Rechtsprechung zu § 1 BetrVG
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BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

Betriebsrat - Überlassung eines PC

1. Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber nach § 40 Abs. 2 BetrVG die Überlassung eines PC nebst Zubehör und Software nur verlangen, wenn er die Ausstattung mit diesem Sachmittel zur Durchführung seiner sich ihm stellenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben für erforderlich halten darf. Dies ist nicht bereits dann der Fall, wenn der Betriebsrat ihm obliegende Aufgaben mit Hilfe eines PC effektiver und rationeller erledigen kann als mit einem anderen ihm bereits zur Verfügung stehenden Sachmittel. Aus Effektivitätsgründen darf der Betriebsrat die Überlassung eines PC nur für erforderlich halten, wenn er ohne diese technische Ausstattung ihm obliegende Aufgaben vernachlässigen müsste.

2. Hat das Landesarbeitsgericht seine Entscheidung hinsichtlich eines Streitgegenstands auf zwei voneinander unabhängige, jeweils selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Rechtsmittelbegründung beide Erwägungen angreifen. Setzt sich die Rechtsmittelbegründung nur mit einer der beiden Erwägungen auseinander, ist das Rechtsmittel hinsichtlich dieses Streitgegenstands insgesamt unzulässig.

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BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl.

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BAG, 09.02.2000 - 7 ABR 21/98

Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen

Gründe: A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberinnen einen gemeinsamen Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes führen.

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BAG, 24.05.2006 - 7 ABR 40/05

Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahl

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der am 4. Februar 2003 bei dem zu 9) beteiligten Bundesministerium durchgeführten Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung.

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BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 473/03

Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Zuweisung eines anderen Tätigkeitsbereichs.

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BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

Führen mehrere Unternehmen mit jeweils weniger als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern gemeinsam einen Betrieb, in dem insgesamt mehr als zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, so ist die Vorschrift des § 99 BetrVG auf Versetzungen in diesem Betrieb analog anwendbar.

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BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Zuordnung eines Betriebsteils zum Hauptbetrieb sowie über die Nichtigkeit zweier Betriebsratswahlen vom 8. März 2002 und vom 15. März 2002.

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BAG, 14.01.2004 - 7 ABR 26/03

Anfechtung einer Betriebsratswahl in einem Betriebsteil

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der am 15. Februar 2002 in der Betriebsstätte H der Arbeitgeberin durchgeführten Betriebsratswahl.

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BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber in einem Verhaltenskodex das Verhalten der Arbeitnehmer und die betriebliche Ordnung regeln will. Das Mit-bestimmungsrecht an einzelnen Regelungen begründet nicht notwendig ein Mitbestimmungsrecht am Gesamtwerk.

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BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06

Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich

§ 23 Abs. 1 KSchG erfasst nur Betriebe, die in der Bundesrepublik Deutschland liegen.

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