Rechtsprechung zu § 1 BetrVG
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BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 207/04
Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich
Tatbestand: Der Kläger macht die Unwirksamkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen ordentlichen Kündigung geltend und begehrt hilfsweise Zahlung von Nachteilsausgleich.
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BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 27/04
Betriebsratswahl - Gerichtliche Ersetzung des Wahlvorstands - Rechtsschutzinteresse
Gründe: I. Die Beteiligten streiten über die gerichtliche Ersetzung eines Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl.
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BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 642/03
Regelmäßige Beschäftigtenzahl
Tatbestand: Die Parteien streiten im Revisionsverfahren noch über einen Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG.
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BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 391/03
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Teilbetriebsübergang
Bei beabsichtigter Teilbetriebsstilllegung und Teilbetriebsübergang ist eine auf den gesamten Betrieb, einschließlich des später übergehenden Betriebsteils, bezogene Sozialauswahl durchzuführen.
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BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03
Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag
1. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erfasst nicht die Zuweisung der innerhalb der maßgeblichen Arbeitszeit von den Arbeitnehmern zu verrichtenden Tätigkeiten.
2. Durch § 3 Nr. II Entgeltrahmentarifvertrag für Filmtheater vom 12. Dezember 2000 werden die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht erweitert.
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BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
Gilt ein Bundesgesetz gemäß Art. 125 a Abs. 2 Satz 1 GG als Bundesrecht fort, obwohl die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG in der seit 1994 maßgebenden Fassung nicht erfüllt sind, bleibt der Bundesgesetzgeber zur Änderung einzelner Vorschriften zuständig. Eine grundlegende Neukonzeption ist ihm jedoch verwehrt.
Das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den Ladenschluss an Werktagen.
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BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 41/03
Wirtschaftsausschuss - Ende der Amtszeit
Die Amtszeit der Mitglieder des in einem Unternehmen gebildeten Wirtschaftsausschusses endet, wenn die Belegschaftsstärke des Unternehmens nicht nur vorübergehend auf weniger als 101 ständig beschäftigte Arbeitnehmer absinkt. Dies gilt auch, wenn die Amtszeit des Betriebsrats, der den Wirtschaftsausschuss bestellt hat, noch nicht beendet ist.
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BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
Führen Verstöße gegen Wahlvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung 2001 jeder für sich genommen nicht zur Nichtigkeit der Wahl, kann sich auch aus einer Gesamtwürdigung der einzelnen Verstöße nicht ergeben, dass die Betriebsratswahl nichtig ist (Aufgabe von BAG 27. April 1976 - 1 AZR 482/ 75 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 8).
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BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 537/02
Massenentlassung
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier betriebsbedingter Kündigungen und einen Weiterbeschäftigungsantrag des Klägers.
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BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 403/02
Massenentlassung
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung der Beklagten vom 28. Dezember 2000 zum 31. Januar 2001, einer weiteren Kündigung vom 30. Mai 2001 zum 30. Juni 2001 und über Ansprüche des Klägers auf Weiterbeschäftigung und Zahlung von Annahmeverzugslohn. ...
