Rechtsprechung zu § 93 BauGB
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BVerwG, 06.03.2006 - 10 B 80.05

Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; höchstrichterlicher Klärungsbedarf; Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts; Flurbereinigung; Verkehrswert; landwirtschaftliche Nutzfläche; Straßenverkehrsfläche; Straßentrasse; Verkehrswert; Werterhöhung; Vorwirkung der Enteignung; Beweiserhebung; sachverständige Besetzung des Flurbereinigungsgerichts; eigene Sachkunde.

1. Ein höchstrichterlicher Klärungsbedarf i. S. v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kann auch dann zu verneinen sein, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage (hier: Bewertung einer Straßentrassenfläche im Rahmen der Flurbereinigung) durch die Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts geklärt ist, das sich aufgrund seiner originären Zuständigkeit mit dieser oder mit einer gleich gelagerten Rechtsfrage bereits befasst hat (hier: Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bewertung von Grundstücken im Rahmen der Enteignungsentschädigung).

2. Auch im Rahmen der Wertermittlung im Flurbereinigungsrecht gilt, dass einem bislang landwirtschaftlich genutzten Grundstück, das nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans zukünftig als Straßenverkehrsfläche vorgesehen ist, kein höherer Verkehrswert beizumessen ist, als ihm nach den Grundsätzen der Vorwirkung der Enteignung bislang zukam.

VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3; FlurbG § 29 Abs. 2, § 44 Abs. 1, § 139 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11, § 85 Abs. 1 Nr. 1, § 95 Abs. 2 Nr. 2, § 194

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BGH, 06.05.1999 - III ZR 174/98

Zur Frage, nach welcher Grundstücksqualität die Enteignungsentschädigung zu bemessen ist, wenn das enteignete Grundstück ursprünglich über sieben Jahre lang - ohne Verwirklichung dieser Nutzung - Bauland war, jedoch anschließend durch einen Bebauungsplan, der die bauliche Nutzbarkeit im übrigen Plangebiet unverändert läßt, als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen worden ist.

BauGB §§ 95 Abs. 2 Nr. 7, 42 Abs. 3 Satz 1, 43 Abs. 3 Satz 2

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BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1172/85

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Entschädigungsrechtsstreit.

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