Rechtsprechung zu § 21 BauNVO
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BVerwG, 07.06.2006 - 4 C 7.05

Baugenehmigungsgebühr; Befreiung; - von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Wert des Nutzens der Befreiung; Geschossfläche; Nicht-Vollgeschoss; Aufenthaltsräume; Dachschrägen; Außenmaße; Vollwärmeschutz.

Bei der Berechnung der Geschossfläche von Aufenthaltsräumen in Nicht-Vollgeschossen nach § 20 Abs. 2 Satz 2 BauNVO 1968 ist § 44 II. BV nicht entsprechend anzuwenden.

Ein an den Außenwänden eines Gebäudes angebrachter Vollwärmeschutz ist bei der Ermittlung der Geschossfläche nach § 20 Abs. 2 Satz 1 BauNVO 1968 mitzurechnen.

Zur Revisibilität von Bundesrecht bei Anwendung von Landeskostenrecht.

BauNVO 1968 § 20 Abs. 2; Kostenverzeichnis zum Bay. Kostengesetz Tarif-Nr. 2. I. 1 Tarifstelle 1. 31; Zweite Berechnungsverordnung § 44

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