Rechtsprechung zu § 19 BetrVG
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BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

Leiharbeitnehmer sind keine Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs i. S. v. § 9 BetrVG. Sie sind deshalb bei der für die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke nicht zu berücksichtigen.

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BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 33/04

Gesamtbetriebsratsmitglieder - Abberufung - Gruppenschutz

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit von Beschlüssen des Betriebsrats über die Abberufung eines Mitglieds und von zwei Ersatzmitgliedern aus dem Gesamtbetriebsrat.

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BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04

Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Betriebsbegriff - Zuordnungstarifvertrag

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl einer gemeinsamen Schwerbehindertenvertretung für die in den Betriebsstätten N der zu 1), 2) und 4) beteiligten Arbeitgeberinnen beschäftigten schwerbehinderten Menschen.

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BAG, 28.03.2001 - 7 ABR 21/00

Wahlrecht von Beamten bei Betriebsratswahl

Beamte sind mit Ausnahme der spezialgesetzlich ausdrücklich geregelten Fälle keine wahlberechtigten Arbeitnehmer iSv § 7 BetrVG. Dies gilt auch, wenn sie in einem von einem privaten Rechtsträger allein oder gemeinsam mit einem öffentlichen Rechtsträger geführten Betrieb eingegliedert sind.

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BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

1. Aus dem allgemeinen Grundsatz der Freiheit der Wahl folgt die Verpflichtung des Wahlvorstands, während der laufenden Betriebsratswahl Dritten keine Einsichtnahme in die mit den Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste zu gestatten.

2. Gewährt der Wahlvorstand einzelnen Wahlbewerbern diese Einsichtnahme, verletzt er neben diesem Grundsatz außerdem den ungeschriebenen Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber.

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BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 66/06

Betriebsratswahl - Wahlberechtigung von Beamten

Beamte, die dienstrechtlich der Deutschen Post AG zugeordnet sind und denen nach § 4 Abs. 4 PostPersRG eine Tätigkeit in einem Betrieb eines anderen Unternehmens zugewiesen ist, sind zum Betriebsrat des Betriebs wahlberechtigt und wählbar, bei dem sie die zugewiesene Tätigkeit ausüben, nicht jedoch zum Betriebsrat des Betriebs der Deutschen Post AG, dem sie dienstrechtlich zugeordnet sind.

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BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 44/06

Betriebsratswahl - Arbeitnehmereigenschaft von Auszubildenden - besondere Interessenvertretung nach § 51 BBiG

Gründe: A. Die Beteiligten streiten im Rahmen einer Anfechtung der Betriebsratswahl über die Arbeitnehmereigenschaft von Auszubildenden.

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BAG, 21.06.2006 - 7 ABR 45/05

Rechtsschutzbedürfnis - Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

Gründe: A. Die Beteiligten haben ursprünglich über die Wirksamkeit der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder gestritten.

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BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 38/03

Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebszugehörigkeit von Fremdfahrern

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl vom 29./ 30. April 2002, aus der der zu 2) beteiligte Betriebsrat hervorging.

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BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 17/07

Betriebsratswahl - Anfechtung - Anzahl der Betriebsratsmitglieder

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der im Betrieb der Arbeitgeberin am 16. und 17. März 2006 durchgeführten Betriebsratswahl.

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