Rechtsprechung zu § 113 BetrVG
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BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03
Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz - Anspruch auf Nachteilsausgleich - Entlassung im Sinne von § 113 Abs. 3 BetrVG
Ein Haftungsdurchgriff der Gesellschaftsgläubiger auf die Gesellschafter einer GmbH wegen "existenzgefährdenden Eingriffs" kommt nicht in Betracht, wenn über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Das gilt auch für mögliche Ansprüche aus § 826 BGB.
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BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 642/03
Regelmäßige Beschäftigtenzahl
Tatbestand: Die Parteien streiten im Revisionsverfahren noch über einen Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG.
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BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06
Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen - Nachteilsausgleich wegen Betriebsänderung - Konsultationspflichten nach europäischem Recht
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Beschäftigung des Klägers bei der Beklagten zu 2), die er als Betriebserwerberin nach § 613a Abs. 1 BGB in Anspruch nimmt, um die Frage, ob ...
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BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05
Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung der Beklagten zu 1), über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zur Beklagten zu 2) im Wege des Betriebsübergangs und auf Grund unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung, über die Weiterbeschäftigung des Klägers ...
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BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 30/03
Interessenausgleich in der Insolvenz
Die Verpflichtung des Insolvenzverwalters, den Betriebsrat über eine geplante Betriebsänderung zu unterrichten, diese mit ihm zu beraten und den Versuch eines Interessenausgleichs zu unternehmen, besteht auch dann, wenn der Betriebsrat erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewählt wurde.
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BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 15/02
Kündigung - Insolvenz - Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung
Tatbestand: Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer dem Kläger am 27. Januar 2000 durch den Geschäftsführer der Schuldnerin mit Zustimmung des Insolvenzverwalters ausgesprochenen, betriebsbedingten fristgerechten Kündigung, um die Wirksamkeit einer weiteren, dem Kläger am 14. Februar 2000 ...
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BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 16/02
Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung
Führt der Unternehmer eine geplante Betriebsänderung durch, ohne über sie einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben, so sind die daraus folgenden Ansprüche entlassener Arbeitnehmer auf Nachteilsausgleich im nach Zugang der Kündigungen eröffneten Insolvenzverfahren auch dann einfache Insolvenzforderungen, wenn die Kündigungen in Absprache mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter und mit dessen Zustimmung erfolgten.
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BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01
Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich
Der gesetzliche Anspruch auf Nachteilsausgleich dient auch - wie eine Abfindung aus einem Sozialplan - dem Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile, die Arbeitnehmer infolge ihrer Entlassung auf Grund einer Betriebsänderung erleiden. Diese teilweise Zweckidentität berechtigt den Arbeitgeber, eine gezahlte Sozialplanabfindung auf einen dem Arbeitnehmer geschuldeten Nachteilsausgleich anzurechnen.
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BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 489/01
Betriebsbedingte Kündigung - Nachteilsausgleich
Tatbestand: Die Klägerinnen wenden sich gegen die betriebsbedingte Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses, hilfsweise verlangen sie die Zahlung eines Nachteilsausgleichs.
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BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06
Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz
Tatbestand: Die Parteien streiten über einen Schadensersatzanspruch des Klägers.
