Rechtsprechung zu § 4 BauNVO
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BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für Verwaltungen; Wohngebiet; Post; Zustellstützpunkt.

1. Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO sind nicht zulässig, wenn die "Anlage für Verwaltungen" den Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets gefährdet und damit gebietsunverträglich ist. Das ist der Fall, wenn das Vorhaben - bezogen auf den Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets - aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt.

2. Die Gebietsunverträglichkeit beurteilt sich für § 4 BauNVO in erster Linie nach dem Kriterium der gebietsunüblichen Störung. Entscheidend ist dafür nicht, ob etwa die immissionsschutzrechtlichen Lärmwerte eingehalten werden.

BauGB § 31 Abs. 1; BauNVO (1962) § 4 Abs. 3 Nr. 3

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BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter; Gebietsverträglichkeit; Störung des Gebietscharakters.

Die den Baugebieten der §§ 2 bis 9 BauNVO allgemein (regelhaft) zugewiesenen Nutzungsarten sind ebenso wie die Vorhaben, die ausnahmsweise zugelassen werden können, unzulässig, wenn sie den jeweiligen Gebietscharakter gefährden und deshalb gebietsunverträglich sind. Das gilt auch für "Anlagen für gesundheitliche Zwecke".

Ein Vorhaben (hier: Dialysezentrum mit 33 Behandlungsplätzen in einem allgemeinen Wohngebiet) ist insbesondere dann gebietsunverträglich, wenn es wegen seines räumlichen Umfangs und der Größe seines betrieblichen Einzugsbereichs, der Art der Betriebsvorgänge und der Intensität des Zu- und Abgangsverkehrs generell (typischerweise) geeignet ist, den Gebietscharakter zu stören (im Anschluss an Urteil vom 21. März 2002 BVerwG 4 C 1. 02 BVerwGE 116, 155).

BauNVO §§ 2 bis 9, § 4 Abs. 2 Nr. 3

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BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet; betreutes Seniorenwohnen; Gaststätte; Abwägungsfehler; Problembewältigung; planerische Zurückhaltung; ergänzendes Verfahren; Unbestimmtheit; Ausgleichsmaßnahme.

Ein für das Abwägungsergebnis relevanter Fehler im Abwägungsvorgang liegt nicht vor, wenn ein durch die Planung geschaffenes Problem noch während des Vollzugs des Bebauungsplans bewältigt werden kann, ohne die Konzeption der Planung zu berühren.

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erfordert bauleitplanerische Festsetzungen für ein oder mehrere Vorhaben; die Festsetzung eines Baugebiets allein reicht nicht aus.

Enthält ein als vorhabenbezogen bezeichneter Bebauungsplan keinen Hinweis auf das beabsichtigte Vorhaben, so kann dieser Mangel nicht durch Heranziehung des Durchführungsvertrages beseitigt werden.

BauGB § 1 Abs. 6, § 1a Abs. 3 Satz 3, §§ 12, 214 Abs. 3 Satz 2, 215a; BauNVO §§ 4, 15; VwGO § 47 Abs. 5 Satz 4

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BVerwG, 26.07.2005 - 4 B 33.05

Anlage für soziale Zwecke; Freigängerhaus; offener Strafvollzug; allgemeines Wohngebiet; Mischgebiet.

Eine Anstalt des offenen Strafvollzugs ("Freigängerhaus") ist keine Anlage für soziale Zwecke im Sinne der Baunutzungsverordnung.

BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO §§ 3, 4, 6; StVollzG § 11

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BVerwG, 12.12.1990 - 4 NB 13.90

Bebauungsplan; Mischgebiet; prozentuale Beschränkung der Wohnnutzung; Beschränkung auf zwei Wohnungen; numerus clausus der Gestaltungsmöglichkeiten

Die Gliederungsmöglichkeiten des § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO (1977/ 1990) lassen es nicht zu, im Mischgebiet eine Beschränkung des Wohnnutzungsanteils auf einen bestimmten Prozentsatz der Geschoßfläche oder eine Beschränkung der Wohnungen auf zwei Wohneinheiten je Gebäude festzusetzen.

BauGB § 2 Abs. 5, § 9 Abs. 1 Nr. 6; BauNVO § 1, § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 4, § 4a Abs. 4 Nr. 2, § 7 Abs. 4 Nr. 2

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BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der Rücksichtnahme.

Auch eine Nutzung, die bestandskräftig genehmigt worden ist und daher weiter ausgeübt werden darf, ist vom Begriff der "zugelassenen Nutzung" in § 12 Abs. 2 BauNVO umfasst.

Ein in einem allgemeinen Wohngebiet einzigartiger kleiner produzierender Gewerbebetrieb wird regelmäßig als Fremdkörper anzusehen sein, der seine Umgebung nicht mitprägt.

BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO §§ 4, 12

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BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 62.07

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BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 61.07

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BVerwG, 10.07.2006 - 4 B 45.06

Gründe: Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

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BGH, 21.11.2002 - III ZR 278/01

Zur Amtshaftung der Gemeinde wegen rechtswidriger Versagung des - objektiv nicht erforderlichen - Einvernehmens.

BGB § 839; BauGB § 36

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