Rechtsprechung zu § 1 BetrVG
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BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 140/99

Stellenanzeige - Gesamtzusage - Nachteilsausgleich

Ein Arbeitgeber, der in einer Publikation über offene Stellen und über die aus Anlaß eines Arbeitsplatzwechsels gewährten finanziellen Leistungen unterrichtet, weist damit regelmäßig nur auf Voraussetzungen hin, unter denen die Zahlung eines Nachteilsausgleichs in Betracht kommt. Der Arbeitnehmer kann die Leistung daher regelmäßig nur beanspruchen, wenn er sie ausdrücklich mit dem Arbeitgeber vereinbart oder sie in einer kollektiven Regelung (Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung) enthalten ist.

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BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99

Personalvertretung - Informationsrecht

Gründe: A. Antragstellerin ist die Hauptbetriebsvertretung für die bei den Belgischen Stationierungsstreitkräften tätigen Zivilbeschäftigten. Sie wurde gewählt von den Zivilbeschäftigten mit deutschem Arbeitsvertragsstatut. Von diesen werden etwa 130 in einer Garnison in Spich (Troisdorf) und etwa ...

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