Rechtsprechung zu § 109 BetrVG
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BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG
Die Entscheidung der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG darüber, ob, wann, in welcher Weise und in welchem Umfang der Unternehmer den Wirtschaftsausschuß zu unterrichten hat, unterliegt der Rechtskontrolle der Arbeitsgerichte. Dies gilt auch für die Frage, ob eine Gefährdung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der Auskunft entgegensteht.
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BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 24/05
Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung
Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Bildung eines Wirtschaftsausschusses sowie über die Wirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle, durch den die Antragsteller verpflichtet wurden, dem Wirtschaftsausschuss bestimmte Informationen zu erteilen und Unterlagen zur ...
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BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 1/01
Personalvertretung bei Luftfahrtunternehmen - Mitwirkung bei Umschulung - TV über Wechsel und Förderung Nr. 2 - Zuständigkeit der Einigungsstelle
Gründe: A. Die Arbeitgeberin ist das herrschende Unternehmen eines Luftfahrtkonzerns. Für sie und weitere konzernzugehörige Luftfahrtunternehmen gilt der am 27. Juni 1998 in Kraft getretene Tarifvertrag über Wechsel und Förderung Nr. 2 (TV WeFö). Antragsteller ist das nach diesem Tarifvertrag ...
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BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 34/00
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einsatz von Testkäufern einer Fremdfirma
Werden im Betrieb des Arbeitgebers und in dessen Auftrag Mitarbeiter eines anderen Unternehmens eingesetzt, um Testkäufe durchzuführen, so kann hierin eine mitbestimmungspflichtige Einstellung liegen. Dies setzt voraus, daß die Testkäufer in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert sind. Hieran fehlt es, wenn der Einsatz nicht vom Arbeitgeber, sondern von dem anderen Unternehmen gesteuert wird.
