Rechtsprechung zu § 85 BauGB
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BGH, 22.02.2007 - III ZR 216/06
Hat während des Laufs eines baulandgerichtlichen Verfahrens, das die Anfechtung eines Enteignungsbeschlusses zwecks Nutzung eines Grundstücks entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplans betrifft, das Oberverwaltungsgericht im Normenkontrollverfahren den Bebauungsplan (rechtskräftig) für unwirksam erklärt, so muss das Baulandgericht den Enteignungsbeschluss auch dann aufheben, wenn der Bebauungsplan durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern rückwirkend in Kraft gesetzt werden könnte und die Gemeinde ein solches Verfahren angekündigt hat.
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BVerwG, 06.03.2006 - 10 B 80.05
Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; höchstrichterlicher Klärungsbedarf; Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts; Flurbereinigung; Verkehrswert; landwirtschaftliche Nutzfläche; Straßenverkehrsfläche; Straßentrasse; Verkehrswert; Werterhöhung; Vorwirkung der Enteignung; Beweiserhebung; sachverständige Besetzung des Flurbereinigungsgerichts; eigene Sachkunde.
1. Ein höchstrichterlicher Klärungsbedarf i. S. v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kann auch dann zu verneinen sein, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage (hier: Bewertung einer Straßentrassenfläche im Rahmen der Flurbereinigung) durch die Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts geklärt ist, das sich aufgrund seiner originären Zuständigkeit mit dieser oder mit einer gleich gelagerten Rechtsfrage bereits befasst hat (hier: Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bewertung von Grundstücken im Rahmen der Enteignungsentschädigung).
2. Auch im Rahmen der Wertermittlung im Flurbereinigungsrecht gilt, dass einem bislang landwirtschaftlich genutzten Grundstück, das nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans zukünftig als Straßenverkehrsfläche vorgesehen ist, kein höherer Verkehrswert beizumessen ist, als ihm nach den Grundsätzen der Vorwirkung der Enteignung bislang zukam.
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3; FlurbG § 29 Abs. 2, § 44 Abs. 1, § 139 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11, § 85 Abs. 1 Nr. 1, § 95 Abs. 2 Nr. 2, § 194
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BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 1367/88
Gründe: Die Verfassungsbeschwerden betreffen eine städtebauliche Enteignung zur Errichtung einer Waldorfschule durch einen privaten Verein.
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BVerwG, 05.11.2002 - 4 BN 8.02
Gründe: Die Beschwerde bleibt erfolglos. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich kein Grund, der die Zulassung der Revision rechtfertigen könnte.
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BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01
Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot; Ungleichgewichtung des Eigentums Privater und der öffentlichen Hand.
Die Festsetzung des Grundstücks eines Privaten als Fläche für den Gemeinbedarf in einem Bebauungsplan ist abwägungsfehlerhaft, wenn dafür im Rahmen der planerischen Konzeption gleich geeignete Grundstücke der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen.
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BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft Bauplanungsrecht.
