außenbereich nicht aufgrund des Bestimmtheitsgrades seiner Darstellungen faktisch an die Stelle eines Bebauungsplans treten.

Auch im Flächennutzungsplan genau festgelegte Immissionsgrenzwerte unterliegen der nachvollziehenden Abwägung.

BauGB § 1 Abs. 6 und 7, § 5 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 6, § 8 Abs. 2 Satz 1, § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3

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BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet; Konzentrationszone; Bebauungsplan, Veränderungssperre; Entwicklungsgebot; Parallelverfahren.

Es ist Gemeinden durch § 245b i. V. m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht verwehrt, auch nach dem 31. Dezember 1998 Bebauungspläne für Gebiete aufzustellen, die im Flächennutzungsplan als Vorrangflächen für Windenergieanlagen dargestellt sind, und diese Pläne mit einer Veränderungssperre zu sichern.

BauGB § 8 Abs. 3; § 14; § 35 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 Satz 3; § 245b

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BVerwG, 12.02.2003 - 4 BN 9.03

Flächennutzungsplan; Darstellung als "Wald"; Bebauungsplan; Festsetzung als "Fläche zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft"; Entwicklungsgebot.

Die Grenzen des Entwicklungsgebots des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind gewahrt, wenn in einem Bebauungsplan "Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt wurden, die im Flächennutzungsplan als "Wald" im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 9 Buchst. b BauGB dargestellt sind.

BauGB § 5 Abs. 2 Nr. 9 Buchst. b und Nr. 10, § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b und Nr. 20

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BVerwG, 07.03.2007 - 4 BN 1.07

Flächennutzungsplan; Standortzuweisung; Biogasanlage; Entwicklungsgebot; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis.

Standortzuweisungen in einem Flächennutzungsplan (hier: Biogasanlage im Außenbereich), die einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorbereiten sollen, können die konkrete Aussicht auf einen Nutzungsvorteil begründen, der in der Bebauungsplanung als privater Belang des Grundeigentümers abwägungserheblich ist.

Weicht der Bebauungsplan von der Standortzuweisung im Flächennutzungsplan ab, kann der betroffene Grundeigentümer in seinem Anspruch auf gerechte Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) verletzt und im Verfahren der Normenkontrolle (§ 47 VwGO) antragsbefugt sein.

BauGB § 1 Abs. 7, § 5 Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 2 Satz 1, § 12; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1

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BVerwG, 26.04.2006 - 4 B 7.06

Flächennutzungsplan; Windenergieanlage; Konzentrationszone; Eingriff in Natur und Landschaft; Eingriffsregelung; Ausgleich; Abwägung.

Weist ein Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aus, ist es im Allgemeinen mit dem Gebot gerechter Abwägung vereinbar, die Regelung des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft dem Verfahren der Vorhabengenehmigung und, wenn die Bereitstellung der für den Ausgleich erforderlichen Flächen nicht auf andere Weise gesichert ist, der Aufstellung eines Bebauungsplans vorzubehalten.

BauGB § 1a Abs. 3, § 5 Abs. 2a, § 8 Abs. 2 Satz 1, § 9 Abs. 1a, § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Satz 3, § 135a Abs. 1 und 2; BNatSchG 1993 §§ 8, 8a Abs. 1 und 7; BNatSchG 1998 §§ 8, 8a Abs. 1, Abs. 2 Satz 1; BNatSchG 2002 § 19 Abs. 2 Satz 1, § 20 Abs. 2 Satz 2, § 21 Abs. 1

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BVerwG, 21.10.1999 - 4 C 1.99

Bauplanungsrecht; Landschaftsschutzrecht

Flächennutzungsplan, Genehmigungsfähigkeit, Gemeinde, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, förmlicher Naturschutz


Eine sonstige Rechtsvorschrift im Sinne des § 6 Abs. 2 BauGB ist auch eine Verordnung über die Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes.

Die Genehmigung eines Flächennutzungsplans ist zu versagen, soweit der Inhalt seiner Darstellungen (hier: von Wohnbauflächen) einer Verordnung über die Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes widerspricht. Nicht erheblich ist, ob der Gemeinde eine Änderung der Landschaftsschutzverordnung "verbindlich" in Aussicht gestellt wurde.

BauGB § 6 Abs. 2; BBauG 1960 § 5 Abs. 6; BNatSchG §§ 13, 15

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BVerwG, 23.10.2002 - 4 BN 53.02

Aufstellungsbeschluss; Bauleitplanung; frühzeitige Bürgerbeteiligung; Verfahrensmangel; Begründung; Heilung.

Ein Verstoß gegen die Regelung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung in § 3 Abs. 1 BauGB ist für die Wirksamkeit des Bebauungsplans unerheblich.

BauGB § 2 Abs. 1 Satz 2, § 3 Abs. 1, § 9 Abs. 8, § 214 Abs. 1

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BVerwG, 19.05.2004 - 4 BN 22.04

Gründe: Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.

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