Rechtsprechung zu § 90 BauGB
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BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01
Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot; Ungleichgewichtung des Eigentums Privater und der öffentlichen Hand.
Die Festsetzung des Grundstücks eines Privaten als Fläche für den Gemeinbedarf in einem Bebauungsplan ist abwägungsfehlerhaft, wenn dafür im Rahmen der planerischen Konzeption gleich geeignete Grundstücke der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen.
