Rechtsprechung zu § 8 BauGB
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BVerwG, 19.05.2004 - 4 BN 22.04
Gründe: Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.
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BVerwG, 11.02.2004 - 4 BN 1.04
Gründe: Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich kein Grund für die Zulassung der Revision.
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BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 62.03
Gründe: I. Die Antragsteller wenden sich gegen eine Satzung über eine Veränderungssperre.
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BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03
Gründe: I. Die Antragstellerin wendet sich gegen eine Satzung über eine Veränderungssperre.
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BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 31.03
Gründe: Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensmangels oder gemäß § 132 Abs. 2 ...
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BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04
Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit; Teilunwirksamkeit; Ausschlusswirkung; Planungskonzept; Windenergieanlagen.
Die Konzentrationsplanung von Windenergieanlagen in einem Flächennutzungsplan ist insgesamt unwirksam, wenn dem Plan mangels ausreichender Darstellung von Positivflächen kein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegt.
Die Änderung eines Flächennutzungsplans, mit dem Ausweisungen an anderer Stelle vorgenommen werden und der damit die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeiführen soll, stellt eine im Revisionsverfahren beachtliche Rechtsänderung dar.
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 3
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BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06
Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für Windenergieanlagen; Außenwirksamkeit gegenüber Planbetroffenen; prinzipale Normenkontrolle; Statthaftigkeit; Abwägungsgebot; Verhinderungsplanung.
Darstellungen im Flächennutzungsplan mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (hier: Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen) unterliegen in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der (prinzipalen) Normenkontrolle.
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2a; BauGB § 5 Abs. 2 Nr. 1, § 15 Abs. 3 Satz 1, § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Satz 3
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BVerwG, 20.12.2005 - 4 B 71.05
Feuerbestattungsanlage; Krematorium; Gewerbegebiet; Gewerbebetrieb; öffentlicher Betrieb; Anlage für kulturelle Zwecke.
Ein Krematorium für menschliche Leichen ist jedenfalls dann, wenn es über einen Raum für eine Einäscherungszeremonie verfügt, nicht in einem Gewerbegebiet allgemein zulässig. Ob es als Anlage für kulturelle Zwecke ausnahmsweise zulässig ist, bleibt offen.
BauNVO § 8 Abs. 2 Nr. 1; § 8 Abs. 3 Nr. 2
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BVerwG, 07.02.2005 - 4 BN 1.05
Ziele der Raumordnung; Anpassungspflicht; Bebauungsplan, planfeststellungsersetzender; Erforderlichkeit für raumordnerische Zielfestlegung.
Die Anpassungspflicht des § 1 Abs. 4 BauGB entfällt nicht deshalb, weil die durch den Bebauungsplan zugelassenen, einem Ziel der Raumordnung widersprechenden baulichen Nutzungen ohne größeren tatsächlichen Aufwand wieder beseitigt werden könnten.
Die Anpassungspflicht des § 1 Abs. 4 BauGB entfällt ferner nicht, wenn das Raumordnungsziel durch ein planfeststellungsbedürftiges Vorhaben im Sinne des § 38 Satz 1 BauGB verwirklicht werden kann und deshalb entgegenstehende Festsetzungen des Bebauungsplans im Planfeststellungsverfahren keine (unmittelbare) Anwendung finden würden.
Die Rechtsprechung, dass ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan für einen Verkehrsweg grundsätzlich nicht erforderlich ist, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren ausgeschlossen erscheint, ist auf die raumordnerische Zielfestlegung für Verkehrswege nicht übertragbar.
BauGB § 1 Abs. 4; § 38
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BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; Bebauungsplan; Negativplanung; Sicherungsbedürfnis; Konkretisierung.
Beabsichtigt eine Gemeinde, für große Teile ihres Gemeindegebiets (hier: 560 ha) einen Bebauungsplan aufzustellen, so kann diese Planung nicht durch eine Veränderungssperre gesichert werden, wenn die Bereiche, in denen unterschiedliche Nutzungen verwirklicht werden sollen, nicht einmal grob bezeichnet sind.
BauGB § 1 Abs. 4, § 1 Abs. 6, § 14 Abs. 1, § 17 Abs. 1, § 35 Abs. 3 Satz 3; VwGO §§ 47, 142
