Rechtsprechung zu § 23 BauNVO
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BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Änderungsgenehmigung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Aussetzung des Verfahrens; Windkraftanlage; Rotor; Grundfläche; Baugrenze.
Wird eine genehmigungsbedürftige oder eine gemäß § 67 Abs. 2 BImSchG anzuzeigende Windfarm durch Hinzutreten einer weiteren Windkraftanlage geändert, richtet sich die Genehmigungsbedürftigkeit der Änderung nach §§ 15, 16 BImSchG. Das gilt unabhängig davon, wer Betreiber der Windfarm ist und ob im konkreten Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Die Fläche, die vom Rotor einer Windkraftanlage überstrichen werden kann, ist bei der Ermittlung der Grundfläche der Anlage nicht mitzurechnen.
Im Bebauungsplan dürfen sowohl Baugrenzen festgesetzt werden, die allein für Fundament und Turm gelten, als auch Baugrenzen, die sich darüber hinaus auf den Rotor der Windkraftanlage beziehen.
BImSchG § 15 Abs. 1 und 2, § 16 Abs. 1, § 67 Abs. 2 und 4; 4. BImSchV Nr. 1. 6 des Anhangs; UVPG § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 1. 6 der Anlage 1; BauNVO § 16 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5, § 19 Abs. 2, § 23 Abs. 1 und Abs. 3
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BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04
Gründe: I. Der Kläger begehrt die Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung einer Windenergieanlage.
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BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04
Gründe: I. Die Klägerin begehrt die Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung einer Windenergieanlage.
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BVerwG, 13.06.2005 - 4 B 27.05
Gründe: Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.
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BVerwG, 13.06.2005 - 4 B 26.05
Gründe: Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.
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BVerwG, 13.06.2005 - 4 B 28.05
Gründe: Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.
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BVerwG, 01.09.2003 - 4 BN 55.03
Gründe: I. Der Antragsteller wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen eine Satzung der Antragsgegnerin über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich. Mit der Satzung will die Antragsgegnerin eine Nachverdichtung der vorhandenen Wohnbebauung ermöglichen, ohne das Gebiet zu ...
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BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06
Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des Landschaftsbildes; Bauordnungsrecht; Bodenrecht.
Eine landesrechtliche Vorschrift (hier: § 13 Abs. 3 Satz 1 BauO NRW), die aus Gründen der Verunstaltungsabwehr Anlagen der Außenwerbung außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile grundsätzlich für unzulässig erklärt, ist dem Bauordnungsrecht zuzuordnen. Sie greift nicht in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für das Bodenrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG) über.
BauO NRW § 13 Abs. 3; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 18; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5
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BVerwG, 31.05.2005 - 4 B 14.05
Gründe: Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die rechtsgrundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Dies ...
