Rechtsprechung zu § 10 BauNVO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
11
BFH, 14.11.2001 - X R 24/00

Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i. S. von § 10 BauNVO sind nach § 10e EStG begünstigt, wenn die zuständige Baugenehmigungsbehörde die dauernde Nutzung genehmigt hat. Dies gilt bis zur Rücknahme der Baugenehmigung selbst dann, wenn sie insoweit rechtswidrig ist (Fortführung der BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/ 88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, und vom 31. Mai 1995 X R 140/ 93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720).

EStG §§ 10e, 34f; BauNVO § 10

Volltext bei lexetius.com

2
von
11
BFH, 28.11.2001 - X R 27/01

1. Wird eine Wohnung durch einen Gästevermittlungsvertrag zur kurzfristigen Vermietung an ständig wechselnde Feriengäste bestimmt, so liegt auch dann keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG vor, wenn der Wohnungseigentümer von seinem vorbehaltenen zeitlich begrenzten Eigennutzungsrecht Gebrauch macht.

2. Die Nutzung zu Wohnzwecken setzt eine dauerhafte und intensive Beziehung des Nutzers zu der Wohnung voraus.

3. Eine Wohnung, die aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen zur kurzfristigen Vermietung an ständig wechselnde Feriengäste bestimmt ist, stellt eine die Anwendung des § 10e EStG ausschließende Ferienwohnung dar, selbst wenn sie nicht in einem Sondernutzungsgebiet nach § 10 BauNVO liegt.

EStG § 10e

Volltext bei lexetius.com

3
von
11
BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl; Geruchsbeeinträchtigungen; Erheblichkeitsschwelle; Vorsorgegrundsatz; Nutzungskontingente.

In einem auf der Grundlage des § 11 BauNVO festgesetzten Sondergebiet kann die Gemeinde die Art der baulichen Nutzung über die Möglichkeiten hinaus, die § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 9 BauNVO eröffnen, konkretisieren und zu diesem Zweck die Merkmale bestimmen, die ihr am besten geeignet erscheinen, um das von ihr verfolgte Planungsziel zu erreichen.

Die Art der Nutzung in einem "Sondergebiet für landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Tierzucht und Tierhaltung" darf unter Rückgriff auf die VDI-Richtlinie 3471 so festgesetzt werden, dass mit Hilfe der in dieser Richtlinie vorgesehenen Punktregelung und eines festen Abstandsmaßes die höchstzulässige Tierzahl bestimmt wird.

Wenn städtebauliche Gründe dies rechtfertigen, darf die Gemeinde im Wege der Bauleitplanung unterhalb der durch § 3 Abs. 1 BImSchG bestimmten Erheblichkeitsschwelle eigenständig gebietsbezogen das Maß hinnehmbarer (Geruchs-) Beeinträchtigungen nach den Maßstäben des Vorsorgegrundsatzes steuern.

BauGB § 1 Abs. 6, § 9 Abs. 1 Nr. 24; BImSchG § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 22 Abs. 1 Satz 1

Volltext bei lexetius.com

4
von
11
BFH, 29.05.2008 - III R 3/05

Die Belegenheit einer Betriebsstätte im Außenbereich steht der Gewährung von Investitionszulage nicht entgegen, wenn durch eine Bescheinigung der Gemeindebehörde nachgewiesen wird, dass die Betriebsstätte nicht in einem Gebiet liegt, das durch Bebauungsplan oder sonstige städtebauliche Satzung als Industriegebiet, Gewerbegebiet oder als Sondergebiet i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO festgesetzt ist oder in dem auf Grund eines Aufstellungsbeschlusses entsprechende Festsetzungen getroffen werden sollen oder das aufgrund der Bebauung der näheren Umgebung einem dieser Gebiete entspricht.

InvZulG 1999 § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

Volltext bei lexetius.com

5
von
11
BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenbegrenzung; vorhabenbezogene -, baugebietsbezogene -; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit.

Die durch Bebauungsplan erfolgte Festsetzung einer baugebietsbezogenen, vorhabenunabhängigen Verkaufsflächenobergrenze zur Steuerung des Einzelhandels in einem Sondergebiet ist mangels Rechtsgrundlage unzulässig.

Erklärt das Normenkontrollgericht einen vom Antragsteller umfassend angegriffenen Bebauungsplan für teilweise unwirksam, so ist der Antrag im Übrigen mit der Kostenfolge aus § 155 Abs. 1 Satz 1 Vw GO abzulehnen, wenn der Antragsteller mit der Anfechtung des ihn beschwerenden Teils des Plans erfolglos bleibt (Abgrenzung zu BVerwGE 88, 268).

BauNVO §§ 1, 11

Volltext bei lexetius.com

6
von
11
BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 4.07

Volltext bei lexetius.com

7
von
11
BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00

Gründe: Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

Volltext bei lexetius.com

8
von
11
BVerwG, 05.10.2005 - 4 BN 39.05

Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Volltext bei lexetius.com

9
von
11
BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04

Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude; Einzelhandelsbetrieb; Nachbarschaftsladen; Convenience-Store.

§ 8 BauNVO lässt die Festsetzung eines Gewerbegebiets zu, in dem nur Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig sind.

Ein Einzelhandelsbetrieb mit einer Nutzfläche von höchstens 400 m2 kann als "Nachbarschaftsladen" oder "Convenience-Store" ein festsetzungsfähiger Anlagentyp im Sinne vom § 1 Abs. 9 BauNVO sein.

BauNVO § 1 Abs. 5; § 1 Abs. 9; § 8

Volltext bei lexetius.com

10
von
11
BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 4.01

Vorhaben- und Erschließungsplan; Bindung an Baunutzungsverordnung; Grundflächenzahl; Eigentumsbildung; Kosten sparendes Bauen; Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse; Beiladung planbetroffener Grundeigentümer im Normenkontrollverfahren.

1. Satzungen über einen Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 7 BauGB-MaßnahmenG sind nicht unmittelbar und strikt an die Vorschriften der Baunutzungsverordnung gebunden.

2. Die Baunutzungsverordnung besitzt jedoch eine Leitlinien- und Orientierungsfunktion bei der Konkretisierung der Anforderungen an eine geordnete städtebauliche Entwicklung, denen Vorhaben- und Erschließungspläne unterliegen.

3. Eine Überschreitung der in § 17 Abs. 1 BauNVO festgelegten Obergrenzen der Grundflächenzahl führt nicht schematisch und zwangsläufig zu einer Beeinträchtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.

BauGB § 1 Abs. 3 und 5 Satz 2 Nr. 2; BauGB-MaßnahmenG § 7 Abs. 1 bis 3; BauNVO § 17 Abs. 1 und 2; VwGO § 47 Abs. 2 Nr. 4, § 65 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht