Rechtsprechung zu § 14 BauNVO
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BVerwG, 29.07.2008 - 4 B 11.08

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BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06

Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des Landschaftsbildes; Bauordnungsrecht; Bodenrecht.

Eine landesrechtliche Vorschrift (hier: § 13 Abs. 3 Satz 1 BauO NRW), die aus Gründen der Verunstaltungsabwehr Anlagen der Außenwerbung außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile grundsätzlich für unzulässig erklärt, ist dem Bauordnungsrecht zuzuordnen. Sie greift nicht in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für das Bodenrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG) über.

BauO NRW § 13 Abs. 3; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 18; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5

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BVerwG, 25.01.2007 - 4 C 1.06

Diplomatische Einrichtung; türkisches Konsulat; terroristische Anschläge; Gebot der Rücksichtnahme; städtebaulich bedeutsame Gründe; unzumutbare Störungen; Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung.

Die möglichen Gefahren für die Nachbarschaft einer diplomatischen Einrichtung durch terroristische Anschläge sind städtebaulich bedeutsame Auswirkungen, die bei der Beurteilung, ob ein Vorhaben das Rücksichtnahmegebot (§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO) verletzt, zu berücksichtigen sind.

Auch wenn bei Erteilung der Baugenehmigung für eine diplomatische Einrichtung die Gefahr von Anschlägen als unwahrscheinlich einzuschätzen ist, muss sich die Baugenehmigungsbehörde vergewissern, dass bei einer geänderten Einschätzung der Sicherheitslage die dann zu erwartenden Gefahren für die Einrichtung und ihre Umgebung unter Wahrung des Rücksichtnahmegebots durch zusätzliche Maßnahmen beherrscht werden können.

GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; BauGB § 31 Abs. 1, § 34; BauNVO §§ 8, 15 Abs. 1 Satz 2

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BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der Rücksichtnahme.

Auch eine Nutzung, die bestandskräftig genehmigt worden ist und daher weiter ausgeübt werden darf, ist vom Begriff der "zugelassenen Nutzung" in § 12 Abs. 2 BauNVO umfasst.

Ein in einem allgemeinen Wohngebiet einzigartiger kleiner produzierender Gewerbebetrieb wird regelmäßig als Fremdkörper anzusehen sein, der seine Umgebung nicht mitprägt.

BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO §§ 4, 12

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BVerwG, 03.08.2005 - 4 B 47.05

Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist nicht begründet. Dem Beschwerdevorbringen lässt sich nicht entnehmen, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.

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BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

Gründe: Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.

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BVerwG, 25.04.2002 - 4 BN 20.02

Gründe: Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.

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BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

Baurecht

Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet; Rücksichtnahme; Zumutbarkeit; Vereinigungsbaulast; Landesrecht; Spezialgesetz; Revisionsbegründung.


Bauordnungsrechtliche Vorschriften über die Anordnung von Stellplätzen (hier: § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO) können die Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO nicht spezialgesetzlich ausschließen.

Der in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO nach Maßgabe des Rücksichtnahmegebots angelegte Drittschutz des Nachbarn besteht grundsätzlich auch gegenüber Anlagen auf Grundstücken, die mit dem Grundstück des Nachbarn durch eine landesrechtliche Vereinigungsbaulast zusammengeschlossen sind.

BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2; NBauO § 4 Abs. 1 Satz 2, § 46 Abs. 1 Satz 2, § 92; VwGO § 139 Abs. 3 Satz 4

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BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 23.98

Bauplanungsrecht

Diskothek; Gewerbebetrieb, sonstiger; Vergnügungsstätte; Industriegebiet; Befreiung; Nachbarschutz; Rechtsmißbrauch


Kerngebietstypische Vergnügungsstätten (hier: Diskothek) sind in Industriegebieten gemäß § 9 BauNVO (in sämtlichen Fassungen) unzulässig.

BauGB § 31 Abs. 2 Nr. 2; BauNVO 1977 § 9

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