Rechtsprechung zu § 3 BauNVO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
14
BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage für sportliche Zwecke; Schwimmhalle; Nebenanlage; Unterordnung; Nachbarschutz.

1. Die Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebiets ist funktionslos geworden, wenn im betroffenen Gebiet auf absehbare Zeit nicht mehr mit einer Rückkehr zur Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln, die auf dem Grundstück gewonnen werden, zu rechnen ist und sich die Bewohner erkennbar auf diesen Zustand eingestellt haben.

2. Eine bauliche Anlage, die zwar der sportlichen Betätigung dienen soll, aber nur zur Benutzung durch die Bewohner des auf demselben Grundstück befindlichen Wohnhauses und deren persönliche Gäste bestimmt und beschränkt ist, fällt nicht in den Anwendungsbereich von § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO.

3. Eine private Schwimmhalle in einem Wohngebiet ist als Nebenanlage anzusehen. Sie ist nicht zulässig, wenn sie das Merkmal der funktionellen und räumlich-gegenständlichen Unterordnung nicht erfüllt. Dem Nachbarn steht insoweit ein subjektives Abwehrrecht zu.

BauGB § 1 Abs. 3, § 34 Abs. 1 und 2; BauNVO §§ 2, 3 Abs. 2 und 3 Nr. 2, § 14 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

2
von
14
BVerwG, 26.07.2005 - 4 B 33.05

Anlage für soziale Zwecke; Freigängerhaus; offener Strafvollzug; allgemeines Wohngebiet; Mischgebiet.

Eine Anstalt des offenen Strafvollzugs ("Freigängerhaus") ist keine Anlage für soziale Zwecke im Sinne der Baunutzungsverordnung.

BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO §§ 3, 4, 6; StVollzG § 11

Volltext bei lexetius.com

3
von
14
BVerwG, 12.12.1990 - 4 NB 13.90

Bebauungsplan; Mischgebiet; prozentuale Beschränkung der Wohnnutzung; Beschränkung auf zwei Wohnungen; numerus clausus der Gestaltungsmöglichkeiten

Die Gliederungsmöglichkeiten des § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO (1977/ 1990) lassen es nicht zu, im Mischgebiet eine Beschränkung des Wohnnutzungsanteils auf einen bestimmten Prozentsatz der Geschoßfläche oder eine Beschränkung der Wohnungen auf zwei Wohneinheiten je Gebäude festzusetzen.

BauGB § 2 Abs. 5, § 9 Abs. 1 Nr. 6; BauNVO § 1, § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 4, § 4a Abs. 4 Nr. 2, § 7 Abs. 4 Nr. 2

Volltext bei lexetius.com

4
von
14
BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 12.03

Gründe: I. Der Kläger wendet sich gegen die Genehmigung einer Schwimmhalle auf dem rückwärtigen Grundstücksteil des Beigeladenen.

Volltext bei lexetius.com

5
von
14
BVerwG, 28.03.2007 - 10 B 43.06

Gründe: Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Keiner der von ihr als klärungsbedürftig bezeichneten Fragen kommt eine grundsätzliche Bedeutung i. S. v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu. Grundsätzlich bedeutsam ist eine Rechtssache, wenn in dem ...

Volltext bei lexetius.com

6
von
14
BVerwG, 29.07.2008 - 4 B 11.08

Volltext bei lexetius.com

7
von
14
BVerwG, 28.04.2008 - 4 B 16.08

Volltext bei lexetius.com

8
von
14
BFH, 29.05.2008 - III R 3/05

Die Belegenheit einer Betriebsstätte im Außenbereich steht der Gewährung von Investitionszulage nicht entgegen, wenn durch eine Bescheinigung der Gemeindebehörde nachgewiesen wird, dass die Betriebsstätte nicht in einem Gebiet liegt, das durch Bebauungsplan oder sonstige städtebauliche Satzung als Industriegebiet, Gewerbegebiet oder als Sondergebiet i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO festgesetzt ist oder in dem auf Grund eines Aufstellungsbeschlusses entsprechende Festsetzungen getroffen werden sollen oder das aufgrund der Bebauung der näheren Umgebung einem dieser Gebiete entspricht.

InvZulG 1999 § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

Volltext bei lexetius.com

9
von
14
BVerwG, 17.12.2007 - 4 B 54.07

Volltext bei lexetius.com

10
von
14
BVerwG, 25.01.2007 - 4 C 1.06

Diplomatische Einrichtung; türkisches Konsulat; terroristische Anschläge; Gebot der Rücksichtnahme; städtebaulich bedeutsame Gründe; unzumutbare Störungen; Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung.

Die möglichen Gefahren für die Nachbarschaft einer diplomatischen Einrichtung durch terroristische Anschläge sind städtebaulich bedeutsame Auswirkungen, die bei der Beurteilung, ob ein Vorhaben das Rücksichtnahmegebot (§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO) verletzt, zu berücksichtigen sind.

Auch wenn bei Erteilung der Baugenehmigung für eine diplomatische Einrichtung die Gefahr von Anschlägen als unwahrscheinlich einzuschätzen ist, muss sich die Baugenehmigungsbehörde vergewissern, dass bei einer geänderten Einschätzung der Sicherheitslage die dann zu erwartenden Gefahren für die Einrichtung und ihre Umgebung unter Wahrung des Rücksichtnahmegebots durch zusätzliche Maßnahmen beherrscht werden können.

GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; BauGB § 31 Abs. 1, § 34; BauNVO §§ 8, 15 Abs. 1 Satz 2

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht