Rechtsprechung zu § 12 BauNVO
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BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der Rücksichtnahme.

Auch eine Nutzung, die bestandskräftig genehmigt worden ist und daher weiter ausgeübt werden darf, ist vom Begriff der "zugelassenen Nutzung" in § 12 Abs. 2 BauNVO umfasst.

Ein in einem allgemeinen Wohngebiet einzigartiger kleiner produzierender Gewerbebetrieb wird regelmäßig als Fremdkörper anzusehen sein, der seine Umgebung nicht mitprägt.

BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO §§ 4, 12

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BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

Gründe: Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.

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BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

Baurecht

Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet; Rücksichtnahme; Zumutbarkeit; Vereinigungsbaulast; Landesrecht; Spezialgesetz; Revisionsbegründung.


Bauordnungsrechtliche Vorschriften über die Anordnung von Stellplätzen (hier: § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO) können die Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO nicht spezialgesetzlich ausschließen.

Der in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO nach Maßgabe des Rücksichtnahmegebots angelegte Drittschutz des Nachbarn besteht grundsätzlich auch gegenüber Anlagen auf Grundstücken, die mit dem Grundstück des Nachbarn durch eine landesrechtliche Vereinigungsbaulast zusammengeschlossen sind.

BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2; NBauO § 4 Abs. 1 Satz 2, § 46 Abs. 1 Satz 2, § 92; VwGO § 139 Abs. 3 Satz 4

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BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

Gründe: Die Nichtzulassungsbeschwerden der Beigeladenen und der Kläger zu 8, 11, 16 bis 19 und 23 haben keinen Erfolg.

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BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 81.03

Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Die Rechtssache besitzt nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Klägerin beimisst.

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